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Die beliebtesten Ausreden, warum ein Geschäft ...


Sylvius Gerber

Empfohlene Beiträge

hi,

bei mir ein px rahmen (80er):

ne, ich habe mich erkundigt (kauf war per handschlag abgemacht) und es sei zu teuer beim tüv mit so einem alten rahmen, er kaufe sich lieber einen neueren (px-rahmen)...

echt ätzend der typ! dafür latscht man zur bank wg. brief und so und nimmt sich zweimal zeit für besichtigung und abholung :-D

greetz

cm

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soweit ich weiß gelten Verträge auch mit "Handschlag"...

ist nur immer wiede rdie Frage, ob sich der Aufwand lohnt :uargh: !

GB

Verträge welche mit Handschlag besiegelt werden sind gültig solang sich jeder an das vereinbarte hält. Kommt es zum "Rechts"streit ist der Vertrag leider nur gültig wenn jemand den Handschlag und somit das zustandekommen des Vertrages bezeugen kann.

Da es leider immer mehr von den Spinnern gibt die sich aus allem herrausreden wollen, hilft uns leider nur noch die "schriftliche" Form, kurz auch Kaufvertrag genannt. Damit ist man auf der sicheren Seite. Aber leider nur unter Privatpersonen, sobald man aber als Unternehmer ins Rampenlicht tritt, ist der Verbraucherschutz mit im Spiel und bla bla bla bla bla...........

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also soweit ich gehört habe ist es so, daß ein kaufvertrag per handschlag zwar gültig ist aber vor gericht dies auch bewiesen werden muß, also am besten mit zeugen, der sich auch notizen gemacht hat.

aber ich würde auch sagen immer sofort was unterschreiben lassen

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