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GSFWA: Küche gekauft, Wasserhahn defekt - selber zahlen?!


Ludolf

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habe 2011 eine küche gekauft und einbauen lassen. letzte woche war die kartusche des wasserhahns defekt. mittwoch war der monteur vorort, und hat einen neuen hahn eingebaut. heute bekomme ich ne rechnung über 213,55 €. ist das rechtens? da müsste doch garantie drauf sein? 

 

ich wurde vorab nicht darüber informiert, dass das kein garantiefall ist, noch wurde versucht, nur die dichtung zu tauschen - ich habe auch keine mischbatterie angefordert.

offensichtlich habe ich eine nachbesserung gefordert, keinen neu-auftrag erteilt, da der händler 30 km weiter weg ist, und der nächste handwerker ein paar strassen weiter. so unlogisch würde ich nicht handeln, auch noch 35 euro km-pauschale drauf zu zahlen. werde ich grad abgezockt?

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Ersma Aufschlüsselung der Kosten fordern.

In unsere neue 2011er Heizung musste unlängst ein Verschleißteil gebaut werden, weil nichts mehr ging.

Die RE zeigt aber nur die Monteurskosten inkl. Anfahrt.

Sehe ich zwar auch nicht ein, aber da streite ich mich nicht rum deswegen.

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Kartusche ist ein Verschleißteil, wird selten übernommen. Von welchem Hersteller ist die denn?

Grohe, Hansgrohe und einige andere namhafte Hersteller ersetzen die Kartuschen innerhalb von 5 Jahren kostenlos.

Der Aus-und Einbau dauert 20 min und eine Kartusche, wenn nicht kostenlos ersetzt, maximal 50 Euro.

Schreib mir mal ne PM, ich komme aus dem Bereich.

Für 213,55 bekommst ja 1 1/2 neue Mischbatterien

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auf der rechnung steht:

 

"1 mischbatterie 125,-

 1 anfahrtskosten ausserhalb emden 35,-

 1 montagekosten 53,55

 

 

 der lieferzeitpunkt entspricht den monat des rechnungsdatums

 barzahlung vor aufbau der küche, bei späterer regulierung erhöht sich der gesamtpreis um 5%"

 

 

 

sieht mir ein wenig dahingeschmiert aus, weil etwas aus dem kontext und rechtschreibfehler drin..

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was aus deinem post nicht ganz hervor geht und unabhängig davon ob verschleißteil oder nicht: hat der händler dir überhaupt eine garantie eingeräumt? wenn nicht, gilt in D nur die gesetzliche gewährleistung von 24 monaten und vor allem bereits nach 6 monaten die beweislastumkehr (d.h. nach 6 monaten musst du beweisen, dass der wasserhahn schon von anfang an kaputt war).

wenn keine garantie vereinbart wurde, seh ich schwarz. aber unabhängig davon, wieso sprichst du das vorher nicht mit dem händler ab wer in welchem fall die kosten zu tragen hat?

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Herr Ludolf, ich werde jetzt offtopic:

 

Kommst du aus Emden/Umgebung? Lustig - ich auch - und da sitze ich grade auch zuhause :-D

gebürtig, ja.. nun eher aus richtung leer. bin viel rumgekommen im leben, *g... interessen laut profil decken sich zu 75%, ausser volvo. so viel glück müßte man bei fischkopf.de haben..

bin grad wieder vorm rechner aufgewacht, scheiss arbeitswoche - ist auch der grund, warum ich nicht vorher gefragt hab, ob das was kosten wird. bin davon ausgegangen, das es auf garantie läuft, weil der küchenschieber auch nicht dran gedacht hat, das ich eher den klempner um die ecke nehmen würde, wenns eh was kostet, statt freiwillig noch km pauschale draufzuzahlen.. werde trotzdem mal nexte woche beim anwalt eben anfragen, mit kaufvertrag(das kostet nix, ist mit mir bekannt).

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das ist kein werkvertrag, auch wenn die küche fest mit dem gebäude verbunden ist. der werkvertrag greift bei heizungen auch nicht, damit kenn ich mich ein bisschen aus :-D einfach weil der küchen- oder heizungsbauer die heizung oder küche nicht selbst fertigt sondern bei nem hersteller oder großhändler kauft und nur noch einbaut. somit entfällt die grundlage für einen werkvertrag.

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das ist kein werkvertrag, auch wenn die küche fest mit dem gebäude verbunden ist. der werkvertrag greift bei heizungen auch nicht, damit kenn ich mich ein bisschen aus :-D einfach weil der küchen- oder heizungsbauer die heizung oder küche nicht selbst fertigt sondern bei nem hersteller oder großhändler kauft und nur noch einbaut. somit entfällt die grundlage für einen werkvertrag.

Einbau von vorgefertigten DIN-Normteile :thumbsup:

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