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Gebrauchtmotorrad , 3 Wochen alt


julianp.

Empfohlene Beiträge

Hi,

vielleicht kannn mir von euch einer ein wenig weiterhelfen.

Vor knapp 3 Wochen habe ich eine gebrauchte Bandit bei einem großen gebraucht-motorrad Händler gekauft.

Das Motorrad war mit "Übergabeinspektion" und ohne Mängel zum direkten losfahren verkauft worden.

(Mit 12 Monaten Gewährleistung, so , wie es üblich ist).

Der Mechaniker machte, bevor ich fuhr, eine kurze Fahrt mit dem Motorrad, weil die Moppeds nach längerer Standzeit schonmal ein wenig rumsprotzen...

Anfangs fiel mir ein wenig das Spiel am Kupplungszug auf.

Motorrad gekauft.

Nun nach 3 Wochen wurde das Kupplungsspiel am Hebel geschätzt einen halben Zentimeter größere, bis garnichts mehr ging.

Zuerst dachte ich an einen gerissenen Kupplungszug.

Nachdem ich die Ritzelabdeckung runter hatte sah ich, dass Zug in Ordnung, aber eine Umlenkmechanik gebrochen war.

Der Zug wird in eine Metallzunge eingelegt und diese dann von unten hochgebogen um verrutschen zu vermeiden.

So verschmoddert wie es hinter der Abdeckung aussah, was ich allerdings für normal halte, glaube ich nicht, dass man sich das im Laden bei einer "übergabeinspektion" angeschaut hat.

Eine Teilenummer habe ich bereits herausgesucht. Kosten ca. 35 Euro. (Die Metallzunge ist leider fest mit der Ausrückmechanik verbunden).

Fällt soetwas unter Gewährleistung?

Kupplungszug, Gaszug, Reifen und Kette sowie Leuchtmittel würde ich mal grob als solche Einordnen.

Aber einen Teil der Zugmechanik?

Vielleicht hat von euch schonmal wer sowas erlebt und kann mir darauf Antwort geben :)

Schönen Sonntag

Julian

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Richtig, Beweislastumkehrverfahren. Der Verkäufer muss dir innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf aufgetreten ist. Nach den sechs Monaten bist Du in der Beweispflicht. Hier liegt eindeutig ein Fall für ersteres vor, da drei Wochen her. Ran ans Telefon und dann mal das ganze schnell und ohne Kompromisse regeln.

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