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Blinker bei ner GP

Featured Replies

Geschrieben

Hallo,

wurde dazu verdonnert :grr Blinker auf meine GP zu montieren. Glück im Unglück, Lenkerendenblinker. Welche Blinker passen in den Lamy Lenker, gibts da Probleme mit den Schalt/Gasrohren? Habt Ihr da Erfahrungen oder sind Eure Kistwen alle Baujahr 61????

Geschrieben

Beim falschen Prüfer, bräuchtest du auch Hinten welche, trotz Lenkerenden-Blinker.

Welches Baujahr hat sie denn?

Geschrieben
  • Autor

Um den Prüfer mach ich mir weniger Sorgen, aber wie zur Hölle soll ich die Blinker in die Lenkrohre reinbringen? Hat den wirklich keiner außer mir so ne Arschkarte gezogen?

Von mir aus mach ics wie beim Bund, Lampe auf den Helm als "Marschsicherung"...

Der Bock ist 27.03.79 erstzugelassen. Bitte sagt mir das es da einen Ausweg gibt.

Geschrieben

Meine 67er SX aus Italien hab ich ohne Probleme mit ner Briefkopie, mit Erstzulassung 60 eingetragen bekommen. Und die GP von meinem Kollegen läuft auch als 61. Wennn original Brief vorhanden, einfach nicht benutzen. Hab mir von nem Nachbar (aus Italien ) einen neuen Kaufvertrag unterschreiben lassen, von wegen ohne Papiere, mit Schlüsseln und ohne Ansprüche Dritter. Habe die KBA Anfrage abgewartet und als die da war, bin ich mit der Briefkopie zum TÜV, fertig. ;)

Geschrieben
  • Autor

Ja, funktioniert schon, aber: Dann sind alle Eintragungen weg, TS1, 34er, JL, Bitubo, Reifen und der ganze Rücklicht und sonst. Kack.

Geschrieben

Das hieße ja, die Kiste ist schon mal ohne Blinker durchs Land gefahren? Wenn dem so ist und die Zulassung zu dem Zeitpunkt rechtens war, brauchst du auch keine Blinker zu installieren! Zudem gibt es doch einen Paragraphen in der Deutschen Verkehrszulassungsordnung, der Ausnahmen dieser Art definiert ( kenne ihn leider auch nicht). Es müssen also nicht zwangsläufig Blinker angebaut werden. ???

Geschrieben

Hallo Jungs!

Ich hätte da auch noch zwei Anmerkungen zu diesem Thema. Ich habe letztes Jahr meine GP aus Großbritannien zugelassen und das Strassenverkehrsamt hat dann eine Anfrage in GB bezüglich Fahrgestellnummer, Diebstahl etc. gemacht. Daraufhin haben sie auch das tatsächliche Baujahr eingetragen. D.h. ich weiss nicht, ob das noch so mit fiktiven Baujahren geht, habe ich auch probiert.

So rein Baujahrtechnisch bräuchte ich wohl auch Blinker (Bj.70), will aber auch versuchen, diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Auch wegen Importfahrzeug usw. Kennt irgendjemand den dazugehörenden Paragraphen und hat irgendwer eine Briefkopie mit einer entsprechenden Eintragung. Das wäre recht hilfreich.

Falls das alles nicht klappen sollte, werde ich denke ich trotzdem ohne Blinker fahren - die kommen an meine Lambretta nämlich nicht dran!

MfG

Kai

Geschrieben

moin!

hab bei meiner dl125 auch keine blinker dran, mit ausnahmegenehmigung. ich such mal den schein raus und scann den mal ein. meld mich nochmal!

...so long Sven

Geschrieben
  • Autor

Das wäre ja geil, KACK BLINKER.

Aber ich versteh nicht ganz wieso die Kiste schon mal ohne Blinker gefahren worden sein soll???

Da sind Lenkerendenblinker eingetragen, d.h. da war schon mal ein TÜV Heini gnädig und hat von so abartig häßlichen spanischen Backen-Blinkern abgesehen.

Wenn jemand den Azusnahme Paragraphen anschleppt und ich ohne Blinker aufm Run gibts eine oder mehr Freibier!!!

Geschrieben

Scusi, hatte ich falsch verstanden. Aber mal ne andere Frage. Wie hatte der Vorbesitzer die Blinker denn festgemacht? :(

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