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Infos für Hobbywerkstatt


Motorhuhn

Empfohlene Beiträge

Moin!

Hat hier wer Ahnung und/oder kennt ein paar Interessante Seiten zu dem Thema "Hobbywerkstatt"? Ich würde mich da gerne mal etwas schlau machen um meine derzeitige Situation etwas besser einschätzen zu können. Welche Arbeiten sind in einer Hobbywerkstatt erlaubt? Kein fliessend Wasser, kein Abfluss in der Halle vorhanden, fester Boden (zu 98%). Welche Lärmbelästigung innherhalb welcher Uhrzeiten sind erlaubt? Gibt es da irgendwelche Arbeiten, die ein privater wegen Lärmbelästigung nicht durchführen dürfte? Flexen gehört ja wohl nicht dazu und dürfte eigentlich das lauteste sein.

Wie sieht's mit Ölabscheider aus? Ein Kumpel kam schon als gewerblicher ganz gut aus so einer Geschichte ohne Ölabscheider raus ? das wird von einem privaten Bastler ja wohl kaum zu verlangen sein?!

Wo wir schon dabei sind, was darf ich in einer solchen Werkstatt lagern? Öl gibt's ja irgendwie immer, sei es eine abgemeldete oder angemeldete Karre (Roller/Auto), der eine oder andere Motor im Regal, der Kanister mit Altöl, die Putzlappen usw? Wie sieht's mit anderen Stoffen aus? Lacke, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmitteln?

Wie finde ich raus ob es ein reines Wohngebiet, Industriegebiet oder Mischgebiet ist? Zwei Häuser weiter ist noch ein großer Metallbetrieb, meine Werkstatt ist deren altes Lager + Sägerei ? kann mir das mit dem reinen Wohngebiet also nicht so ganz vorstellen.

Hintergrund ? mich möchte jemand aus der Werkstatt haben. Nicht mein Vermieter, sondern dessen Schwiegersohn. Da der Typ aber zu blöde ist, mal sein Maul aufzumachen, versucht er in dem er von seinem Schwiegervater diese Umbauten verlangt, die Kosten und den Aufwand für den ollen Schuppen so hoch zu schrauben, dass natürlich der nächste Schritt sein wird, dass ich/wir fliegen.

Ärgerlich genug ? über kurz oder lang muß ich mir wohl was besseres suchen (nach 12 Jahren oder so?), trotzdem würde ich natürlich dem Pisser bei Gelegenheit gerne fundiert Kontra geben können. Gestern war ich ehrlich gesagt etwas perplex und hab das Gespräch mit dem Typen nur kopfschüttelnd verlassen. Das darf mir so nicht wieder passieren :-D

Bearbeitet von Motorhuhn
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Das dürfte ein Mischgebiet sein ... wohnt in der Schlosserei obendrüber jemand?

Die TA Lärm (Die Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz))

gibt für Gewerbegebiete die zulässigen Immissionswerte mit 65 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) in der Nacht an, bei Mischgebieten liegen

diese Werte je 5 dB(A) darunter. Kurzzeitige Immissionsspitzen dürfen die Richtwerte um 30 (am Tage) bzw. 20 (in der Nacht) dB(A) überschreiten.

Die Nachtzeit selbst ist von 22:00 bis 6:00 definiert.

Die Definition eines Mischgebiets findet sich in § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Mischgebiete dienen dabei dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.Zulässig sind nach Abs.2: 1.Wohngebäude,2.Geschäfts- und Bürogebäude,3.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,4.sonstige Gewerbebetriebe,5.Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,6.Gartenbaubetriebe,7.Tankstellen,8.Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.

______________________________________________

Auch sehr schön:

Lärm und Licht

Bearbeitet von vespaoldies
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Eure "Fachbegriffe" kenne ich zwar nicht, sind aber ziemlich sicher die selben wie hier in Ö.

Wie das Grundstück gewidmet ist, erfährst Du im Grundbuch. Einen Auszug erhältst Du bei der örtlichen Behörde: Gemeindeamt, Magistrat, Stadtverwaltung oder Ministerien. Da kostet er nichts. Zugang zum Grundbuch haben dann noch: Anwälte und Notare, da kostet es aber was. Beim Gewerbegebiet gibt es dann noch einige Unterteilungen, vom Kleingewerbe bis Industriebetrieb. Je nach Einteilung darfst Du dann auch "Lärmen".

Was Du wie lagern darfst, steht entweder in Landes- oder Bundesgesetzen, je nachdem wie bei Euch in D Umwelt- und Gewerberecht verankert sind.

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Man sollte noch berücksichtigen, wie die bisherige -genehmigte- Nutzung der künftigen Werkstattimmobilie war. Denn auch eine Nutzungsänderung bedarf eines baugenhmigungsähnlichen Bescheid bzw. -zumindest in Bayern- muss die Nutzungsänderung in einem Gebiet mit einem qualifizierten Bebauungsplan von diesem gedeckt sein.

"Nett" ist übrigens, dass eine stinknormale Garage entgegen der teilweise üblichen Nutzung eben nicht den privaten Betrieb einer Hobbyschrauberhöhle deckt. Wenn dir da einer bei so einem Dingens Ärger machen will, kann er das wunderbar erfolgreich machen. Die Grenze einer üblichen Garagennutzung dürfte so max. beim Wechseln der Zünderkerzen anzusiedeln sein.

Olli

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Vielen Dank schonmal, werde mich weiterhin mal schlau machen. Habe eben noch mit dem Vermieter gesprochen, der das alles etwas relaxter sieht, seinen Schiegersohn für eine groß Flasche hält und ihm mal die Leviten lesen wird ? denn dieser nutzt so einiges an Fläche mit (anderer Hallenbereich), zahlt nichts und wird quasi nur der Tochter zulebe gedultet. Möchte zwar nicht so einen Ärger verursachen, aber der Typ ist ja nicht in der Lage normal mit jemandem zu reden. Der Schwiegervater sieht das ähnlich, auch dass man den Deppen nichts recht machen könnte.

Grundsätzlich bin ich da also erstmal etwas auf der sicheren Seite. Sollte der Arsch es trotzdem mit Gewalt versuchen und irgendein Amt während meiner Abwesenheit durch meine heiligen Hallen führen, möchte ich eben doch etwas vorbereitet sein. Hab eben erstmal einen Kastenwagen voll mit Altlasten entsorgt. Ausser etwas Meckerei dürfte da nichts mehr anstehen.

Blöd sowas. Aber so einfach lass ich mich da nicht vergraulen ? vor allem, weil der Vermieter auch mitspielt!

Grüße

MH

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Wie sieht's mit anderen Stoffen aus? Lacke, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmitteln?

bezüglich lacke kann ich nur soviel sagen das die nur dann gelagert werden dürfen wen sie sich in einem eigenen Raum befinden welcher eine (betonierte ) Auffangwwanne enthält , diese Wanne muß min. 1/4 mehr volumen haben als dar darin gelagerte Lackmaterial, luftanzug und explosionsgeschützte Lampen ebenso , eine Feuerfeste Tür ist pflicht , trifft keines der genannten kriterien zu ,bekommst sicher probleme bei einer Feuerbeschau :-D

Feuerlöscher sollten immer vorhanden sein >> nat. passend zu den diversen feuerklassen

wie sieht dein Mietvertrag bezüglich der Werkstatt aus , so ohne weiteres kann er ja auch ned einfach ausm schuppen ne luxuswohnung mach >> etwas übverspitzt ausgedrückt

rally221

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Mietvertrag gibbet nicht, bzw wurde der wenn überhaupt damals noch über meinen Bruder ausgefüllt und verschlampt.

Das mit den Lacken würde mich etwas wundern ? evtl. gilt das für den gewerblichen Nutzen? Schliesslich steht doch in nahezu jedem Keller/Garage etwas an Farben und Lacken. Feuerlöscher ? ok, könnte ich mich drum kümmern. Grundsätzlich liegt mir aber mehr am Herzen, ob ich wegen irgendwelcher Umweltgeschichten Ärger bekommen kann.

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