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Eine Schreckensnachricht

Featured Replies

Geschrieben

Hallo mich hat Gestern eine schreckliche Nachricht ereilt!

Aber lest selber:

Aus den "VCvD-News" Nummer 7 (Dezember 2002), 27.12.2002 eingetroffen:

"PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH informiert:

Erlöschen der nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Vespa PX 200

Für einige Fahrzeuge aus der Produktpalette von PIAGGIO, wird zum 16. Juni

2003

die Nationale Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Es dürfen ab dem 17.

Juni

2003 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen bzw. in Verkehr gebracht werden, die

nach der europäischen Norm 92/61/EU geprüft (homologiert) wurden.

Bei der Marke Vespa wird demzufolge die nationale Betriebserlaubnis für die

aktuellen Fahrzeuge PX 125 und PX 200 erlöschen. Es wird keine Übergangs-

regelungen und Verlängerungen geben.

Die PX 125 wird auch 2003 mit europäischer Homologation und Katalysator auf

dem deutschen Markt angeboten, während die PX 200 endgültig vom Markt

genommen wird.

Wenn Sie sich noch eine der letzten neuen Vespa PX 200 sichern wollen,

empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit Ihrem PIAGGIO-Händler in

Verbindung

zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

IHRE PIAGGIO DEUTSCHLAND GMBH"

Scheiße sag ich da nur!!!

So jetzt meine Frage:

Ich wollte nächstes Jahr meine PX80 ummelden auf 200. Is das dann eine

Neuzulassung einer 200er oder nur eine Eintragung in den alten 80er-Schein??

Ich bin hier voll am Verzweifeln, hab erst im Oktober meinen Motorradlappen und muss ich dann jetzt meine Kleine schon vorm Juni umschreiben??Wenn dem so is, kann ich das Vergessen und muss weiterhin 80 fahern, als Schüler hat man einfach net das Geld!

Gruß Michi

:-D:-(

Geschrieben
  • Autor

Ich dachte du wolltest mit den 30 Jahre auf eine ganz alte PX anspielen

wegen Eintragungen und so...

Geschrieben

aber die Infos sind doch schon mehrfach hier durch's Forum... wegen den neuen EU-Abgasvorschriften ab 2003

Geschrieben
  • Autor

Ich habs auch gerade gesagt bekommen, sorry war gerade etwas verzweifelt...

Nur wie sieht das jetzt mit dem Umschreiben aus?

Geschrieben

Für D: Motor rein, ab zum TÜV (möglichst mit Freigabe oder Referenzpapieren / Briefkopie), dann mit den TÜV-Unterlagen zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen. Wenn der Roller technisch i. O. ist, ist das alles kein Prob und geht recht easy. Dein Roller heisst dann nach wie vor noch PX80E (oder so ähnlich); hat aber unter Hubraum halt die 197 oder 196 ccm und die entsprechenden Leistungswerte und bekommt unter Fahrzeugart die neue Bezeichnung (anstatt "Leichtkraftrad Roller" wird's "Kraftrad, Roller" oder so was).

Geschrieben

es geht nur um neufahrzeuge!!! alles was mal angemeldet war darfste auch weiterhin fahren! das gilt auch bei eintragungen (was dein anderer motor ja ist).

Geschrieben
  • Autor

Gut dann werde ich mich morgen mal beim TÜV schlau machen.

Danke Freunde !!

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