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Geschrieben

Hallo,

verkaufe eine Drehschieberwelle original aus ner PX200.

Die Welle wurde gelippt, gemattet, gewuchtet (kurz vor 12Uhr statisch) und die Nuten

sind auch noch tip top.

Die Steuerzeit wurde nicht nur nach vorne sondern auch nach hinten Richtung Pleuel

verlängert, so ergibt sich eine Steuerzeit von 120°v.OT bis 65° nach OT.

bei Originalem 200er Gehäuse (ohne Fräserei am Gehäuse).

Preis hab ich so um 80 inklusive Versand gedacht.

Verkaufe das Teil nur da ich auf ne Langhub um bzw. aufsteige :-D

Hier noch ein paar Bilder.

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Geschrieben
Hallo,

verkaufe eine Drehschieberwelle original aus ner PX200.

Die Welle wurde gelippt, gemattet, gewuchtet.............

Dachte das sieht anders aus!!!!

Sieht aus wie normal gelippt????

Grüße Ben

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

die Gegensprechanlage ist mein Ausdemmüllumgebautundalspclautsprecher benutzter PC Lautsprecher bei der Arbeit.

Die Welle ist gelippt und ich würde sagen leicht gemattet, das gematte ist die Welle nach hinten. Ist halt keine scharfe Kannte

wie bei den Rennwellen. Ich hoffe es ist ok sie gemattet zu nene sonst wird editiert.

Preis Update 60? ink Versand.

Bearbeitet von HansDampf
Geschrieben
..........

Die Welle ist gelippt und ich würde sagen leicht gemattet, das gematte ist die Welle nach hinten. Ist halt keine scharfe Kannte

wie bei den Rennwellen. Ich hoffe es ist ok sie gemattet zu nene sonst wird editiert........

Hier mal das Topic wo du siehst was Matte mit seinen Wellen macht!

Matte Kuwe

Nur das wir alle Wissen was "gemattet" ist!

Jetzt mußt du entscheiden was für ne Welle du verkaufst!!!

Aber ich finde deine Welle auch ganz gut!!

Also wer eine braucht....

:-D:-D:-D:-D:-D

Grüße Ben

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    • Oh, und gelb. Ich hatte Schlumpf NA, Leberwurst NB und unplugged NB FL (RCN und Slalom gefahren seinerzeit) bis das mit Familie uninteressanter wurde (keine Garagenkapa).   Wenn irgendwann wieder, dann NA in gelb! Schönes Autowagen!
    • @stampy:   gegen den Bescheid dees FA hatte ich ebenfalls fristgerecht Einspruch erhoben da ich vermutete, daß durch den Hebesatz der Stadt eine Vervielfachung des zu zahlenden Betrags entstehen wird. Die tatsächlichen Hebesätze der Stadt wurden erst "kurz vor knapp" veröffentlicht.   Ich hab mich nun mal weiter informiert: eine Möglichkeit besteht darin, daß man die Höhe des Hebesatzes anzweifelt, dafür ist dann also die Stadt zuständig, nicht das FA. Man kann argumentieren daß man ja z.B. mit einer Verdopplung der Grundsteuer noch einverstanden wäre, nicht jedoch mit einer Vervierfachung.  Der Streitwert des Vorgangs wäre dann also die Differenz zw. dem Betrag, welchen man bereit ist zu zahlen und der Forderung seitens der Stadt. (in meinem Fall wären das ca 750,--). Dementsprechend kann man davon ausgehen daß - wenn der Vorgang ans LRA weiter geschickt wird - im ungünstigsten Fall die "kostenpflichtige Entscheidung" nicht komplett aus dem Ruder läuft.   Freilich weiß ich nicht ob man damit etwas erreicht. Ich mag es aber auch nicht kommentarlos hinnehmen wenn aus einer usrprünglichen Grundsteuer von knapp unter 400 ein Betrag von gut 1500 p.a. entsteht.
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