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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wie wäre es, wenn Du Dich mal bei einer Zulassungsstelle erkundigst ? Mal abgesehen, dass das eher nix mit "Largeframe" zu tun hat :-D

Edit sagt, ich soll nicht so gemein sein....also gut wäre schon mal ne Doppelkarte von der Versicherung und ein Pers.-Ausweis. Sowie Geld für ein Kennzeichen und Gebühren....

oder die Suche benutzen Kurzzeitkennzeichen

Bearbeitet von Joker
Geschrieben

Hi Ich habe heute eins geholt.

- Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen von deiner Versicherung

- Personalausweis

- 10,50 ? für die Anmeldung

- ca. 7,00 ? fürs Kennzeichen

Aber ich muss meinem Vorsprecher recht geben.

Das hat eigentlich nix im Largeframe Forum zu suchen.

Gruß Hoefty

Geschrieben
Hi Ich habe heute eins geholt.

- Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen von deiner Versicherung

- Personalausweis

- 10,50 ? für die Anmeldung

- ca. 7,00 ? fürs Kennzeichen

Aber ich muss meinem Vorsprecher recht geben.

Das hat eigentlich nix im Largeframe Forum zu suchen.

Gruß Hoefty

Tut mir leid, wußte nicht, wohin damit. Aber danke.

Ich kann mir doch auch ne Doppelkarte für ein Dauerkennzeichen holen und dann

die Versicherung anschreiben, daß sie mir ne Doppelkarte zumail, sowas ähnliches

hab ich jetzt bei der HUK gelesen.

Geschrieben
Ich kann mir doch auch ne Doppelkarte für ein Dauerkennzeichen holen und dann

die Versicherung anschreiben, daß sie mir ne Doppelkarte zumail,

Die Doppelkarte bekommst Du Bei jeder Niederlassung Deiner Versicherung.

Normalerweise wird von der Versicherung der Zweck ( Kurzzeitkennzeichen ) eingetragen und dann an Dich ausgehändigt.

Generell achtet die Zulasssungstelle auf diesen Eintrag, da mit Kurzzeitkennzeichen auch viel Unsinn gemacht werden kann

und die Versicherung im Schadensfall, bei einer anderen als der vermerkten Nutzung, nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

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    • Suche für eine PX Lusso weiße Seitenbackengummis und das Gummi für das Gepäckfach auch in weiß.   Wet hat was rumliegen?
    • Klar muss der Nadelsitz aufgebohrt werden, das steht außer Frage. Das hatten wir ja schon mal und deine Meinung zum Si 28 kenne ich ja auch schon, das bedarf auch keiner weiteren Diskussion.  Es ist auch absolut legitim, wenn mit der Bearbeitung und deinen angebotenen Teilen unterm Strich was bleiben soll, dass der Aufwand im Rahmen bleiben muss beim bearbeiten, alles nachvollziehbar. Bin auch großer Fan von deinen Mischrohren… einfach super, tolle Erweiterung. Meiner Meinung nach und für mich ist allerdings der Durchflusstest mit Hilfe eines Opfer-Vergasers viel sinnvoller, so wie es auch @Eisbär74bereits beschrieben hat, mit zusätzlich gesetzter 3mm Bohrung im Bereich der HD (alternativ mit Nadel und Schwimmer mit der identischen Öffnung die der Schwimmer der Nadel auch im eingebauten Zustand ermöglicht), weil eben nur das die Situation annähernd im eingebauten Zustand/Betrieb darstellt…        …für einen 244/252 alles logisch und nachvollziehbar… …manchmal muss man einfach größer denken…    …es soll tatsächlich Menschen geben die noch etwas mehr fahren und noch  deutlich mehr vorhaben…klar das ist nicht die Masse, aber ein paar verrückte gibts eben doch… (BFA 322 liegt schon auf der Werkbank und … und … und…)    Auch mit der Gefahr dass ich mich wiederhole, komm mir jetzt bitte nicht mit ich hätte evtl. eine zu anstrengende Frau/Freundin wie du’s schon mal in den Raum geschmissen hast…und dass das der Grund für die Flucht in die Werkstatt ist,  dem ist nicht so, das können einige hier bestätigen…    Auf meine Frage die leider von deiner Seite unbeantwortet geblieben ist, ob du beim entwickeln deiner 22er Reduzierhülse auch verschiedene Formen getestet hast, musste ich damals leider mit einem Nein interpretieren.    zur Erinnerung…    
    • https://youtu.be/Qt6Lkgs0kiU?si=3Vz2JtLq3ONOmg3u
    • Die Kuhfänger sind prinzipiell illegal weil "Gefährdung für Fußgänger ". Außer das Teil ist als Bestandteil des Fahrzeugs so (ab Werk " eingetragen oder man hat ein TÜV Gutachten in dem das Teil als "Personenschutzbügel " deklariert wird. Ansonsten sind die Dinger erlaubt, wenn sie vor 2009 angebaut und eingetragen wurden.
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