Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wertes Forum,

ich gehoere zwar noch nicht richtig dazu, da ich bisher mit PKW-Fuehrerschein eine LX 50 bewege (darf man das hier zugeben?) ... aber ich gelobe Besserung.

Im Ernst, ich bin gerade mitten in der Klasse A Ausbildung, und habe mir eine neue PX 125 bestellt. Fuer die Recherche nach der besten Versicherung waere es hilfreich, den Hersteller/Typ-Schluessel laut Fahrzeugschein (den ich natuerlich noch nicht habe) zu wissen. Oder gelten einfach die Daten der "alten" PX 125 (Hersteller 4013, Typ127)?

Hat vielleicht jemand einen Fahrzeugschein zur Hand, und kann mir diese Nummern mitteilen?

Vielen Dank, Matthias "kroemel"

Geschrieben

M. E. kannst du den alten Typschlüssel verwenden. Wichtig ist nur, dass du den Fahrzeugtyp "Leichtkraftroller mit Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h" auswählst, da die Versicherung bei auf 80 km/h gedrosselten Fahrzeugen wesentlich teurer ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Inzwischen ist die PX 125 zugelassen, und ich kann berichten, mit welchen Komplikationen man rechnen muss, wenn man eine neue 125er zulassen moechte.

Das Problem ist, dass man vom Haendler keinen Fahrzeugbrief (bzw. neumodisch Zulassungsbescheinigung Teil 2) erhaelt, sondern ein "EC Certificate of Conformity". Bzgl. der Schluesselnummern ist man damit genau so schlau wie vorher.

Gluecklicherweise kann man bei der DEVK mit der Angabe "Leichtkraftroller ueber 80 km/h" (vielen Dank fuer den Tip!) eine Deckungskarte bekommen, ohne die Schluesselnummern zu kennen. Die HUK-Coburg z.B. hat sich da nicht mit Ruhm bekleckert, die haben doch glatt gesagt, dass der Haendler mir nicht alle Dokumente ausgehaendigt hat, wenn ich keinen Fahrzeugbrief habe, bzw. dass das Fahrzeug nicht zur Zulassung in Deutschland gedacht ist.

Die naechste Huerde war die Zulassungsstelle, die zunaechst auch nichts mit dem "EC Certificate of Conformity" anfangen konnte. Dankenswerterweise hat der Haendler mir nach der Schilderung meiner Probleme mit der HUK ein Fax von Piaggio Deutschland mit einer Art Gebrauchsanleitung fuer die Zulassungsstelle besorgt. Als Resultat habe ich eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1" erhalten (frueher Fahrzeugschein), als Hersteller ist 4013 eingetrage, als Typ AAI000019. Nicht dass man diesen Typ etwa bei der HUK (oder sonstwo) faende ...

Insgesamt habe ich wohl noch Glueck gehabt, denn eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass die Ausstellung eines Fahrzeugscheins optional ist, so dass ich im Bloedfall mit Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis haette rumfahren muessen, wie bei der 50er. Ob man bei Piaggio auch eine Gebrauchsanleitung fuer die Polizei bekommen kann, falls diese mal die Fahrzeugpapiere sehen moechte?

Na, jedenfalls steht jetzt keine Zulassung mehr meinem Schaltrollereinstieg entgegen. Jetzt muss ich "nur" noch naechste Woche die praktische Pruefung bestehen.

Bearbeitet von kroemel
Geschrieben
Insgesamt habe ich wohl noch Glueck gehabt, denn eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass die Ausstellung eines Fahrzeugscheins optional ist, so dass ich im Bloedfall mit Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis haette rumfahren muessen, wie bei der 50er. Ob man bei Piaggio auch eine Gebrauchsanleitung fuer die Polizei bekommen kann, falls diese mal die Fahrzeugpapiere sehen moechte?

viel erfolg! :-D und verhöker die lx :-D

aber zu deiner recherche, wo haste denn das gelesen? wäre mal interessant.

Geschrieben
Insgesamt habe ich wohl noch Glueck gehabt, denn eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass die Ausstellung eines Fahrzeugscheins optional ist, so dass ich im Bloedfall mit Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis haette rumfahren muessen, wie bei der 50er.

Hatte ich unlängst auf der Zulassungsstelle auch. Die wollten meinen TÜV§21-Bericht als Betriebserlaubnis ansehen (P80X allerdings mit 139er). Das wäre heut so, war die fachliche Auskunft der Nichtsnutzigen. Als sie aber probierte die 139ccm einzutragen, gab ihr der Computer zum Glück zur Antwort, dass es sich um ein Motorrad handelt also auch Zulassungsbescheinigung I+II auszugeben seien.

Geschrieben
viel erfolg! :-D und verhöker die lx :-D

aber zu deiner recherche, wo haste denn das gelesen? wäre mal interessant.

Danke fuer die aufmunternden Worte.

Die Fundstelle ist die FZV §4 (5), in Kraft seit dem 1.3.2007 :)

Daraus geht hervor, dass wenn keine Zulassungsbescheinigung ausgstellt wurde (da Leichtkraftraeder nach FZV §3 (2) 1. c) zulassungsfrei sind), die BE mitzufuehren ist. Den Versicherungsnachweis habe ich mir dazugesponnen, sorry.

Die LX habe ich uebrigens fuer die PX in Zahlung gegeben.

Beste Gruesse aus Hamburg nach Hamburg!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe (wegen "kleinem" ex-1b Führerschein) auch nur Fahrzeuge mit 125er Zulassung. Vor Inkrafttreten der neuen Zulassungsverordnung bekam ich ein Dokument, was wie ein normaler Fahrzeugschein aussieht, jedoch statt "Fahrzeugschein" die Überschrift "Betriebserlaubnis" trägt. Inhalt ist aber gleich wie bei Fahrzeugscheinen, d. h mit Eintrag des Halters und zugeteiltem Kennzeichen. Einen Fahrzeugbrief habe ich zu der 2001 neu gekauften PX 125 nicht bekommen, sondern eine Betriebserlaubnis, die wie die eines 50er Rollers aussieht.

Nochmal anders ist es bei aus Italien importierten Gebrauchtfahrzeugen, da stellt der TÜV die Betriebserlaubnis (auch dem Brief entsprechend) auf grünem Papier aus, dann bekommt man ebenfalls die o. g. Betriebserlaubnis/Fahrzeugschein vom Straßenverkehrsamt ausgestellt.

Habe auch noch eine ETS zugelassen, nachdem es die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 = Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil 2 = Fahrzeugschein) gab, die grüne vom TÜV ausgestellte Betriebserlaubnis blieb erhalten, nur die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde vom SVA ausgestellt.

Insofern ist schon richtig, dass die Betriebserlaubnis mitzuführen ist, die wie oben geschrieben in meinem Fall dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 2 entspricht. Versicherungsnachweis ist bei Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen nicht mitzuführen.

Bearbeitet von sidewalksurfer

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung