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Ursula Drösen

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Alle Inhalte von Ursula Drösen

  1. wie man sieht war er es selbst am 17.06.2003
  2. immer schön warm einpacken und ab ins bett...
  3. alles gute nachträglich!!!
  4. ich wünsch dir alles liebe, tolle, schöne zu deinem jebortstach!
  5. mit dir doch immer meine liebe!
  6. na vielleicht hast du ja in drei wochen zeit... da findet´s sogar ganz offiziell statt
  7. meinen herzlichsten! viel spaß mit deiner noien
  8. Ursula Drösen antwortete auf porky's Thema in Grüße
    ich üb das dann nochmal mit diesen spontanen aktionen
  9. Ursula Drösen antwortete auf porky's Thema in Grüße
    das! daumen sind gedrückt! schön war´s am samstach...wenn auch nur kurz!
  10. dieser herr dürfte sich momentan in münster aufhalten...
  11. na endlich hast du´s begriffen!!!
  12. ICH BIN EMPÖRT!!! tunen is illegal und passt absolut NICHT zu mir!!!
  13. Ursula Drösen antwortete auf Manuel's Thema in Grüße
    alles gute! feier schön...
  14. aber sicher meine liebe! ick froi mir schon
  15. wünsch euch nen schönen urlaub! erholt euch gut und kommt heile wieder!
  16. glühstrumpf mein lieber
  17. ich wollte dir das nicht antun desdarum frug ich nochmal nach! eine etwaige aussicht ist wie alleine fahren
  18. fiffi fang...
  19. kannst du auch nicht! ich glaub trotzdem nicht, dass du deine schorle alleine schlucken musst...
  20. momentan sieht es nicht danach aus...
  21. meinen herzlichsten glückwunsch zum geburtstag! bis montag
  22. Ursula Drösen antwortete auf porky's Thema in Grüße
    ich drück die daumen, dass es gut ausgeht! joa, hätte aber lieber was erfreuliches geschrieben...
  23. Ursula Drösen antwortete auf porky's Thema in Grüße
    na hoffentlich bleibt er bei seiner aussage... Selbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt. Im Zweifelsfall muss man sich miteinaner durch Gesten verständigen. Oder, einfacher gesagt: Jeder muss auf jeden achten. Bei einem Unfall bekommt meist der Schnellere mehr Schuld zugesprochen. Genau so ist es auch, wenn schon beim Einfahren auf den Parkplatz das Schild »Hier gilt die StVO« steht. Denn es bedeutet ja schließlich nur, dass wir das oben Gesagte beherzigen und nach § 1 fahren müssen. Dabei muss man auch die Fußgänger einplanen, die mitten im Getümmel ebenfalls gesund nach Hause kommen wollen. Die Autos genießen hier keinerlei Vorrechte vor den Fußgängern. Konkreter Fall: Jemand parkt rückwärts aus, und stößt mit einem vorbeifahrenden Wagen zusammen. Die Schuld? Die wird aufgeteilt, weil auch der Vorbeifahrende das Manöver erkennen konnte und seinerseits stets reaktionsbereit sein musste. Allerdings hat ein rückwärts fahrendes Fahrzeug erhöhte Sorgfaltspflichten. Erfahrungsgemäß 50% bis 70% der Schuld für den Rückwärts-Fahrer.
  24. fiffi lebte wohl einst schon zur zeit wilhelm buschs. wem sonst könnte er den sinnspruch "dummheit ist auch eine natürliche begabung!" gewidmet haben?!

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