Wie schon gesagt wurde, ist eine Berechnung der Rücklaufquote im üblichen Sinn bei dem von Dir gewählten Verfahren leider nicht möglich. Was Du gemacht hast, ist eine so genannte Schneeball-Stichprobe, die meiner Meinung nach auch nicht repräsentativ ist, da Repräsentativität eine Zufallsauswahl voraussetzt. Das sehe ich aber als kein zu großes Problem an: So wie ich Dich verstehe hast Du Deine Stichprobe nach dem Schneeballprinzip gezogen, was eine gute Möglichkeit ist, spezielle Populationen zu befragen, von der man keine Liste mit Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen hat. Ich nehme mal an, dass Du Deine Fragebögen an möglicherweise infrage kommende Personen aus Deinem weiteren Bekanntenkreis verschickt hast und diese gebeten hast ihrerseits die Fragebögen an geeignete Personen weiterzuleiten. Ich würde das von Dir gewählte Verfahren mit der schweren Erreichbarkeit meiner Zielpersonen begründen. Wichtig ist nur, da dieses Verfahren keine Zufallsauswahl im strengeren Sinne darstellt, dass Du Dir bei allen statistischen Verfahren (Signifikanzen!) oder Begrifflichkeiten (Repräsentativität), die eine reine Zufallsstp. voraussetzen, sehr vorsichtig bist, was Du schreibst und tust. Sofern möglich, würde ich auf Signifikanztests etc. verzichten oder zunmindest ganz klar schreiben, dass die Aussagekraft eingeschränkt ist. In der Regel erreicht man bei Online-Befragungen eine Ausschöpfungsquote (Rücklaufquote) von ca. 10%. Für E-Mail-Befragungen kenne ich leider keine entsprechenden Werte, würde aber von einem wesentlich geringeren Anteil ausgehen. Viel Erfolg!