Als geschädigter Person, hast Du die Wahl der Waffen. Eigenen, unabhängigen Gutachter bestellen. Den muß die gegnerische Versicherung bezahlen (wenn die Haftung geklärt ist). Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen abstellt, ist das deren Problem. Im Zweifelsfall such Dir einen Anwalt der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Ist heutztage keine große Sache mehr. Wir haben im Autohaus mitlerweile 6 von 10 Schäden über den Anwalt laufen lassen.