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Juristische Frage zum Abschleppen

Featured Replies

Geschrieben

Ich bin mir nicht sicher ? aber war's nicht so, dass die Herren und Damen des Ordnungsamtes nicht erstmal versuchen sollten, den Halter eines falsch geparkten Fahrzeuges zu erreichen (klingeln, anrufen o.Ä.), bevor sie dieses abschleppen lassen? Ich meine mich, solange man nicht in einer Feuerwehrzufahrt parkt o.ä., an sowas zu erinnern. Kann natürlich auch sein, dass ich völlig falsch liege ? ungefähr so wie ich auch geparkt habe :-D

Grüße

MH

Geschrieben

Soweit ich weiß, sind die nicht einmal verpflichtet, Dich anzurufen wenn Du ein Schild mit deiner Handynummer in/auf die Karre legst. Das wäre reine Freundlichkeit...

Geschrieben
Ich bin mir nicht sicher ? aber war's nicht so, dass die Herren und Damen des Ordnungsamtes nicht erstmal versuchen sollten, den Halter eines falsch geparkten Fahrzeuges zu erreichen (klingeln, anrufen o.Ä.), bevor sie dieses abschleppen lassen? Ich meine mich, solange man nicht in einer Feuerwehrzufahrt parkt o.ä., an sowas zu erinnern. Kann natürlich auch sein, dass ich völlig falsch liege ? ungefähr so wie ich auch geparkt habe :-D

Grüße

MH

Ich glaube da liegst du falsch, an den Stellen wo sofort abgeschleppt wird begründen Sie das dann damit, dass Du den fließenden Verkehr (z.B.) gefährdet hättest und die Karre so schnell wie möglich weg muss. Ich hab auch mal ner Politesse das Funkgerät geradezu entreissen müssen (bildlich gesprochen) als sie den Abschlepper anfunkte, und die hat mich vorher auch nich angerufen...

Achja, wars der Fiorino ausm "Verschenke/Tausche"? Evtl. lohnt das ja gar nicht mehr, den auszulösen :-D

(sorry, konnt ich mir jetzt nicht verkneifen)

:-D

Geschrieben

Joa, grundsätzlich können sogar Anwohner die Cops rufen, wenn jemand im Parkverbot steht. Da kommt dann einer von denen vorbei, schaut sich die Sache an und ruft den Abschlepper...

Geschrieben

Wenn du gar keine Nummer hinter der Scheibe hast, gar nicht anrufen. Du kannst denen ja nicht abverlangen, über eine Halterabfrage die Nummer des Halters herauszufinden.

Zu den Handynummern hinter der Windschutzscheibe gibt es mittlerweile eine feste Rechtsprechung: (angefangen in Hamburg)

Anrufen nur, wenn sich die Verwaltung durch ständige Praxis gebunden hat (so zB in Mainz passiert), aber auch nur dann, wenn ein Zettel handgeschrieben für den Einzelfall erstellt wurde. Visikenkarten oder ähnliche Vordrucke gehen nicht.

Beispiel, das anerkannt wurde: Es ist Samstag nachmittag, der Supermarkt schließt gleich, kein Parkplatz frei, nur die Feuerwehrzufahrt und du hast keine Pampers mehr für die Drillinge übers Wochenende. :-D

Gruß Dirk

Geschrieben
  • Autor

Aha - danke. Dachte mir das schon ? dachte mir aber auch mal etwas anderes gehört zu haben. Wie das halt so ist.

Die haben mich auf meinem alltäglichen Parkplatz abgeschleppt ? und zwar, weil ich ein beantragtes Parkverbotsschild bezgl. eines Umzuges übersehen habe und am nächsten morgen etwas zu lange in die angegebene Zeit geparkt habe.

Naja - so ist das. Wer Mist baut muß auch dfafür gerade stehen ? auch wenn ich die Abschleppkosten für die paar hundert Meter grundsätzlich für deutlich zu hoch halte ? auch wenn ich noch gar nicht weiß, was es mich kosten wird :-D

Viele Grüße

MH

Geschrieben
Beispiel, das anerkannt wurde: Es ist Samstag nachmittag, der Supermarkt schließt gleich, kein Parkplatz frei, nur die Feuerwehrzufahrt und du hast keine Pampers mehr für die Drillinge übers Wochenende. :-D

sehr schön, so habe ich das nämlich auch gelernt. das parkschild hat übrigens auch für dich gegolten, auch wenss über nacht aufgestellt wurde. mpf. doof, aber so ist das.

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