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"Haltbarkeit" von Gutachten (§19)?


Blue Baron

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Meinst du wirklich § 19 (StVZO)?

Für Eintragungen und so Kram wird doch immer ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt!

Wie dem auch sei, um deine Frage zu beantworten, die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO bleibt bis zur Außerbetriebsetzung wirksam, wenn sie dir nicht vorher entzogen wird (vgl. § 19 II 1 StVZO)

Gruß Dirk

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