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Geschrieben

hi,

bin beim überfliegen eines threads auf die abgasgutachten problematik gestoßen. ab welchem baujahr muß ich das denn bitte vorweisen? und auch bei sätzen mit tüv?

anscheinend scheint das ja recht teuer zu sein, gelle?

danke für alle antworten...

greetz

cm

Geschrieben

bei Leistungsssteigerung von mehr als 5% und BJ ab '90 wenn ich mich recht erinnere, wenn du etwas suchst und Glück hast kannst auch mit BJ ab '90 ohne Abgasgutachten davonkommen

Geschrieben

Abgasgutachten ist ab 1.1.89 zu machen.

Bei Sätzen mit Gutachten auch nach 89. Aber dann auch nicht der neueste Roller von 2002. Inder Regel gelten die Gutachten Von Sätzen auch nur bis zu einem gewissen Baujahr.

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