Lenki Geschrieben 10. Mai 2002 Teilen Geschrieben 10. Mai 2002 Ich hab bei mir noch so ne gemotzte Plastikschüssel bei mir rum stehen. Hab jetzt auch einen Käufer gefunden. Nun meine meine Frage dazu:Ich lass den Käufer dann einen Zettel unterschreiben wo draufsteht das er gemotzt is und nich im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen is und bla bla bla. Bin ich dann ausm Schneider wenn er von den Bullen gefickt wird oder einen Unfall macht, oder können die Bullen dann im nachhinnein mir immernoch etwas antun???Is wichtig! Hab keinen Bock das dann der Käufer irgendein scheiß macht und dann behauptet ich hab die Karre gemotzt und ich bin schuld oder sowas.LG Lenki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brosi Geschrieben 10. Mai 2002 Teilen Geschrieben 10. Mai 2002 Das sollte eigentlich kein Problem sein. Jeder darf seinen Roller tunen wie er will! Nur darf er dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen damit fahren. Wenn du den Käufer darüber aufgeklärt hast und das auch noch von ihm bestätigt kriegst...Der muss ja selber wissen, was er macht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spikey Geschrieben 10. Mai 2002 Teilen Geschrieben 10. Mai 2002 jepp genau, nimm auf jedenfall den passus mit in den kaufvertrag. das der roller mit komponenten ausgestattet ist die nicht für den öffentlichen straßenverkehr zugelassen sind.das müsste reichen um dich ausm schneider zu halten. dann kann er net behaupten das er nicht wusste das er frisiert ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spikey Geschrieben 10. Mai 2002 Teilen Geschrieben 10. Mai 2002 hey broz: hat deine wespe eine schildmütze auf?? :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brosi Geschrieben 10. Mai 2002 Teilen Geschrieben 10. Mai 2002 Ja! Die habe ich bei Google unter Bildersuche gefunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 11. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2002 Na gut, das mein ich auch, aber meine Alten haben mit irgendeinem Affen geredet und der meinte die Bullen würden trotzdem zu mir kommen weil ich ja das Zeug reingemacht hab. Hab halt echt kein Bock noch Ärger zu bekommen.LG Lenki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
radiergummientchen Geschrieben 11. Mai 2002 Teilen Geschrieben 11. Mai 2002 NICHT - DEIN - PROBLEM !Im stillen Kämmerchen darfst Du in Deutschland ALLES machen, was Du willst.Natürlich kommen die Bullen zu Dir wenn was passiert, dann hebst Du den Zettel mit der unterschrift des Käufers hoch, und schon haun sie wieder ab, denn die wissen ja dann, wer wirklich die kriminelle Handlung begangen hat (nämlich derjenige, der das Ding im Bereich der STVO bewegt hat.....und das bist nicht Du !) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Timas Geschrieben 12. Mai 2002 Teilen Geschrieben 12. Mai 2002 Fhzg. verkauft wie besichtigt und ggf. probegefahren :D und hald so Sachen wie "baulich nicht verändert" und so aus dem Vertrag rauslassen. Da gibt es wohl keine Probleme weil nicht Du damit fährst. Kfz-mechaniker wären sonst wohl die Hälfte ihres Lebens im Knast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 13. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 Seh schön. Also können die auch nachdem er verkauft ist mir nichts mehr antun. Ich meine das die dann nicht so sagen "ja aber du bist doch auch mit der Kiste rumgefahren..."Bin halt doch ein sensibler ängstlicher Teenager LG Lenki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Timas Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 ? Du bist damit gefahren ?Bist Du wahnsinig? Du bist doch höchstens auf der Wiese von Deinem Opa oder so damit rumgeheizt, Hast von irgendwem den Roller auf einem Hänger dorthin bringen lassen :D Du hast doch nie damit am Strassenverkehr teilgenommen weil Du ganz genau weist dass man das nicht darf :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sedor Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 eben und weil das so ist hast du auch gar kein versicherungskennzeichen dran! brauchst ja nicht da der roller ja nur auf privatwegen genutzt wurde... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Timas Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 Na ich hab an solchen Rollern schon ein Kennzeichen - ist besser, weil wer weiss was passiert. Versichert ist besser.Vielleicht steht der Roller an der Strasse und fällt dummerweise auf einen Pudel :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sedor Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 *g* getz könnten wir anfangen haare zu spalten, denn wenn er an der strasse steht könnten böse zungen behaupten das er nicht dorthin geschoben wurde ;) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Timas Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 Na also, wenn ich die Garage oder den Hof fegen will dann stell ich den Roller doch auf die Strasse ... Ist ja eigendlich egal VERKAUFEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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