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Private Anbieter-Verkäufe/Dienstleistungen - seit 1.1.2023 Meldepflicht des Seitenbetreibers ans Finanzamt


Rotaglide

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Quelle Spiegel:

 

Wichtig ist auch: Eine Plattform kann nur melden, was sie weiß. Werden im Internet lediglich Kleinanzeigen veröffentlicht, bei denen die Zahlung nicht über die Plattform abgewickelt wird, greift die Meldepflicht nicht.

 

 

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/ebay-airbnb-vinted-muss-ich-fuer-meine-online-verkaeufe-nun-steuern-zahlen-a-d8916598-3d4f-4b7b-8db5-bf0c2108c6f8

 

Locker bleiben.

Edited by Stampede
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vor 4 Stunden hat Stampede folgendes von sich gegeben:

Quelle Spiegel:

 

Wichtig ist auch: Eine Plattform kann nur melden, was sie weiß.

 

Achtung Sarkasmus, aber der Argumentation folgend:

 

Hätte der Andere halt besser aufgepasst, dann wäre ich nicht in ihn rein gefahren.

Wie Herr Polizist, ich war der Linkskommende?

Es gibt eine Vorrangregel Rechts vor Links in der StVO?

Woher soll ich denn das wissen?

Muss einem doch vorher gesagt werden!

Wie, Theorie im Fahrunterricht?

Was für eine Fahrerlaubnis?

Wie, ich bin alleine Schuld?

 

Ob das GSF jetzt per Definition eine meldepflichtige Plattform ist, kann ich auch nicht rechtssicher beantworten, sollte es aber eine sein und es kommt seiner gesetzlichen Meldepflicht nicht nach, ist ein "woher soll ich denn das wissen" oder "wie soll ich das machen" sicher sehr hilfreich beim Umgang mit der Finanzverwaltung.

 

vor 4 Stunden hat Stampede folgendes von sich gegeben:

Quelle Spiegel:

 

Werden im Internet lediglich Kleinanzeigen veröffentlicht, bei denen die Zahlung nicht über die Plattform abgewickelt wird, greift die Meldepflicht nicht.

 

Bei Ebay wird die Zahlung auch nicht über Ebay abgewickelt sondern z.B. über PayPal, d.h. du verlässt die Plattform Ebay und wechselst auf die Plattform des Zahlungsdienstleister PayPal um deine Zahlung zu tätigen, um dann nach erfolgter Zahlung wieder auf die Plattform von Ebay zurück zu wechseln. Oder du machst z.B. deine Zahlung beleghaft per Überweisung bei der Bank. Oder du bezahlst bar bei Abholung.

 

Ich habe kein Spiegel+ Abo, aber deine Zusammenfassung klingt nach dem Artikel auf Standard.at den anfahrer schon verlinkt hat.

 

Der Standard nimmt aber Bezug auf österreichisches Recht, und da gehört tatsächlich die Zahlungsabwicklung auch dazu. Nicht aber in Deutschland, da steht nämlich "oder" nicht "dazu/und".

 

Österreich:

Dazu gehören auch alle Vereinbarungen über die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

Deutschland:

die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

 

 

 

 

Edited by Rotaglide
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vor 39 Minuten hat Rotaglide folgendes von sich gegeben:

 

Achtung Sarkasmus, aber der Argumentation folgend:

 

Hätte der Andere halt besser aufgepasst, dann wäre ich nicht in ihn rein gefahren.

Wie Herr Polizist, ich war der Linkskommende?

Es gibt eine Vorrangregel Rechts vor Links in der StVO?

Woher soll ich denn das wissen?

Muss einem doch vorher gesagt werden!

Wie, Theorie im Fahrunterricht?

Was für eine Fahrerlaubnis?

Wie, ich bin alleine Schuld?

 

Ob das GSF jetzt per Definition eine meldepflichtige Plattform ist, kann ich auch nicht rechtssicher beantworten, sollte es aber eine sein und es kommt seiner gesetzlichen Meldepflicht nicht nach, ist ein "woher soll ich denn das wissen" oder "wie soll ich das machen" sicher sehr hilfreich beim Umgang mit der Finanzverwaltung.

 

 

Bei Ebay wird die Zahlung auch nicht über Ebay abgewickelt sondern z.B. über PayPal, d.h. du verlässt die Plattform Ebay und wechselst auf die Plattform des Zahlungsdienstleister PayPal um deine Zahlung zu tätigen, um dann nach erfolgter Zahlung wieder auf die Plattform von Ebay zurück zu wechseln. Oder du machst z.B. deine Zahlung beleghaft per Überweisung bei der Bank. Oder du bezahlst bar bei Abholung.

 

Ich habe kein Spiegel+ Abo, aber deine Zusammenfassung klingt nach dem Artikel auf Standard.at den anfahrer schon verlinkt hat.

 

Der Standard nimmt aber Bezug auf österreichisches Recht, und da gehört tatsächlich die Zahlungsabwicklung auch dazu. Nicht aber in Deutschland, da steht nämlich "oder" nicht "dazu/und".

 

Österreich:

Dazu gehören auch alle Vereinbarungen über die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

Deutschland:

die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

 

 

 

 

 

Das stimmt so nicht. Ebay nimmt seinen Share anhand des eingestellten Produktwerts und weiß daher genau für wie viel ein Produkt den Besitzer wechselt.

Ebay stellt den Zahlungsverkehr zwischen den Parteien her und ermöglicht den Vertragsschluss , der Zahlungsweg kann divers sein.

 

Das GSF wiederum hat kein System, um den Vertragsschluss zwischen den Parteien herzustellen, sondern bietet - aus meiner Sicht - nur die Oberfläche.

Vergleichbar mit einem Flohmarkt. Da weiß der Veranstalter ja auch nicht, zu welchen Konditionen was verkauft wurde.

 

Bin wieder raus.

 

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vor 44 Minuten hat Stampede folgendes von sich gegeben:

Das GSF wiederum hat kein System, um den Vertragsschluss zwischen den Parteien herzustellen, sondern bietet - aus meiner Sicht - nur die Oberfläche.

 

"Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen."

 

Du kannst einem Anbieter über die Antwortfunktion die Annahme seines Angebotes mitteilen.

 

Zahlungsverkehr ist die Gesamtheit aller Zahlungen, also Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten.

 

Ebay stellt den Zahlungsverkehr nicht her, dass macht der Zahlungsanbieter der auch eine Genehmigung der Bafin benötigt um seine Tätigkeit im Inland auszuführen. Das gilt auch für Zahlungsauslösedienste wie PayPal, sofortüberweisung.de. Ebay teilt dir nur die, vom Anbieter für die ausgewählte Zahlungsart hinterlegten notwendigen Daten mit und leitet dich gegebenenfalls auf den Marktauftritt des Anbieters weiter.

Edited by Rotaglide
Ergänzung
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Ich habe dieses Thema auch in einem Forum für Armbanduhren gelesen und dort, da geht es ja teilweise um Teile die mehrere (10) Tausender kosten, ist man komplett entspannt.

Die Rechtsauffassung zum Gesetz stellt darauf ab, dass es nur für gewerbliche Anbieter einschlägig ist und man seitens des Forums keine Meldungen o.ä. macht. Eben weil auf dem Forum keine gewerblichen Anbieter geduldet werden bzw. dort nicht anbieten dürfen.
Das manche der Jungs oft deutlich mehr als die Maximalzahl der Verkäufe, geschweige die Summen deutlich übersteigen ist dort egal.
Vielleicht auch eine Form um damit umzugehen.

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vor 15 Minuten hat agent.seven folgendes von sich gegeben:

Ich habe dieses Thema auch in einem Forum für Armbanduhren gelesen und dort, da geht es ja teilweise um Teile die mehrere (10) Tausender kosten, ist man komplett entspannt.

Die Rechtsauffassung zum Gesetz stellt darauf ab, dass es nur für gewerbliche Anbieter einschlägig ist und man seitens des Forums keine Meldungen o.ä. macht. Eben weil auf dem Forum keine gewerblichen Anbieter geduldet werden bzw. dort nicht anbieten dürfen.
Das manche der Jungs oft deutlich mehr als die Maximalzahl der Verkäufe, geschweige die Summen deutlich übersteigen ist dort egal.
Vielleicht auch eine Form um damit umzugehen.

Es geht doch genau um die Privatverkäufe mit gewerblichen Charakter! 
 

Nicht um Gewerbeverkäufe!

 

 

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Das habe ich schon verstanden, aber das dortige Forum wie auch hier ist keine Handelsplattform und darauf stellt man halt ab.


Zitat: "Wir sind ein Forum, keine Handelsplattform". Und genau das trifft hier zu. Wir bieten hier nichts an, wir dulden keine gewerblichen Händler (aus gutem Grund...), wir leiten keine Zahlungen weiter oder sind in irgendeiner Form an der Abwicklung beteiligt. Selbst der erzielte Preis ist reine Sache der privaten Handelspartner, wir haben ja gar keine Infos darüber" Zitat Ende.

Also eine Sichtweise wie man damit umgehen kann.

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