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pk4gang in v503gang???


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hi all!

ich wollte wissen ob ich einen 4gangpkmotor in eine 30jahre alte v50 bauen kann,ohne die lenkkopfamaturen,den schaltgriff oder sonstige änderungen vorzunehmen.....

fahre den v50 jetzt mit 102er polini,19er gaser usw...habe vorher eine pk gefahren und fand,das der 4gang-motor erheblich besser vom teller zieht.....

merkt man beim 133er denn überhaupt nen unterschied,was das getriebe angeht?

danke...pinckie

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Den PK-Motor kannst du nur einbauen, wenn es noch der "alte" Motor ist, d.h. der Motor mit dem 2-Loch-Ansaugstutzen. Da passt der Ansaugstutzen der V50 auch drauf. Der 3-Loch-Stutzen passt leider von der Krümmung her nicht. Es gibt keinen anderen Ansaugstutzen, der dann auch in den Rahmen der V50 passt.

Alles andere kannst du verwenden (Schaltung etc.)

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Wenn du den Ansaugstutzen dicht bekommst, dann soll das so wohl gehen, mit dem Umschweißen.

Das mit dem Loch im Rahmen kannste vergessen. Das macht man nur, wenn man wirklich den Roller wegschmeißen will, nicht aber in eine 30 Jahre alte V50.

Verbiegen kann man natürlich auch versuchen. Aber das Rohr ist an sich schon ganz schön dick, also mach dir mal keine falschen Vorstellungen!

An und für sich kann man einiges versuchen. Bei der ganzen Umbauerei würde ich jedoch für das Umschweißen votieren, da das die einfachste und vor allem sicherste Methode zu sein scheint.

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    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
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    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
    • Gibt es eine Möglichkeit diese unterirdische OEM Qualität  Vom SC durch was halbwegs qualitativ passendes zu ersetzen?   Bin mittlerweile echt fucked off !   OEM steht hier scheinbar mittlerweile für Oller Eimer Mist (dafür aber zu teuer und vor allem ärgerlich )  
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