Dabehmi Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 Hi Leute, benötige für die Eintragung von zwei Teilen eine Kopie der Eintragung das so ein Teil schon mal eingetragen wurde. Hoffe dass war verständlich?! Der nette TÜV Mann meinte dass er mir die Teile einträgt, wenn ich ihm was liefern kann das sowas schon mal eingetragen wurde. Konkret geht es um folgende zwei TeileLTH Midrange (lefthand/Carbon) AuspuffKeihin 28 Vergaser Kann mir da jemand von euch helfen? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellsfuffi Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 Da: Und da: https://www.dropbox.com/sh/ode8nr4s9cywk4w/AAA20E-3rRGwKfDfrZfW3xeDa?dl=0 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dabehmi Geschrieben 23. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 [emoji106] Dann such ich mal. Vielen Dank. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dabehmi Geschrieben 23. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 Leider nichts passendes gefunden [emoji26] Die Anfrage gilt also weiterhin. Habe nur Koso Vergaser oder Keihin in anderen Größen gefunden.Den Auspuff leider gar nicht. Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sähkö Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 Dafür gibt es aus nachvollziehbaren Gründen keine Persilscheine nach dem Motto one size fits all. Beides hat vereinfacht gesagt Einfluss auf Leistung und Lautstärke, beides wird in diversen Kombinationen mit Zylindern und weiterem gemessen (Leistung, Lautstärke) und variiert demnach in den Eckdaten, die in diesem Verfahren kritisch sind: Leistung und Lautstärke, neben den damit einhergehenden, erforderlichen oder gerne gesehenen Maßnahmen. Die üblichen Maßnahmen sind: Leistungsgutachten (Händler, Dienstleister) und Lautstärkegutachten (regional abweichend, TÜV oder DEKRA). Sofern das BJ des Fahrzeugs nicht nach einem Stichtag in 1990 liegt. Oder war's '91? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellsfuffi Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 vor 2 Stunden schrieb sähkö: Dafür gibt es aus nachvollziehbaren Gründen keine Persilscheine nach dem Motto one size fits all. Beides hat vereinfacht gesagt Einfluss auf Leistung und Lautstärke, beides wird in diversen Kombinationen mit Zylindern und weiterem gemessen (Leistung, Lautstärke) und variiert demnach in den Eckdaten, die in diesem Verfahren kritisch sind: Leistung und Lautstärke, neben den damit einhergehenden, erforderlichen oder gerne gesehenen Maßnahmen. Die üblichen Maßnahmen sind: Leistungsgutachten (Händler, Dienstleister) und Lautstärkegutachten (regional abweichend, TÜV oder DEKRA). Sofern das BJ des Fahrzeugs nicht nach einem Stichtag in 1990 liegt. Oder war's '91? 88 um keine AU machen zu müssen. Bezüglich Lautstärke gibt es einige Baujahre mit Verschiedenen Grenzwerten und Messmethoden. Je älter desto besser. Klar. Engegen der teilweise vorherrschenden Meinung lässt sich eine Lautstärke über dem baujahrbedingtem Grenzwert übrigens nicht eintragen. Das sogenannte Standgeräusch zwar schon, das hat aber keine Relevanz. Was zählt ist das Fahrgeräusch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roterzobel Geschrieben 24. Juni 2017 Teilen Geschrieben 24. Juni 2017 Hier mal zum nachlesen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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