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So, und noch einmal LAUTSTÄRKE

Featured Replies

Geschrieben

Also, ich muss nächste woche wieder zur Phone Messung.

Beim letzten mal hatte ich 89 db darf aber nur 83 db.

War mit 221er Malle 30er phbh vergaser über malossimembran, originalauspuff !!!!! und RAMAIR da.

jetzt fahre ich wieder so dahin nur das ich unter den tank schaumstoff geklebt habe in das loch unter der sitzbank den ramair und unter die sitzbank nochmal schaumstoff gesteckt habe. der ramair wurde natürlich auch durch den ansaugbalg ersetzt, wechen ich auch noch mit schaumstoff umwickelt habe.

meint ihr ich bin so locker 6 db leiser oder muss ich den noch irgendwie drosseln.

will nicht wieder 40 ? umsonst latzen.

Danke schonmal

Geschrieben

Moin

Fährst Du selber bei der Geräuschmessung oder der Tüv Bubi?

Denn wenn Du selber fährst dann einfach im 3. Gang die Messung durchführen!

Als ich vor ein paar Tagen zur Geräuschmessung war hatte ich im 2. Gang 93 DB und da meinte mein Tüv Prüfer ich sollte das doch nochmal im 3. Gang machen und siehe da nur 83 DB !!! Er hat dann einfach in den Brief reingeschrieben das die Geräuschmessung im 3. Gang durchgeführt wurde!

Hat Mir auch ein Standgeräusch von 105 DB eingetragen :-(

Es gibt auch noch verständnisvolle Tüv Prüfer!!!!! ( Er hat selber ne PX zu Hause )

Gruss vom Schloer :-D

Geschrieben
  • Autor

bei welchem tüv warst du denn ?

ich war in Neuss und da ist der selber gefahren, vieleicht habe ich ja glück und ich darf diesmal selber fahren, glaube aber eher nicht.

Geschrieben

Bei mir ham die im Stand den Gashan voll aufgdreht udn die messsonde dann direkt an den dämpferauslass gehalten :plemplem: ... klar war zu laut. hab dann einfach den gaszug so eingestellt das der schieber nur noch 3/4 öffnet :-D und es hat geklappt...

Geschrieben
  • Autor

irgendwie ist das alles ziemlich komisch, die machen das alle wie sie wollen, muss man sich bei so ner Messung nicht an irgendwelche Vorgaben halten ?

Geschrieben

Der Unterschied zwischen offenem Vergaser und Ramair: nullkommanix!

Mit Ansaugschnüffel zum Rahmen (welcher auch ordentlich gedämmt sein sollte) ist der Unterschied (zumindest auf meinem Motor) enorm, hatte null Bedenken das Teil so zum TÜV zu stellen, wurde auch anstandslos alles eingetragen...

Geschrieben

Also das Standgeräusch ist mal total egal und brauch keine Grenzwerte zu erfüllen! Das wird einzig und allein im Schein eingetragen, um bei auffälligkeiten schneller und einfacher vor Ort nachmessen kann, ob sich die Eintragung auf die Konfigutration bezieht, oder nicht. Einzig und allein entscheidend ist die Beschleunigte Vorbeifahrt!!! Und die auch nur im 2. Gang bei 4 Gang Fahrzeugen. Erst bei Fahrzeugen mit mehr als 4 Gängen, wird sowohl der 2. als auch der 3. Gang gemessen. Und alles unter Volllast!

Angefahren wird mit 3/4 der Nenndrehzahl, wenn diese Geschwindigkeit unter 50 km/h liegt, sonst wird mit maximal 50 km/h gefahren. Dann wird 10m vor den Mikrofonen unter Volllast beschleunigt, bis eine Messstrecke von 20 m vollständig überquert wurde! Nach 10 m stehen die Mikrofone mit einem Abstand von 7,5 m zur Mitte des Fahrzeuges...usw

Außerdem sind noch Belag nach DIN vorgeschrieben, eine Mindestfläche des Belages, und im Umkreis von 50 m dürfen keine großen Schallreflektierenden Gegenstände stehen...

Entscheidend ist auch die A-Level Gewichtung bei der Auswertung und der Eintragung, also db(A)

Geschrieben
Bei mir ham die im Stand den Gashan voll aufgdreht udn die messsonde dann direkt an den dämpferauslass gehalten :plemplem: ... klar war zu laut. hab dann einfach den gaszug so eingestellt das der schieber nur noch 3/4 öffnet  :-D   und es hat geklappt...

Standgeräuchmessungen unterliegen übrigens auch Vorschriften!

Dabei muss das Mikro in Auspuffhöhe im Abstand von 0,5 Metern unter einem Winkel von 45°+10° stehen und der Prüfbereich muss in einem Umfeld von 3 metern um einen das Prüfobjekt umschließenden Hüllquader frei von Reflektierenden Hindernissen sein. Gemessen wird bei 3/4 der Maximaldrehzahl, bzw bei 3/4 der Nenndrehzahl

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