Zum Inhalt springen

Welches Baujahr wird bei der vollabnahme für eine Motorradzulassung eingetragen


Empfohlene Beiträge

Hi...

 

hatte gerade endlich mein Vergaser einigermaßen abgestimmt und war soweit glücklich. Hab mich dann noch mit nem Kumpel unterhalten und der meinte das der Roller schon mega laut ist und wieviel dB denn eingetragen sind. (Ist ne 50N mit 136er und Motorradzulassung) Auf jeden Fall ok hab ja den Schein dabei, schau ich hald nach. Zufällig seh ich dann, was mir vorher noch nie aufgefallen ist das da Baujahr 1.7.1977 steht. Fuck! Typen Schild angeschaut... Fuck da steht wirklich 1976. Schock. Gerade mal kurz glücklich gewesen mit dem Gerät und schon die nächste Scheisse. 

Zuhause hab ich dann die alte Betriebserlaubnis rausgekramt und festgestellt dass da kein Baujahr steht sondern nur Augsburg, den 25.2.1977...  Also der Tag der Erstzulassung denk ich mal.

Ist das jetzt so korrekt und ich brauch n neues Typenschild oder hat der TÜV Prüfer da n Fehler gemacht? Mach mir hald Sorgen wenn ich kontrolliert werde dass es Ärger gibt weil das nicht zusammen passt...

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Danke im Voraus 

 

grüsse

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also steht auf deinem Typenschild 1977? Hab gerade im Wiki gesehen das v5b3t 1976 gar nicht gebaut wurde? Vor allem nicht mit meiner Fahrgestellnummer die mit 12 beginnt. Hat das was mit dem Import zu tun? Meine da mal was gelesen zu haben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine hat Bj. 1981, aber das Erstzulassungsdatum zählt und da hat meine 2010, also ist auch AU Pflicht. Hab' da damals nicht aufgepasst und der gründliche Sachverständige sagt mir dann jedesmal, dass nicht das Bj., sondern die EZ zählt (weil vorher zulassungsfrei).:repuke:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Spiderdust:

Meine hat Bj. 1981, aber das Erstzulassungsdatum zählt und da hat meine 2010, also ist auch AU Pflicht. Hab' da damals nicht aufgepasst und der gründliche Sachverständige sagt mir dann jedesmal, dass nicht das Bj., sondern die EZ zählt (weil vorher zulassungsfrei).:repuke:

ich hab grade eine 1964er V50 übern tüv gefahren...mit Primavera Motor...

der SV hat 1.7.1964 eingetragen.... den 16.06.1964 wollte er auch mit Diskussion net reinschreiben....

 

Rita

 

dann soll er unter Bemerkungen schreiben: Tag der ersten Inbetriebnahme: xx.xx.1981

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Schnee83:

Also steht auf deinem Typenschild 1977? Hab gerade im Wiki gesehen das v5b3t 1976 gar nicht gebaut wurde? Vor allem nicht mit meiner Fahrgestellnummer die mit 12 beginnt. Hat das was mit dem Import zu tun? Meine da mal was gelesen zu haben...

selbstverständlich gabs 1976 die V5B3T

ich habe Ende 1975 oder Anfang 1976 die erste 4 gang in Ffm gekauft

hab hier eine 1978er mit  V5B3T144xxx

 

Rita

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Erstzulassungsdatum nicht zu ermitteln ist, wird der 1.7. des Baujahrs eingetragen.

 

Habe meine Special letztes Jahr im Herbst beim TÜV vorgeführt.

Der Prüfer wollte mir was Gutes tun und hat in seinen Bericht das Ausstellungsdatum der Zweitschrift der Betriebserlaubnis als Erstzulassungsdatum eingetragen, also 1992 :wallbash:. Bei der Zulassung war die eigentlich eher kratzbürstige Dame auf dem Landratsamt sehr freundlich und hat mir gesagt, das sei ja ganz offensichtlich falsch, und da trage sie den 1.7.1981 ein.

 

Bearbeitet von Pamcakes
Datum hinzu
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb Rita:

selbstverständlich gabs 1976 die V5B3T

ich habe Ende 1975 oder Anfang 1976 die erste 4 gang in Ffm gekauft

hab hier eine 1978er mit  V5B3T144xxx

 

Rita

Ok dann ist das wohl n Tippfehler und es sollte nach 75 eigentlich mit 76 weiter gehen. Hab ich jetzt nicht gecheckt. Nur 12... passt trotzdem nicht für 76 wenn das stimmt oder bin ich jetzt doof...

 

 

 

 

image.png

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 48 Minuten schrieb Pamcakes:

Wenn das Erstzulassungsdatum nicht zu ermitteln ist, wird der 1.7. des Baujahrs eingetragen.

 

Habe meine Special letztes Jahr im Herbst beim TÜV vorgeführt.

Der Prüfer wollte mir was Gutes tun und hat in seinen Bericht das Ausstellungsdatum der Zweitschrift der Betriebserlaubnis als Erstzulassungsdatum eingetragen, also 1992 :wallbash:. Bei der Zulassung war die eigentlich eher kratzbürstige Dame auf dem Landratsamt sehr freundlich und hat mir gesagt, das sei ja ganz offensichtlich falsch, und da trage sie den 1.7.1981 ein.

 

Ok war bei mir wahrscheinlich auch so. Wo hat die von der Zulassungsstelle das gesehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Schnee83:

Ok war bei mir wahrscheinlich auch so. Wo hat die von der Zulassungsstelle das gesehen?

 

Ich hatte das mit dem Datum bei der Durchsicht des Gutachtens gesehen - natürlich erst nach dem Abholen der Papiere beim TÜV, zu Hause.

Daher hatte ich ein Foto vom Typenschild und die Fahrgestell-/Baujahr- Zuordnungsliste aus dem GSF- Wiki dabei.

 

Ich war auf längere Diskussionen und Streitereien bezüglich des Eintrags des EZ- Datums eingestellt.

 

Wie öfters mal im Leben. Wenn man irgendwo mit gestelltem Nackenfell auftritt, spürt das wahrscheinlich der Gegenüber und alles läuft glatt ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Schnee83:

Ok dann ist das wohl n Tippfehler und es sollte nach 75 eigentlich mit 76 weiter gehen. Hab ich jetzt nicht gecheckt. Nur 12... passt trotzdem nicht für 76 wenn das stimmt oder bin ich jetzt doof...

 

 

 

 

image.png

ich vertraue da lieber meinen eigenen Aufzeichnungen bzw den ABEs, die ich in der Mappe liegen habe bzw mal hatte, wenn das Fahrzeug von mir verkauft wurde...

immerhin verdiene ich seit 1975 mit Vespa meine Brötchen

 

Rita

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich vertraue da lieber meinen eigenen Aufzeichnungen bzw den ABEs, die ich in der Mappe liegen habe bzw mal hatte, wenn das Fahrzeug von mir verkauft wurde...

immerhin verdiene ich seit 1975 mit Vespa meine Brötchen

 

Rita

Auch kein schlechter Job ... :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb Spiderdust:

Meine hat Bj. 1981, aber das Erstzulassungsdatum zählt und da hat meine 2010, also ist auch AU Pflicht. Hab' da damals nicht aufgepasst und der gründliche Sachverständige sagt mir dann jedesmal, dass nicht das Bj., sondern die EZ zählt (weil vorher zulassungsfrei).:repuke:

oh gott!! :repuke: und wie schafft sie das jetzt mit der AU? stand sie vorher nur herum und hatte demnach weder zulassung noch ABE?

mich wundert im grunde genommen auch, dass bei komplettumbauten im normalfall die EZ dem typenschild entspricht. denn das vehicel, besonders die abgasfabrik war ja so noch nicht am start. was ich eben gesagt habe ist natürlich top secret und darf frühestens in 25 jahren, wenn alle elektrisch fahren, veröffentlicht werden :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information