schmacken Geschrieben 9. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2014 Guten Abend liebes Forum, ich trage mich mit dem Gedanken, eine Vespa 50N zu kaufen. Der Eigentümer präsentiert mir nun als Papiere ein "Original-TÜV-Gutachten nach § 18 (5) StVZO" aus 05.1997. Lt. Internetrecherchen war dieser Paragraph bis 04.2012 gültig und wurde inzwischen gänzlich aufgehoben. Sind die Papiere nun noch gültig ? Müssten ggfs. Ersatzpapiere her ? Gibt es hier erfahrene Forumsmitglieder, die mit der Thematik vertraut sind und mir hierzu hilfreiche Tipps geben können ? Vielen Dank vorab. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.luke. Geschrieben 9. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2014 wenn neue papiere her müssen dann kostet dich das ca 100 euro 21er § tüvabnahme + ca 20 euro auf der zulassungsstelle für den stempellohnt sich das für die kiste?hau mal n foto hier rein von der kiste und mehr info ( falls du das möchtest ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
subway Geschrieben 9. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2014 Hat das Gutachten einen Stempel vom Straßenverkehrsamt mit einem Text wie "Betriebserlaubnis erteilt. " oder ähnliches? Wenn ja, ist das die BE. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 9. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2014 ich kenne den 18ner nicht. aber dieser wird wohl in den 21ger übergegangen sein. aber wie der Vorredner schon sagte. eine erteilte Betriebserlaubnis bleibt bestehen, da die Rechtsgrundlage gilt, die zur inverkehr bringung galt. also, wenn das durch die zulassungsbehörde genehmigt wurde, ist somit der betrieb zulässig. ansonsten, immer zu der verantwortlichen Behörde gehen und nachfragen. hat dann meistens mehr wert als das internetwort. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 10. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2014 Wie von den Vorrednern schon erklärt, muß da ein Stempel drauf sein Betriebserlaubnis erteilt. Sonst kann es Probleme bringen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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