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Gutachten § 18 StVZO Vespa 50 N

Featured Replies

Geschrieben

Guten Abend liebes Forum,

 

ich trage mich mit dem Gedanken, eine Vespa 50N zu kaufen. Der Eigentümer präsentiert mir nun als Papiere ein "Original-TÜV-Gutachten nach § 18 (5) StVZO" aus 05.1997. Lt. Internetrecherchen war dieser Paragraph bis 04.2012 gültig und wurde inzwischen gänzlich aufgehoben.

 

Sind die Papiere nun noch gültig ? Müssten ggfs. Ersatzpapiere her ?

 

Gibt es hier erfahrene Forumsmitglieder, die mit der Thematik vertraut sind und mir hierzu hilfreiche Tipps geben können ? Vielen Dank vorab. :rotwerd:

Geschrieben

wenn neue papiere her müssen dann kostet dich das ca 100 euro 21er § tüvabnahme + ca 20 euro auf der zulassungsstelle für den stempel

lohnt sich das für die kiste?

hau mal n foto hier rein von der kiste und mehr info ( falls du das möchtest )

Geschrieben

Hat das Gutachten einen Stempel vom Straßenverkehrsamt mit einem Text wie "Betriebserlaubnis erteilt. " oder ähnliches? Wenn ja, ist das die BE.

Geschrieben

ich kenne den 18ner nicht. aber dieser wird wohl in den 21ger übergegangen sein. aber wie der Vorredner schon sagte. eine erteilte Betriebserlaubnis bleibt bestehen, da die Rechtsgrundlage gilt, die zur inverkehr bringung galt. also, wenn das durch die zulassungsbehörde genehmigt wurde, ist somit der betrieb zulässig. ansonsten, immer zu der verantwortlichen Behörde gehen und nachfragen. hat dann meistens mehr wert als das internetwort.

Geschrieben

Wie von den Vorrednern schon erklärt, muß da ein Stempel drauf sein Betriebserlaubnis erteilt. Sonst kann es Probleme bringen.

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