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Gutachten § 18 StVZO Vespa 50 N


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Guten Abend liebes Forum,

 

ich trage mich mit dem Gedanken, eine Vespa 50N zu kaufen. Der Eigentümer präsentiert mir nun als Papiere ein "Original-TÜV-Gutachten nach § 18 (5) StVZO" aus 05.1997. Lt. Internetrecherchen war dieser Paragraph bis 04.2012 gültig und wurde inzwischen gänzlich aufgehoben.

 

Sind die Papiere nun noch gültig ? Müssten ggfs. Ersatzpapiere her ?

 

Gibt es hier erfahrene Forumsmitglieder, die mit der Thematik vertraut sind und mir hierzu hilfreiche Tipps geben können ? Vielen Dank vorab. :rotwerd:

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ich kenne den 18ner nicht. aber dieser wird wohl in den 21ger übergegangen sein. aber wie der Vorredner schon sagte. eine erteilte Betriebserlaubnis bleibt bestehen, da die Rechtsgrundlage gilt, die zur inverkehr bringung galt. also, wenn das durch die zulassungsbehörde genehmigt wurde, ist somit der betrieb zulässig. ansonsten, immer zu der verantwortlichen Behörde gehen und nachfragen. hat dann meistens mehr wert als das internetwort.

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