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blonic76

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

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    • Gibt hierzu schon ein topic.... geh mal bitte da rein.
    • Nicht ungewöhnlich und nicht unbedingt nur bei Absage. Machen wir bei uns im Amt auch. Termin"leisten" werden pro Arbeitskraft geplant - langfristig (5-6 Wochen vorher) wird Kontingent freigegeben, mittelfristig nochmal und am selben Tag noch kurzfristig der kleine Puffer, den wir uns zurückhalten. Der ist dafür da, dass man nen Krankheitsausfall (o.Ä.) einer Arbeitskraft noch halbwegs verkraften kann und nicht die restlichen Kollegen völlig überstrapaziert werden. Wenn aber alle Leute da sind, kann man diese Zeiten noch als Termine raushauen...
    • hintere Bremsankerplatte hat in Position 3 uhr und 9 uhr 2 Excenter mit sw13 ..... erst die eine nach unten drehen bis Rad blockiert....lösen bis Rad frei dreht... dann bei der anderen wiederholen   Rita
    • Gibt’s noch Tips für Schalungsbretter/ Palettenkonstruktionen mit Rampe ? 3 Lambrettas Li „höher setzen“ ? Cheers
    • Liebe augsburger Runde,   vielleicht hatte ja schon mal jemand dieses Thema angesprochen, mir ist es bisher nicht aufgefallen bzw. war ich noch nicht betroffen.   Kurze Geschichte: Heute mit einer originalen T4 von 1961 beim TÜV (München) gewesen. Als erster Punkt wird die Fahrgestell-Nummer überprüft. "Machen Sie bitte mal die Seitenbacke ab"   "Wieso? Diese Vespa hat dort keine Fahrgestell-Nummer eingeschlagen, die augsburger Vespa´s haben nur diese zwei Typenschilder."   "Das habe ich ja noch nie gehört, es gibt keine Rahmen ohne eingeschlagene Nummer, dann könnte man sich ja selber jeden Rahmen "umnieten".   Dann eigentlich positiv, hat der Prüfer noch einen Telefon-Joker gehabt und auch genutzt, ein ausgewiesener "Vespa-Experte". Dieser hat auch gleich bestätigt, er habe noch nie in seinem ganzen Leben eine Vespa gehabt, ohne eingeschlagene Fahrgestell-Nummer...   Na super denke ich mir, was für ein toller Experte bzw. wie traurig für ihn, wolh noch nie eine augsburger Vespa gesehen zu haben.   Und eigentlich war dies schon das sichere AUS für meinen heutigen TÜV-Termin, da hat der Prüfer noch einen zweiten "Experten" angerufen. Allerdings wieder mit dem gleichen Ergbnis, er kenne keine Vespa nur mit aufgenieteten Typenschildern ohne eingeschlagene Nummer, vielleicht vor 1958, aber 1961, nie im Leben.   Dann hatte der "Experte" noch den Hinweis gegeben, unter der linken Seitenbacke ist normalerweise die Fahrgestell-Nummer eingeschlagen.   "Machen Sie mal bitte diese Seitenbacke ab".   "Geht nicht, die ist festgeschraubt. Und dort ist auch keine Fahrgestell-Nummer eingeschlagen, höchstens eine Fertigungs-Nummer ohne jeglichen Bezug zu den Papieren. Nur die italienischen Roller wie VBA,VBB usw. haben dort ihre Nummer eingeschlagen.   Was den Prüfer natürlich nicht abgehalten hat, trotzdem dort zu suchen und nur eine seltsame Nummer zu finden...   Dann ein letzter Versuch von meiner Seite, der Chef vom Rollerladen in Mallersdorf-Pfaffenberg kontaktiert, der hatte sogar gleich den richtigen §§ 59 auf der Zunge. Meinen Telefon-Joker gegenüber hatte der Prüfer verständlicherweise wenig vertrauen, da kann ja jeder irgendwas erzählen.   Zum Glück fiel noch der Hinweis, im originalen Papp-Brief ist auch ein Hinweis vermerkt, wo die Typenschilder angebracht sind, abweichend von der "Norm".   Und durch einen anderen Umstand hatte ich diesen originalen Brief sogar dabei. Hier der originale Text:   "1. Mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 2212 ist ---abweichend von den Bestimmungen der §§ 59 Abs. 1 und 2 und 60 Abs. 2 StVZO --- genehmigt, daß   a) das Fabrikschild rechts seitlich in der Mitte des Durchstieges angebracht ist, b) die Fabriknummer des Fahrgestells sich rechts hinten am Fahrgestell befindet, c)....nicht relevant für dieses Thema....   Gut a) ist klar, hier ist das normale Typenschild gemeint, wie bei vielen Vespa´s üblich. Aber  b) war jetzt nicht das mega Argument, dass meine Aussage "bei den Augsburger(innen) gehört das so..." untermauert hätte. Die Fabriknummer des Fahrgestells??? und wie ist das angebracht?   Unter dem Strich hatte der Prüfer wohl doch Mitleid mit mir und hat den TÜV-Termin durchgezogen. Aber jetzt meine Frage, wie macht ihr das? Möchte nicht jedes mal beim TÜV so ein Problem haben. Den Text im Papp-Brief halte ich leider auch nicht für ausreichend. Da ist auch kein Hinweis, dass ausschließlich Typenschilder verwendet werden und keine Nummer eingeschlagen ist, oder übersehe ich was?   Der letzte Hinweis vom Prüfer war noch, eigentlich benötigt dieser Roller Blinker...   "Aber der Roller ist von 1961, somit noch keine Blinker-Pflicht" "Doch, weil hier ein stärkerer Motor verbaut ist (177 ccm) und es somit kein "Roller" im Sinne dieser Bestimmung mehr ist".   Das habe ich wiederum noch nie gehört. Dachte das Datum 1.1 oder 1.6. 1962 ist gültig für alle Roller wie auch Motorräder. Was hat das mit der CCM oder der Motorleistung zu tun?   Kann da jemand von Euch was dazu sagen?   Beim nächsten TÜV Termin hätte ich gern bessere Argumente auf Lager...      
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