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PX aus Paderborn


Sprint@67

Empfohlene Beiträge

In Paderborn wohnen ja bekanntlich reichlich engl. Soldaten. Dann wird das Teil wohl dort mal angemeldet gewesen sein, der gute Mann ist zurück auf die Insel versetzt worden und hat den Hobel mitgenommen.

Wüsste aber jetzt nicht, wem das Ding gehören könnte.

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Also, ich bin mir da nicht so sicher, aber ich denke auch, dass die englischen Soldaten in Deuschland enlische Nummern dran ham...

Ich bin deutscher Soldat in England und hab ebenso englische Nummern dran. Ich find das alles sehr merchwuerdich! Wieso quatscht der von Hollaendischer Zulassung... naja, vielleicht antwortet der auf meine Fragen. Ich meld mich dann!

Greets

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Is doch sogar noch angemeldet (Stadtsiegel) - draufsetzen und losfahren, sehr praktisch

:crybaby:

Ich denke, dass würde die engl. Bullen genauso wenig jucken wie ein englisches Kennzeichen hier in der BRD. :thumbsdown:

Auf dem Kennzeichen ist übrigens das Landeswappen.

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Nicht richig, Britische Soldaten können hier auch deutsche Kennzeichen fahren!

Das hat mehrere Gründe: es gab mal eine Regelung in dem Briten D Kennzeichen bekamen um die Autos nicht sofort als Britische erkennbar zu machen - die IRA hat damals gerne mal Autobomben im Kampf gegen ihre Besatzer eingesetzt. Keine Ahnung ob Regelungen aus der Zeit immer noch greifen, aber gut möglich.

Dann gibt es Gesetzte die EU-weit greifen, und auch hier als Grund für die Kennzeichnung hergenommen werden können:

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:

In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958 )

Am Ende kann uns aber nur ein Mitarbeiter der Behörde die wirklichen Gründe nennen wieso. :crybaby:

Fakt ist aber das hier fast alle mit PB Kennzeichen fahren.

:thumbsdown:

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Nicht richig, Britische Soldaten können hier auch deutsche Kennzeichen fahren!

Das hat mehrere Gründe: es gab mal eine Regelung in dem Briten D Kennzeichen bekamen um die Autos nicht sofort als Britische erkennbar zu machen - die IRA hat damals gerne mal Autobomben im Kampf gegen ihre Besatzer eingesetzt. Keine Ahnung ob Regelungen aus der Zeit immer noch greifen, aber gut möglich.

Dann gibt es Gesetzte die EU-weit greifen, und auch hier als Grund für die Kennzeichnung hergenommen werden können:

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:

In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958 )

Am Ende kann uns aber nur ein Mitarbeiter der Behörde die wirklichen Gründe nennen wieso. :crybaby:

Fakt ist aber das hier fast alle mit PB Kennzeichen fahren.

:thumbsdown:

Ja, das stimmt, das habe ich in den 80ern noch mitbekommen. War in Dortmund auch so. Da ist die brit. Armee aber wieder weg, zumindest sind die Kasernen größtenteils abgerissen.

Das was Du schreibst ist richtigh, aber das meinte ich auch nicht. Als Deutscher darfst Du normalerweise in Deutschland kein ausländisches Fzg. bewegen (sonst würden ja alle ihre Fzg. irgendwo zulassen, wo es keine KFZ Steuer gibt :crybaby:).

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  • 3 Monate später...

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