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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

mein roller PX 200 E, Bj. 92

das leidige thema wegen eintragungen nach bj. 89 (viele haben ja dennoch etliche eintragungen) ich war mitlerweile bei 4 prüfern

es geht um eintragungen für zylinder, vergaser, auspuff

zylinder zb. polini, malle

vergaser, 30er membran

auspuff, SIP Performance, PM,

lt. tüv-auskuft muss ich teilegutachten nach § 19 , 3 vorlegen und den eintragungen steht nichts im wege.

nun die frage bei o.a. teilen. steht dort in den gutachten auch der § drin? lt. shops steht ja "gutachten bis 01.01.89" zb. zylinder.

hat jemand diese gutachten, oder ist möglich? worb5 trägt ja ein, leider 600km entfernt.

gerne auch per ing. melden zwecks gutachten. oder kennt vlt. jemand prüfer nähe lübeck, hamburg, schwerin?

soweit danke

Geschrieben

noch was vergessen

wo liegen die hauptprobleme bei den eintragungen. zylinder und auspuff ist klar, nur setzt man ja auch einen größeren vergaser raus der eingetragen werden muss. gibt es dafür überhaupt gutachten oder trägt er den mit ein, wenn man vom prüfstand ein leistungsgutachten vorlegt?

Geschrieben

Frag doch mal bei Scooter&Service in HH an - die sollten sowas doch auch machen, oder!?

Ist evtl. stressfreier, als sich selber mit den Blaukitteln rumzuärgern, kost aber sicher auch was...

Was welcher Prüfer einträgt und mit welchen Unterlagen/Auflagen/Gutachten/Leistungsmessungen ist Ermessensspielraum.

Am besten isses wohl, wenn du dir nen Prüfer suchst, der Bock auf sowas hat und vor allem mit konkreten infos, was eingetragen werden soll.

zylinder zb. polini, malle

vergaser, 30er membran

auspuff, SIP Performance, PM

Ist da etwas "schwammig"...

Die Leistung ist das Eine, Geräschmessung und Abgasverhalten das Andere.

Prüfer A trägt dir genau nix ein ohne Abgasgutachten (unbezahlbar) und Lautstärkemessung im Fahrversuch (ziemlich teuer)

Prüfer B trägt dir dein Wunschprogramm ein, weil er weiß, oder mit dem Ottonormal CO-Messgerät messen kann, daß dein Tuningzylinder deutlich weniger CO hat als ne Originale PX und die für dein Baujahr maximal zulässige Lautstärke weil er mit ner Standgeräuschmessung (einfach und billig) zufrieden war und daraus auf ein Fahrgeräusch schliessen kann welches im gesetzlichen Rahmen liegt.

-Ermessensspielraum heisst soviel wie alles kann, nichts muss!

Geschrieben

Frag doch mal bei Scooter&Service in HH an - die sollten sowas doch auch machen, oder!?

Ist evtl. stressfreier, als sich selber mit den Blaukitteln rumzuärgern, kost aber sicher auch was...

habe ich bereits gefragt - die machen keine eintragungen nach 89....

Geschrieben

Sers,

das Problem ist, dass es sich bei den sogenannten Gutachten (z.B. Malossi 210) um keine gültigen Prüfgrundlagen für eine Eintragung nach §19(3) handelt. Es sind die alten Prüfberichte, also die Vorgänger der heutigen Teilegutachten. Eintragungen mit den Prüfberichten sind immer Eintragungen gem. § 19(2), also der sogenannte 21er. Es dürfte allerdings mittlerweile schwierig werden Prüfer zu finden, die auf Fahrzeuge nach EZ 01.01.89 noch was machen.

Gruß

Gerd

Geschrieben

Was welcher Prüfer einträgt und mit welchen Unterlagen/Auflagen/Gutachten/Leistungsmessungen ist Ermessensspielraum.

Das stimmt so nicht! Man kann es nach den Vorschriften machen oder halt nicht. Das hat nichts mit Ermessensspielraum zu tun.

Kurze Erklärung:

Ab Erstzulassungsdatum 01.01.1989 sind Krafträden AU-pflichtig. Bei jeder Änderung am Motor (Zylinder, Vergaser, Luftfilter, Auspuff usw.) wird immer von einer Verschlechterung der Abgaswerte und Geräuschwerte ausgegangen.

Das mit den Geräuschwerten bekommt man durch eine Fahr-/Standgeräuschmessung in den Griff (die nicht immer sauteuer sein muss), jedoch bekommt man das mit den Abgaswerten nicht einfach eine einfache CO-Messung in den Griff. Abgasgutachten heisst das Zauberwort und das kostet richtig Asche!

Das ist das Problem!

Geschrieben

Du hast jetzt noch kein Bild oder einen Eindruck von deinem Roller gegeben.

Ist der Roller / Rahmen austauschbar?

Oder haste den sooooooo toll fertig gemacht?

Da gabs doch noch ne Alternative: Unfallrahmen mitbringen und die Nr in den vorhandenen Rahmen eintragen lassen.

Genauere Details zu diesem Vorgang sind mir nicht bekannt.

Viel Erfolg.

Alternative 2: Roller / Rahmen mit Eintragungen kaufen

Geschrieben

Du hast jetzt noch kein Bild oder einen Eindruck von deinem Roller gegeben.

Ist der Roller / Rahmen austauschbar?

Oder haste den sooooooo toll fertig gemacht?

Da gabs doch noch ne Alternative: Unfallrahmen mitbringen und die Nr in den vorhandenen Rahmen eintragen lassen.

Genauere Details zu diesem Vorgang sind mir nicht bekannt.

Viel Erfolg.

Alternative 2: Roller / Rahmen mit Eintragungen kaufen

der roller ist tip top restauriert, würde den ungern austauschen

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    • Die Polizei hat aber nichts mit dem 07er Kennzeichen zu tun, die Kontrolle ob du das Ordnungsgemäß benutzt liegt nicht in deren Zuständigkeit! Sie können lediglich die Verkehrstüchtigen Zustand deines KFZ kontrollieren und ggf. die Zulassungsstelle über eventuelle Mängel informieren oder falls grobe Mängel vorliegen, das ganze an Ort und Stelle aus dem Verkehr ziehen.   Sollte sich da mal einer der Cops zu weit aus dem Fenster lehnen, immer die Rechtsgrundlage seiner "Kontrolle ob der Ordnungsgemäßen Nutzung" erfragen.   Und das der TÜV die 07er als kritisch betrachtet und madig spricht ist klar - jedes Fahrzeug auf 07 muss nicht zur HU und bringt daher keine Kohle für TÜV & Co.   "Höchstrichterlich" hört sich an als wäre da jemand verklagt worden, weil er mit dem 07er zur Tankstelle gefahren ist - so ein Bullshit. Ich schätze da liegt was anderes zu Grunde: das es jemanden entzogen wurde und er es zurück wollte. Denn das schlimmste was dir von Behördenseite passieren kann, ist das dir die Zulassungsstelle das Kennzeichen entzieht, und das können die ohne Angaben von Gründen machen. Du hast keinen Rechtsanspruch auf das Kennzeichen. Ganz ehrlich: wer Schrottkarren mit 07er bewegt, fährt wie ne Sau, sich blitzen lässt oder anderen Blödsinn macht und so die Behörden auf sich Aufmerksam macht, der ist es selbst in Schuld.   Auch das Thema Ausland ist keins - solange deine Versicherung das zulässt, das sollte vorher geklärt sein. Ansonsten gibt es keinen Grund warum du nicht damit im Ausland fahren kannst. Ich bin mit 07er div. Runs und EL in der EU, GB und Schweiz gefahren, nie eine Frage nach dem Kennzeichen. Das ist in EU Norm mit D und nem Siegel drauf, das ist ne Ordnungsgemäße Behördliche Kennzeichnung.   Woher meine Aussagen kommen: ich habe das einfach bei der Zulassung hinterfragt, bin dazu selbst Beamter und kenne Zuständigkeiten und deren Grenzen und hab nen Freund bei den Cops im Verkehrsdienst, der hat es im Dienst intensiv hinterfragt und sagt die 07er sind richtige Grauzone, es gibt äußerst wenig Aussagen / Rechtliche Einschränkungen / Handhabung im Bezug auf Nutzung und Ausführung.    
    • Ich habe für sehr wenig Geld eine No-Name-Sitzbank bei Kleinanzeigen gekauft, die bequemer ist, als sie aussieht. Gibt's auch in dezenteren Farben.  https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/sportsitzbank-vespa-vbb-vnb-vbc-sprint/2534144744-306-47 Sie steht hinten leider etwas über, das fällt mit dem Gepäckträger aber kaum auf. Mit ein bisschen Gebastel kann man sie sicher ein entsprechendes Stück nach vorn bringen, so dass es schöner abschließt. 
    • Das ist, wonach ich gesucht habe... Merci
    • Das interessiert mich auch. Würd gerne bei der nächsten Revision dann doch vielleicht mal den MHR runter schmeißen und den Ranger verbauen. Bin gespannt wie das mit 28er Keihin, V-Force, S&S Glocke, Newline S+ so läuft. 
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