ulai Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 hi..mal ne ganz doofe frage. um nen roller zu TÜVen (ohne basteleien) ist doch _immer_ zwingend der Brief vorzulegen, oder ist es möglich ein Fahrzeug ohne Brief auch zu TÜVen ? ( bspw. das Ausstellen einer Bescheinigung das das Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. xxx o.k. ist ? )pygar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Messerschmitt 150 T3 Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 nutze die suchefunktion... wurde schon das ein oder andere mal behandelt....anyway: unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba ... dann §21 vollabnahme beim tüv .... dann zur zulassungsstelle und einen neuen brief ausstellen lassen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ulai Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ...interessant.. sollte aber in der obengenannten reihenfolge passieren, oder ? also erst tüv und dann kba ist nicht möglich wenn ich es richtig verstehe ?pygar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oehli Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Ne, ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung machen die beimTÜV nix.Wenn Du was seltenes hast, solltest Du auch den Jungs vom TÜVschon frühzeitig bescheid geben, das Du eine Vollabnahme machen willst, denn:-oftmals brauchen die Tage, bis sie Datenblätter haben-vielerorts vergeben sie Termine für ne Vollabnahme Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sedor Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ...um mal nen bisserl dazwischen zu fragen: da ändert sich doch was bei der zulassung von zweitaktern - wenn sie bereits mal zugelassen waren ist die neuanmeldung ja kein problem... wenn nun aber der brief fehlt... wie kann man nachweisen das die kiste schonmal angemeldet war? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ... oder Du nimmst Briefkopien von baugleichen Fahrzeugen mit. Bei unserem TÜV wird's billiger, wenn der Prüfer nix raussuchen muss. Kann durchaus 'nen Unterschied von 20 bis 30 Euro ausmachen ...KBA ist unserem TÜV hier auch egal und wird nicht benötigt. Der TÜV erstellt nur das Gutachten über den technischen Zustand des Rollers; die Daten aus dem Gutachten werden dann bei der Zulassung in den (bei der Zulassungsstelle zu erwerbenden) Brief übernommen. Hier brauchst Du dann den KBA-Wisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 ...um mal nen bisserl dazwischen zu fragen: da ändert sich doch was bei der zulassung von zweitaktern - wenn sie bereits mal zugelassen waren ist die neuanmeldung ja kein problem... wenn nun aber der brief fehlt... wie kann man nachweisen das die kiste schonmal angemeldet war?Sollte kein Problem sein, da beim KBA die Daten ja bis zu 7 (?) Jahren gespeichert werden - auch für stillgelegte Fahrzeuge. Und der Prüfer wird sicherlich feststellen können, ob der Roller neu ist oder schonmal gefahren wurde. Gibt ja auch noch die Möglichkeit der Baujahrbestimmung anhand der Fahrgestellnummer. Und falls Du das Glück haben solltest, eine - sagen wir mal fabrikneue Rally 200 zu ergattern, würde ich mir überlegen, die in den Verkehr zu bringen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ulai Geschrieben 9. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Und falls Du das Glück haben solltest, eine - sagen wir mal fabrikneue Rally 200 zu ergattern, würde ich mir überlegen, die in den Verkehr zu bringen ... :grins: ganz so schön ist es leider nicht. die kba anfrage kostet laut HP ? 13.52 . Mit wieviel Teuros muß ich ungefähr für die Briefanfertigung rechnen ? Ist die Briefanfertigung nur in Kombination mit der Zulassung möglich oder geht das auch getrennt ? Müsste ja eigentlich... pygar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 9. Januar 2003 Teilen Geschrieben 9. Januar 2003 Brief geht meines Wissens nach nur noch in Verbindung mit Zulassung. Vor zwei, drei Jahren musstest Du dir erst 'nen neuen Brief besorgen und der TÜV trug die Daten der Vollabnahme direkt in den neuen Brief ein (also erst KBA, dann Brief kaufen, dann zum TÜV und das alles innerhalb vier Wochen - sonst neue KBA).Bei der Zulassung hat mir mal einer gesagt, dass mit den Blankobriefen zuviel Schindluder getrieben wurde und sie deshalb das Verfahren geändert haben (erst TÜV, dann KBA, dann Brief in Verbindung mit Zulassung). Ob das der wahre Grund ist, weiss ich nicht ... ist m. E. aber nicht unbedingt nachteiliger; spart Wege und manchmal auch Geld (doppelte KBA ...).*edit: Achso, die Kosten (meine Durchschnittserfahrungswerte):- Brief hat immer so um die 30 DM gekostet- KBA waren 25,- DM glaub' ich- Vollabnahme (Standardroller; ohne Extra-Eintragungen) so ca. 70,- DMHabe aber immer meine Daten selbst dabeigehabt, so dass der Prüfer keine "Suchstunden" berechnen konnte.Denke mal, dass alles zusammen so für 70 bis 80 Euren zu haben ist ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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