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Kein TÜV, was nun...


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Hi, hab heute erfahren, dass ich meine V50 in Luxemburg, nicht von 50cc auf 125cc oda Motorad um melden kann... Hab nämlich nen 112er Malle drauf gebaut, und wollt das ding jedoch beim TÜV anmelden. Geht das denn in Deutschland oder wi macht ihr das mit dem TÜV?

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Hmm glaubst du... der kerl vom tüv hier, hat gesagt, dass ich keinen 50er um melden kann, da der hersteller seine modelle festlegt oder sowas..

Andere Frage, wenn ichs in deutschland anmelde, wirds dann aud 125cc umgeschrieben oder wie, und was brauch ich für die anmeldung alles, also dh, muss ich blinker ran machen odaer andere bremsen, oder sind die kriterien für 125er di gleichen wi für die 50er, ausserdem, ist meine v50 auch schon ein oldtimer, damit sind die auflagen hier in luxemburg bereits etwas weniger, hier brauch ich keine blinker, da nichts dran muss, was nicht original dran war,.... Thx

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Wenn du unter 125 ccm bleibst, sind die Kriterien die gleichen wie bei der 50er. Spiegel brauchst du einen, wenn nicht schneller als 100 km/h, sonst 2. Blinker sind nicht Pflicht, wenn keine dran waren. Bremsen können auch so bleiben.

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Okay, vom teschnischen stand her ist dann alles ok, unter 100kmh krieg ich se schon, einfach ne drossel in den auspuff, und gut is.

Hab auch jemanden der sie für mich in deutschland anmelden würde. Aber, kann ich sie danach wieder hier anmelden und sie wird auch dann vom tüv abgenommen?

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    • Mit halber und durchgehender Verzahnung, richtig? Achse ist durchgehend, Trommel ist halb. Sollte passen, oder?   Position gegen das Staubschutzblech ist ideal (1-2mm Abstand).   Ich messe morgen mal die Tiefe der Aufnahmen in den beiden Trommeln. Da müsste der Unterschied sein. Die beiden Achsen hatte ich zuvor schon verglichen und die sahen sehr gleich aus.
    • Die Rechtslage dazu findest Du im §29 StVZO, Abs.7    ... und ja, Du darfst mit Deiner Mopette fahren ... ganz normal (OK, grenzüberschreitend würd ich bleiben lassen, obwohl die Hauptuntersuchung eine nationale Angelegenheit ist, die die anderen Staaten nix angeht)   Tip am Rande: werd mal bei einer AUK berechtigten Werkstätte vorstellig und lass da die Abgasuntersuchung durchführen ...
    • ich formuliere das mal bürgerlich... Die HU "verlängert" sich durch die durchgeführte  HU um einen Monat. Dann würde diese bei dir 07.23 enden. Du bist weiterhin im Bereich einer OWI (nach BKatV "HU um X Monate überzogen -->kostet). Die nicht bestandene HU dient dir lediglich bei auf zwei, drei, vier Kontrollen als Nachweis, dass du bereits bei der HU warst. Erspart dir aber nicht das Bußgeld. Dieses musst du aber nur einmal entrichten, da es sich immer um die gleiche OWI handelt. Solltest du einen entsprechenden Zettel von der Polizei bekommen, so würde ich diesen bei der/den nächsten Kontrollen vorzeigen.  (ich will um die Uhrzeit jetzt nicht den "Beck" auspacken und nach den entsprechenden § suchen. Ist bei mir auch schon 12 Jahre her.)
    • Servus zusammen, die Vorbereitungen für unseren 29. Pfingstrun laufen auf Hochtouren. Alle Genehmigungen sind erteilt und auch das Wetter scheint wieder mitzuspielen. Wir freuen uns schon wie Bolle, auch wenn wir dieses Jahr unser Rollertreffen ein bißchen abspecken mussten. Dazu gehört z.B. auch, dass wir dieses Jahr keine Vollpension anbieten können, denn das Frühstück fällt weg. Jedenfalls ist die Crew hochmotiviert und bereit für einen geilen Pfingstrun 2024! Wir sehen uns um halb an der Bar!  
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