dr. dick Geschrieben 22. Januar 2008 Teilen Geschrieben 22. Januar 2008 Ich möchte an meinem Bock gerne das Rücklicht samt Nummernschild etwas nach unten versetzen.Gibts da eine vorgeschriebene Höhe?Vielen Dank schon mal! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
subway Geschrieben 22. Januar 2008 Teilen Geschrieben 22. Januar 2008 Ich möchte an meinem Bock gerne das Rücklicht samt Nummernschild etwas nach unten versetzen.Gibts da eine vorgeschriebene Höhe?Vielen Dank schon mal!Ja, steht in der STVZO, die über Google zu finden ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 22. Januar 2008 Teilen Geschrieben 22. Januar 2008 200mm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polldi Geschrieben 22. Januar 2008 Teilen Geschrieben 22. Januar 2008 Moin.Wenn ich mich nicht irre, darf das Kennzeichen bei "Kraftrollern" nicht weniger als 200mm (Unterkante Nummernschild) über der Fahrbahn liegen und darf die Bodenfreiheit nicht einschränken. Maximale Höhe ist 1200mm.Außerdem darf es nicht mehr als 30° geneigt sein.Gruß Christian Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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