Zum Inhalt springen

Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Gewährung von Urlaub - so richtig? *kotz*

Featured Replies

Geschrieben

Meine BH hat am 10. Septemer eine neue Stelle angefangen. Jetzt wird gerade um den Urlaubsanspruch diskutiert. Man hat ihr gesagt, dass der September überhaupt nicht berücksichtigt wird, weil kein voller Monat. Das kann doch nicht sein?!?

Wie ist das mit dem Unterschied Monat vs. Kalendermonat zu verstehen?

Sie hat 24 Tage im Jahr Urlaub, pro Monat also 2. Verliert sie jetzt 2 Tage Urlaub, weil sie am 10. angefangen hat und keine gesonderte Urlaubsvereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen hat?

Das Gesetz sagt:

Die Gewährung von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet auch, dass für Beschäftigungszeiten unter einem Monat überhaupt kein Urlaubsanspruch gewährt wird. Gemeint ist hier nicht der Kalendermonat. Bei einer Beschäftigung z.B. vom 15. Mai bis zum 20. Juni ist ein voller Monat der Beschäftigung gegeben.

Zu beachten ist weiter, dass angefangene Monate bei der Berechnung grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.

Beispiel: Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die an zwei Tagen die Woche arbeitet, scheidet nach einem Monat und zwei Wochen aus dem Arbeitsverhältnis aus.

Der (Mindest-) Jahresurlaub nach dem BUrlG beträgt acht Tage für eine 2-Tage-Woche (unabhängig von der geleisteten Stundezahl). Nachdem die Beschäftigung nur einen vollen Monat angedauert hat, ist ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel von acht Urlaubstagen (0,66 Urlaubstage) entstanden.

Nachdem Bruchteile von Arbeitstagen, die bei der Berechnung mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind, besteht ein Urlaubsanspruch von einem Tag.

Geschrieben

Ich verstehe den Text jetzt so, dass sie sehr wohl einen Anspruch auf etwa 1 Urlaubstag für den September hat, sofern das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauern wird, wovon ich mal ausgehe. Und das unabhängig davon, ob sie am 01., 10. oder sonst wann anfängt. Es zählen ganze Monate unabhängig vom Datum.

Bin kein Arbeitsrechtler, ist nur mein Verständnis, bitte ggf. Korrektur durch Profis :-D

Bearbeitet von Joker

Geschrieben

Vorsichtig gefragt-ist das jetzt soo wichtig-dieser Anspruch auf einen Tag im September?

Ist das nen schnöder Job bei dem sie eh bald wieder aussteigen möchte?

Geschrieben
  • Autor

Der Job ist wohl nicht auf Dauer wie es momentan aussieht. Sie ist dort über eine Zeitarbeitsagentur, der "gute" Lohn ist entsprechend, ihre Stimmung auch. Es geht auch um 2 Tage für den September. Sie hat jetzt 6 Tage Anspruch. Hätte sie am 01. angefanen, wären es 8 gewesen. Ich verstehe solche Regelungen nicht. Wer macht bloß diese Gesetze wo der kleine Mann/Frau immer der/die Doofe ist?! :-D

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Wer ist Online 0

  • Keine registrierten Benutzer online.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.