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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

da würd ich erstmal beim tüv anfragen.

für mich sieht das so aus, als wären das 2-farbige led-einheiten, von denen beim blinken die jeweils rechte oder linke rot wird.

aber: vorschrift blinkerabstand hinten minimum 240mm. war zumindets mal so. "e-gerpüft" ist auch so´ne aussage. heißt das sowas wie abe früher?

kann mir nicht wirklich vorstellen, das du sowas ohne weiteres fahren darfst, würden die ganzen rocker doch sonst auch alle so machen :-D

gruß

lars

Bearbeitet von nolar
Geschrieben

Der Shop Hainzel meinte, es wäre alles tutti, wenn die E Nummer drauf steht. So ganz überzeugt mich das auch nicht, zumal das Poblem mit dem Abstand auch in meinem Kopf schwirrt...

Mal sehen, was die TÜV'er sagen...

Geschrieben

immer vorsichtig sein bei E-Nummern. hier zählt nicht nur die E-Nummer sondern auch weitere Kürzel auf den Scheinwerfern/Leuchten. Es wird sehr viel Schrott verkauft!! Selbst wenn der Händler meint es wäre alles Ok, so muss das nciht stimmen!! Immer ERST mit dem TÜV reden!!

Gruß Jo

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