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vespa_pk_fan

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  1. @lokalpatriotsiehe Signatur von BASTI_MRP: Bitte nur per E-MAIL kontaktieren info (ät) mrp-racing.de BITTE KEINE PRIVATE NACHRICHT IM FORUM!
  2. vespa_pk_fan antwortete auf ReBonSe's Thema in Blabla
    na ja und wenn du des Lesens und Verstehens mächtig bist, dann BEANTRAGE die Freiwillige Zulassung(stell den Antrag in schriftlicher Form) und sieh was passiert. Das Recht hast du und dein Antrag MUSS bearbeitet werden. Vielleicht knicken sie da schon ein, oder du erhälst einen negativen Bescheid(da ja noch immer die Weisung gilt an die sich das Amt/die Behörde zu halten hat). DU hast dich nur abwimmeln lassen und das mein ich mit blöd quatschen. Und du wirst nicht der einzige sein, den sie sich dadurch bereits vom Hals geschafft haben ohne wirklich eine Entscheidung in der Sache getroffen haben zu müssen. Was du machen kannst wenn du einen für dich negativen Bescheid erhalten hast hab ich auch schon geschrieben. Dazu brauchst du auch keinen Anwalt. das heißt streng genommen überhaupt nichts:das ist eigentlich nur die Rechtsfolge bei Stattgabe des Antrags(und ich nehme an,das ist das was auch @PK-HDgemeint hat) . Du stellst einen Antrag auf Freiwillige Zulassung, der wird mit Stattgabe bearbeitet, die Rechtsfolge ist du erhälst die Zulassung. Das ist strenggenommen das was aus diesem Satz hervorgeht. Das heißt aber auch nicht, dass du sofort die Zulassung erhälst(da ja noch immer die Weisung gilt an die sich das Amt/die Behörde zu halten hat)wenn du einen Antrag stellst, sondern nur, dass auch der Herr Verkehrsminister RLP nicht wirklich glaubt, dass seine Weisung vor einem nicht weisungsgebunden Gericht stand hält. und das bringt dir überhaupt nichts!!! Das funktioniert vielleicht mit dem amerikanischen Rechtssystem aber nicht in Europa. Da Ermessensentscheidung!!! Enthält eine Rechtsnorm auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen, so trifft die Behörde keine gebundene Entscheidung, sondern kann unter mehreren möglichen Entscheidungen wählen. Zum Verständnis eine Analogie: Dein Kumpel hat seine Reuse mit Tuning zugelassen bekommen, du hast die baugleiche Vespa mit dem identischen Tuning, das heißt noch lange nicht, dass du dass auch eingetragen bekommst, geschweige denn, dass du einen Rechtsanspruch darauf hast. Recht und Gerechtigkeit können sehr weit auseinanderklaffen und ein persönliches Rechtsempfinden generiert noch kein subjektiv einklagbares Recht. Ist leider so. Und wenn du das nicht glaubst schau dich nach einer kostenlose Rechtsberatung um( oder vielleicht bist ja Rechtsschutzversichert) oder falls vorhanden frage einen befreundeten Anwalt oder einen Juristen aus der Behörde.
  3. vespa_pk_fan antwortete auf ReBonSe's Thema in Blabla
    also ein bischen Grundwissen hilft auch dir weiter: @PK-HD hat vollkommen Recht, nur weil irgendwem eine Zulassung gewährt wurde heißt das nicht , dass du einen individuellen einklagbaren Rechtsanspruch darauf hast. Wie du vorgehen musst sagt dir die schon zitierte Verordnung: Nicht nur nachfragen und sich abwimmeln lassen, sondern einen ANTRAG stellen. Dieser muss von der Behörde behandelt werden, sprich du erhälst einen Bescheid. Wahrscheinlich in RLP negativen Inhalts. In diesem Bescheid ist auch immer zwingend eine Rechtsmittelbelehrung angeführt. Das heißt es wird dir erklärt wo du gegen diesen Bescheid Beschwerde erheben kannst und welche Fristen du einzuhalten hast. Und diesen Rechtsweg würde ich ausschöpfen, da dies ja eine Bundesverordnung ist und spätestens beim Bundesverwaltungsgericht eine Deutschlandweite Behörde entscheidet, die keinesfalls an die Weisung des Verkehrsministers gebunden ist oder diese in irgendeiner berücksichtigt. Für die andere Schiene die du fahren willst, brauchst du auch zuerstmal einen Bescheid. Da kannst du aber auch nur vor dem Verfassungsgerichtshof nach dem ganzen Instanzenweg auf Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes klagen, was aber im Normalfall bei einer Ermessensentscheidung abgelehnt wird. Also zuerst mal schlau machen und nicht nur blöd quatschen
  4. Also auch von meiner Seite Interesse
  5. Was ich bei der Anzeige halt überhaupt nicht mochte war zum einen nur ein eingestelltes Foto und zum anderen kein Preis angegeben. Ich glaub ja noch an das Gute im Menschen. Wobei ich mir persönlich nicht zutraue eine gutgemachte Lackierung und Nachpatinierung von einem Original zu unterscheiden, natürlich live und auf Fotos schon gar nicht. Darum lass ich leider bei sowas die Finger davon, obwohl die Farbe hier auf den Bildern wirklich was hat, aber hab auch noch keine in natura bewundern dürfen.
  6. nee, schon ne ganze, vom Zustand her wirklich top, aber wie schon weiter oben erwähnt, kein Preis angegeben und auf Nachfrage für mich ein Mondpreis, aber gibt wohl Leute bei denen Geld keine Rolle spielt

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