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vespa_pk_fan

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Alle Inhalte von vespa_pk_fan

  1. Danke, jetzt seh ichs auch. Hatte meine heute auch zerlegt, aber hab es echt nicht gefunden wo die Batterie versteckt war.
  2. normalerweise über die zwei kleinen Druckknöpfe bei der Lenkkopfabdeckung, war zumindest in den 80er bei meiner so wo gehört die Batterie rein?
  3. Das ist doch kein Newbie, der hier Hilfe will, sondern ein nicht genutzter 2.Account von einem der sich bestens auskennt, der ein bischen Werbung machen will, Meiner Meinung
  4. Die jetzige Frage hat aber nichts mit deiner ersten Frage zur Anmeldung/Zulassung zu tun. Und kann auch so nicht beantwortet werden. Dazu müsste man wissen von wem du gekauft hast(privat, gewerblich), oder von wem der Vorbesitzer gekauft hat, seit wann der Roller in seinem Besitz, da der Vorbesitzer unter Umständen schon Eigentümer und nicht nur Besitzer geworden ist. Gibt verschiedene Arten EIgentum zu erwerben. Aber unter normalen Umständen bist du sehr save, außer du hast berechtigte Zweifel an den Eigentumsverhältnissen des Verkäufers.
  5. Was willst du sonst noch für Papiere haben, da steht doch alles relevante drinn für die §21 Vollabnahme.
  6. Nee, nee das ist schon rechtens. Gekauft wie gesehen. Als Beispiel:Jetzt gehen wir mal weg vom Vergaser und zu einer Kaffeemaschine, die du gebraucht verkaufst. Du verkaufst die nach bestem Wissen und Gewissen und 2 Tage später ist die kaputt, der Käufer reklamiert jetzt, ohne Ausschluss bist du gewährleistungspflichtig, und im worst case hast du 20 € bekommen und kannst 50€ für die Reparatur berappen. Wenn man im Internet kauft ohne die Ware in echt gesehen und begutachtet zu haben, dann trägt man das Risiko bei so einem Gewährleistungsausschluss. Was anderes ist wenn der Verkäufer vom Mangel hätte wissen müssen oder gewusst hat, dann kann er bei verschweigen immer in Haftung genommen werden. Auch noch mal kurz zu @kim-lehmann.de, wenn du was billigst schiesst(Wert liegt über dem doppelten deines Kaufpreises) und der Verkäufer verlangt dann Rückabwicklung, dann wird er Recht bekommen, da der Vertrag wegen Laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Nur so als Info

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