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Steuermann

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Alle Inhalte von Steuermann

  1. Steuermann antwortete auf GTV's Thema in Blabla
    ... also doch auf die Mütze..Die rechtliche Bewertung steht doch schon in Deiner Überschrift. Unabhängig von der gewählten Kommunikationsform beim Vertragschluss gelten die zivil- und strafrechtlichen Gesetze..
  2. klugscheiß: Besser "Anspruchsbegründung" drüber schreiben. Macht nen besseren Eindruck beim Gericht, glaub ich..ät: Mad Marc: Davon würd ich nen Schirmschuss der Polizei nachschicken..
  3. Steuermann antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Heut ist sowas von obergeil, weil meine frisch restaurierte Lammi heut auf den ersten Kick seit wasweissichwievielen Jahren sofort angesprungen ist und sich so anhört, als hätt ich auch zufällig gleich die passende Bedüsung gegriffen.. Da ich das ganze im Keller zelebriert hab, ist auch gleich der Nachbar mit nem kalten Bier rübergekommen um den Abgasgestank im Wohnzimmer zu genießen..
  4. Steuermann antwortete auf BFC's Thema in Blabla
    ..und Leute mit eigenem Weltbild, womöglich sogar noch ein gefestigtes, sind mir ganz besonders suspekt!
  5. Steuermann antwortete auf Gartenkrallegold's Thema in Blabla
    Du musst einen Beitragstext eingeben..
  6. Steuermann antwortete auf Gartenkrallegold's Thema in Blabla
    Der Arzt ruft den Klempner, weil in seiner Praxis nach einem Rohrbruch der Keller unter Wasser steht. Das Wasser sprüht nur so aus der Wand. Da greift der Klempner schnell in die Tasche, schmeißt zwei Dichtungen in das Wasser und sagt zu dem Arzt: " Wenn's morgen noch nicht besser geworden ist, rufen Sie noch mal an."
  7. Steuermann antwortete auf ElBarto666's Thema in Blabla
    Hab da so ne Art Visitenkarte drucken lassen mit dem Hinweis: "Bitte seien Sie sich meines zutiefst empfundenen Mitgefühls gewiss. Ihr Gemütszustand muss angesichts des unsäglichen Unrechts, das Ihnen widerfahren ist geradezu unerträglich für Sie sein. Auch ich habe schon ähnliches Leid erfahren müssen. Mein Rat kann daher nur lauten, sich einen Anwalt zu nehmen. Machen Sie das Schwein fertig und fordern Sie die Gegenseite auf, Sie gehörig AM ARSCH ZU LECKEN!"
  8. Steuermann antwortete auf ElBarto666's Thema in Blabla
    Das war jetzt fies... Gibt's davon Bilder??
  9. Steuermann antwortete auf ElBarto666's Thema in Blabla
    Boaah Krass !! Stimmt, der Scheibenhub muss auch angepasst werden.. Aber unbedingt vorher mit der Weichlotgeige den Kopf im Zenit kaltfermentieren, sonst klingelt das ganze Halbzeug in der Drehmomentorgel.. Kann ich den verchromten Rückspiegel nochmal von hinten sehen?
  10. Genau so seh ich das auch, ohne Mühen keine Meinung. Nur mit ner sauberen Recherche lässt sich "geht" oder "geht nicht" sagen. Deswegen hab ich gefragt, ob jemand weiß, wie das in Italien geregelt ist. Über ein Gleichbehandlungsgrundrecht oder EU-Grundfreiheit "Diskriminierungsverbot" lässt sich nicht mehr erreichen, als anderswo erlaubt ist. Für mich ist Ausgangspunkt immer erstmal frei nach Art. 2 I und Art. 1 GG: Alles erlaubt, solang es nicht verboten ist. Das speziellere Grundrecht ist hier wohl Eigentum, das aber mit Gemeinwohlinteressen hier in Bezug auf die Blinkerpflicht ganz allgemein zulässig eingeschränkt sein dürfte. Nächste Frage wäre, ob die Stichtagsregelung von der Gemeinwohlschranke gedeckt ist. Stumpfe Pauschalantwort: einen muss es ja treffen. Dann kann der Kläger oder der Richter viel hin- und her abwägen, ob eine Übergangsregelung erforderlich gewesen wäre ob die Fristen lang genug waren, ob eine Nachrüstung zumutbar ist, ob die Ausnahmegenehmigungen ausreichend sind um Härtefälle aufzufangen usw. und werde wahrscheinlich zu dem deutschen Ergebnis kommen, Sicherheit geht immer vor, Grundrechtseingriff nach deutschem Recht gerechtfertigt. Über Art. 3 GG werd ich auch nix werden, weil § 54 alle gleich behandelt. Dann geht's ab ins EU-Recht und die Grundfreiheiten (und damit mir fast vollständig unbekannte Materie). Da der gemeine Rollerfahrer an sich ja nicht von einem EU-Organ belästigt wird, kann er selbst nicht zum EUGH rennen, sondern muss einen Vertragsverstoß schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltend und versuchen, derartige Zweifel beim Richter zu wecken, dass dieser selbst dem EUGH vorlegt. Wenn der sagt, Deutschlands § 54 StVZO ist mit den Grundfreiheiten unvereinbar, dann darf das Gericht § 54 suspendieren und ohne diesen nach EU-Recht entscheiden, hier dann R 93/92 EWG. Da es sich um keine Ermessens- sondern eine gebundene Entscheidung handelt, kann der Verwaltungsrichter die Behörde mit sog. Vornahmeurteil direkt zur Erteilung der Genehmigung verpflichten. Den EUGH-Beschluss hängste dann in jedes Forum dieser Welt und die Sache wäre für alle anderen so lange geritzt, bis einer ein nationales Recht findet, wo es noch länger geht.. So wäre nach meiner Erinnerung das grobe Grundgerüst. Für Richtigstellungen wäre ich dankbar, aber bitte mit Erklärung warum und nicht nur "alles doof". Hauptargument ist doch, wenn es mit auch heute noch in Italien mit einem blinkerlosen Baujahr'68-Fahrzeug noch sicher genug ist, dann doch wohl auch in Deutschland und damit kippt die Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs über das Diskriminierungsverbot.
  11. Steuermann antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Heut ist geil, weil mir jemand ein halbes Monatseinkommen geschenkt hat... Wo war noch mal der Link direkt zum Jockeys?
  12. genau so geht das.. @matzman: Verrat doch mal wo sowas ähnliches schon mal geklappt hat und was für gruselige Sachen Du meinst. Ich such mir die Augen wund und find nix.. Gibt nu mal kein Becksches Handbuch für Blinkerrecht. Gäb's denn was geileres, als wenn wir auch wieder dürften, was in anderen Ländern völlig normal zu sein scheint? Ich würd's gern versuchen. (Randnotiz: Suche Lambretta-Rahmen Bj. post 1961, gern auch SIL). Weiß jemand, wie das nationale italienische Recht das regelt? Die einzige italienische Anwältin die ich kenne mag mich glaub ich nicht besonders.
  13. Steuermann antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Ouh, ja dann.. äh ich nehm mal den Kärcher, mal sehn..
  14. ..so aber § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO. Sagt da der selbstverliebte Jurist auch "kommt drauf an"? Wenn das kein Grund ist, das auf die juristische Schiene zu ziehen, dann bin ich ganz betroffen und sehr betrübt..
  15. Steuermann antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    @Dieta: Bei der Gelegenheit kannste mir nochmal erklären, wie Du das bei Deinem Hund mit dem Einlauf machst? Meiner zickt da so rum..
  16. Sei Dir meiner zutiefst empfundenen Ehrfuhrcht ob Deines so kenntnisreichen Geistes gewiss, ganz ehrlich. Allein schuldig bliebst Du noch die Begründung, warum so eindeutig keine Verletzung von Art. 299 EGV vorliegt und Du unter Berufung auf Art. 12 EGV keine Richtervorlage hinzubekommen so sicher bist.. Dass Du schlau bist, hast Du mehrfach betont, ich möcht aber doch gern ganz sicher gehen..Und ich glaube fest daran, dass es deutlich geiler wäre, dem TÜV-Prüfer ein einmal durchgeprügeltes Verfassungsgerichtsurteil (Gesetzeskraft) unter die Nase zu jubeln, als fragwürdige Tricksereien.. Was ich Dir auch sofort glaube, aber "Der Jurist antwortet i.d.R. mit "das kommt darauf an" finden manchmal Erstsemester witzig oder wird in Volkshochschulkursen gelehrt. Ein Mandant haut Dir dafür zu Recht auf die Fresse, wenn es um den Fall und nicht gerade ums Honorar geht.
  17. Steuermann antwortete auf heizer's Thema in Blabla
    Nach den Beiträgen muss ich leider zum Thema "hoide is kagge" wechseln...
  18. Steuermann antwortete auf Bluenote's Thema in Blabla
    Was isen ein "Hipsterding".. Wat mit Hüfte? Aber "akademisierte Provinzficke" wird sofort in meinen täglichen Sprachgebrauch assimiliert. Bin heute knallhart mit dem Look-and-Feel im Product-placement auf dem Pain-market gesmashed worden - ging glaub ich um Aspirin oder irgendsone bedeutungsoptimierte Banalität.. Ich bin auch vom neudeutschen Super-Plusquamperfekt schwer begeistert: War doch da der Gerichtsvollzieher gekommen gewesen und hatte gepfändet gehabt...
  19. Nein-doch-nein-doch... Pffrrz, Tschuldigung, hab das ganze wohl verwechselt und geglaubt, es wär mein Problem.. Keine Ahnung welches der zahlreichen wertvollen Argumente mich jetzt überzeugt hat, aber ich glaube ihr habt alle recht: Nein, geht nich, kann man nix machen, is halt so. Wenn die da oben das so wollen.. Prost! Luja sog i!
  20. Sind die USA jetzt doch der EU beigetreten? Stimmt, jetzt hast Du mich überzeugt. (Ironie wieder aus). Dass nach nationalem Recht nix zu holen ist, ist mir auch klar, (vgl. BGH III ZR 83/65 U. v. 07.12.1967). Für ne Gesetzes-Verfassungsbeschwerde ist die StVZO zu alt. Aber wenn sich die Italos nicht an R 93/92 EWG halten, wir aber schon, dann fühl ich mich nicht in Art. 14 sondern in Art. 3 GG bzw. irgend so einer ähnlichen EGV-Grundfreiheit verletzt. Und falls ich damit recht habe - wie gesagt, ohne gründliche Recherche weiß ich es nicht, hab bisher aber auch keinerlei Hinweis gelesen, dass Du es weißt, sondern nur, dass Du meinst, das Ergebnis schon vor der Lösung der Aufgabe zu kennen - Falls ich damit recht habe, gibts auch den Rechtsschutz. Bräuchte jetzt nur noch nen Rahmen mit Baujahr nach 1.1.1962, meiner hat Baujahr 1960 - damit fehlt mir die rechtliche Beschwer. Tschuldigung, war jetzt auch kein Second-Hand-Wissen oder so, aber schlaukoten bringt der Lösung nich näher. Dass ich mich in Bezug auf § 72 StVZO geirrt habe und der auch nicht weiterhilft, muss ich hier schon zugeben.. Vieleicht hast Du ja auch recht und es läuft wie bei den Alterseinkünften. Du wolltest, dass Du keine Blinker brauchst, bekommst recht und die Italiener müssen auch nachrüsten..
  21. Ja Herrschaftszeitn mitanand, bin ich denn der Einzige, dem es spanisch vorkommt, dass die Berlusconis uns blinkerlos lachend zuwinken, während wir nur ein merkelich blödes Gesicht machen und vor Kittelträgern deutschtümelig in die Knie gehen? Solang da kein Rotkuttenträger sein Käppi für aufgesetzt hat, nehm ich doch nich einfach hin, dass ich mein Eigentum wegen ner Stichtagsregelung nicht nutzen darf, während das mit der öffenlichen Sicherheit in Italien anscheinend problemlos konform geht. Ich lass mich ja juristisch sauber recherchiert gern davon überzeugen, dass ich mich mit meiner Aufmüpfigkeit voll krass lächerlich mache, aber, Herr "Gefährliches-Internet-Halbwissen-Signatur": Ein "Kurzum, is halt so, weil ich hab ja recht" geht einfach nicht über dumpfes Gossengejohle hinaus. tschuldigung: hat mir nicht genug Substanz. Hab gedacht, da hätt sich schon mal was EU-Recht betrifft einer mit beschäftigt und man bräucht das Rad nicht neu zu erfinden. Herrje, alles muss man selber machen.
  22. Von mir aus könnt ihr das witzig finden oder auch so Servetta-Blinker an die Seiten kleben, wenn ihr das schön findet. Denjenigen, der das anders sieht, ich tippe da z.B. auf den Topic-Eröffner, hilft euer Beitrag mal so ganz und gar nicht weiter.. Geht los mit § 40 VwGO: Verwaltungsrechtsweg Dass Behörden Rechte der Bürger belanglos finden, ist schon klar, aber auch geregelt, siehe Art. 20 Abs. 3 GG Sowas heißt im Verwaltungsrecht § 123 VwGO: einstweilige Anordnung. Die Versagung der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 1 StVZO ist ein Verwaltungsakt, § 35 VwVfG mit gebundener Entscheidung, d.h. ohne Ermessen der Verwaltung. Gegen diese ist der Widerspruch nach § 79 VwVfG gegeben, welcher nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat. Wer will, kann sich jetzt die einstweilige Anordnung ablehnen lassen, oder lieber gegen den VA in Fassung des Widerspruchsbescheids Klage erheben. Stimmt, aber das war es zumindest im Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme und dann gibt's da noch so Grundrechte halt, so Art. 14, Art. 2 GG und so EG-Grundfreiheiten.. P.S.: Suche Referendar für Recherchen und Gutachten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Muss jetzt weiterarbeiten, ist ja auch nicht mein Problem. Aber dieses: Das ham wir doch schon immer so gemacht, da kann ja jeder kommen, wo kommen wir denn da hin, spricht für sehr hörige Bürger. Als typisches Kennzeichen der Rollerszene hab ich das so nicht gekannt...... Maus. Das war Süffisantisch.
  23. Da sollte nix süffisant dran sein. War zumindest nich so gemeint. Wär nur froh, wenn die Diskussion mal wieder wegkommt von irgendwelchen Obuli, Obulussen und so Sachen zurück zu dem rechtlichen Rahmen in dem wir uns da bewegen. Deswegen der Dank für Deine Basta-Rede. Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Schließlich ist die Blinkerpflicht erst 1986 in die StVZO gekommen. Ob das jetzt eine "echte Rückwirkung" oder nur tatbestandliche Rückanknüpfung ist, weiß ich auch nicht so genau, kann das nicht so gut auseinanderhalten. Und ob das nach Abschluss des EGV noch so geht, kann ich auch nicht so genau sagen. Im Europarecht war ich grade Kreide holen, oder so.. In den einschlägigen Urteilsdatenbanken findste jedenfalls nicht mal ansatzweise was. Kann doch nich sein, das das bis jetzt noch kein einziger mal durch die Instanzen gescheucht hat.Mag zwar sein, dass die Merkel von irgendwem der obere Boss ist, so Verwaltung oder so. Aber Ihr deswegen Rechtskenntnisse zuzusprechen halt ich für völlig abwegig. . Aber wär doch schön, wenn wir das Thema mal mit erkenntnismäßigem Niveau oberhalb von Stammtisch-Jura klären könnten. Ganz ohne gegoogelte Fußnoten bin ich daran "vorläufig gescheitert". Für die Frühstückspause ist das Thema wohl auch zu anspruchsvoll. (Dieser Beitrag wurde ohne Süffisanz, Ironie oder andere verborgene Stilmittel erstellt. Zwischen die Zeilen gelesene Botschaften sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Die Namen wurden geändert, um die Schuldigen zu belästigen).
  24. @zochen: DANKE! Das war doch mal erfrischend.. Um mich vor der Arbeit zu drücken hab ich mich durch all die EWG-Richtlinien zum Thema FRAZ gequält und war zu blöd, § 70 zu finden... Wer lesen kann.. Obwohl mir § 72 dazu noch viel besser gefällt.. Möcht fast meinen, so ne DL war schon vor 1986 mal zum Verkehr zugelassen, wenn auch im damals noch ausländischen Italien. Und damals galt diese rückwirkende FRAZ-Pflicht noch nicht. Bitte um Belehrung, wenn ich da was missverstanden hab. Hat nicht jemand ne streitlustige Rechtsschutzversicherung? Bis das beim EUGH landet, ist da wieder ein Italiener Präsident..

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