Alle Inhalte von Lightfeet
-
So wollte ich meine Mitmenschen immer schon mal beschimpfen...
- Übel zugerichtete Teile
Ich wage mal zu behaupten, dass mit 70 voll in ein "kleines" Verkehrsschild zu donnern eher auf Vollsuff und direkt auf die Karre schwingen und nicht auf am nächsten Mittag/Nachmittag mit Restalk gemächlich Richtung Heimat düsen zurück zu führen ist. Da hört der Spass mehr als auf.- Übel zugerichtete Teile
Und schon hört das Mitleid haben auf...- So wollte ich meine Mitmenschen immer schon mal beschimpfen...
Herrlich! Schon ewig nicht mehr gehört in Zeiten der Elektronik...- "Heute is kagge" Topic !
Was hast du denn an deinem Geburtstag gemacht? Im Vollrausch Kühe "serviciert". Service, ja nee iss klar... Glaube da lag Tigeradde gar nicht sooo verkehrt...- So wollte ich meine Mitmenschen immer schon mal beschimpfen...
Blödmannsgehilfe- Erstzulassung vs. Baujahr
Wie gesagt, TÜV Prüfer ansprechen und ihn nett bitten mal die online KBA Datenbank zu checken.- Erstzulassung vs. Baujahr
Falls Eintragungen anstehen und du so oder so zum TÜV musst, dann würde ich da mal mit den Unterlagen, die du hast vorsprechen gehen. Die machen im Rahmen einer Eintragungsabnahme auch - nach online KBA Prüfung, die jeder eintragungsberechtigte Prüfer machen kann - auch eine "Korrekturein-/-umtragung" zum EZ Datum. Wenn so etwas geschieht bekommt man meistens 01.01.19xx oder 01.07.19xx als EZ Datum eingetragen. bei 01.01. EZ in den Papieren hast du zu 100% eine Zweitschrift vorliegen, da dieses Datum faktisch nicht sein kann und bei 01.07. EZ kannst du auch zu 90% davon ausgehen, eine Zweitschrift zu haben. Hin zum Prüfer und im Vorfeld nett fragen, was du so oder so machen solltest, wenn du noch andere Eintragungen vornehmen lassen möchtest wäre mein Tipp. Das Vorabgespräch kommt immer positiv an bei Prüfern und ist meiner Meinung nach ein wichtiger Faktor um reibungslos auch mal eine evtl. nicht ganz so übliche Eintragung zu bekommen. (Kann, muss nicht!)- gesehen und geknipst: was roller im alltag leisten!
Das ist genetisch bedingt bei mir leider nicht möglich!- gesehen und geknipst: was roller im alltag leisten!
Leichter Korrekturvorschlag.- gesehen und geknipst: was roller im alltag leisten!
Nicht alles Bier-ernst nehmen, sondern Bier trinken ist hier die Devise! Wilkommen!- abstandsmessung
Genau da liegt der Hund begraben. Diese Dinge sollten selbstverständlich sein. Schauen, einschätzen und dann handeln bzw. ggf. paar Sekunden - mehr ist es nicht - warten, bis der schnellere Wagen vorbei ist und dann überholen. Unser stoischer 120 km/h Freund meint aber, dass für ihn gebremst werden muss, wenn "genug" Abstand zum Bremsen besteht... Das ist in meinen Augen mehr als rücksichtslos und definitiv verkehrsgefährdend.- abstandsmessung
Du klammerst auch gänzlich aus, dass es noch andere Faktoren wie z.B. "doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg" etc. etc. eine Rolle spielen. Um von 200 km/h kommend innerhalb von 300 Metern die Geschwindigkeit um 80 km/h zu reduzieren um dir nicht in die Karre zu fahren muss der Fahrer aber deutlich in die Bremse treten und kann nicht einfach das Gas lupfen und leicht bremsen, wie von dir behauptet. LKWs dürfen nicht überholen, weil DU dich gestört fühlst, selbst nimmst du dir aber jegliches Recht raus anderen - in meinen Augen verkehrsgefährdend - vor die Karre zu fahren, weil DU ja überholen willst. Da meine Frage oben scheinbar nicht ganz von dir verstanden wurde stelle ich sie gerne nochmal deutlicher: Was spricht dagegen, den ankommenden PKW erst vorbei zu lassen, statt ihm vor die Karre zu fahren weil du stur auf deinem Standpunkt bleibst "Ich fahre 120 km/h, dass ist schnell genug und nun komme ich!" (Tippe auf Egoismus, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.)- abstandsmessung
Du siehst schon, dass du dir jegliches Recht einräumst andere bremsen zu lassen, damit DU überholen kannst, aber im Umkehrschluss den anderen nicht das Recht einräumst erst vorbei zu fahren und dann selbst zu überholen? Andere müssen nach deiner Logik für dich bremsen, selbst willst du aber SOFORT überholen, statt zu warten? Wieviel Zeit kostet dich denn das warten? Fällt dir die Ironie deiner Worte auch selbst auf?- abstandsmessung
Schwing mal lieber den Taschenrechner und rechne dir aus was der Geschwindigkeitsunterschied von 200 zu 120 km/h unter Berücksichtigung der Reaktionszeit etc. in den 300 Metern aus deinem Heck machen würde, wenn der "Vertreter stur auf 200" bleiben würde (und selbst wenn er auf 170-180 runter bremsen würde), da wirst du schnell drauf kommen, dass du schon öfters Besuch im Fond gehabt hättest, wenn die "fiesen Raser" nicht in die Eisen gegangen wären... Gegen LKW Fahrer wettern, dass sie dir vor die Nase fahren, aber Nulltoleranz gegenüber anderen, für die du zum Gefahrenherd wirst. Emilie sagt noch: Wenn du mit deinen 120 km/h stur blinkst und rausziehst, wenn du 300 Meter hinter dir ein schnelles Auto ankommen siehst, statt zu warten bis derjenige vorbei ist, WEIL DER JA GEFÄLLIGST BREMSEN KANN, dann gefährdest du den Verkehr recht massiv und bist du deutlich schlimmer als jeder LKW der dir vor der Nase rausziehen könnte.- abstandsmessung
Was zum Henker hast du auf einer anderen Spur als der rechten zu suchen, mit dem Tempo? Ordne dich brav mit 84 km/h hinterm LKW ein... Danke!- fiese Masche im großen Auktionshaus
Fällt dir spontan ein Unterschied auf?- fiese Masche im großen Auktionshaus
Stichwort: Rechtsschutzversicherung- fiese Masche im großen Auktionshaus
Die Zusage alleine ist kein gültiger Kaufvertrag, Ware gegen Geld schliesst in dem Fall den Vertrag.- fiese Masche im großen Auktionshaus
Da ist die Rechtslage aber auch eine komplett andere, da der Kaufvertrag in diesem Fall noch nicht zu Stande gekommen ist.- fiese Masche im großen Auktionshaus
Der Ansatz ist goldrichtig. Der Verkäufer ist so oder so in der Beweispflicht. Da er dir ja nun sogar geschrieben hat, dass er den defekten Ofen noch hat, kann er ihn auch nicht so einfach entsorgen, da er sich sonst selbst jegliche Argumentationsgrundlage für weitere Verhandlungen nimmt. Das würde ich so mal direkt zum Anwalt geben, der ihm das klar und deutlich in einem Schreiben mitteilen wird. Versicherung habt ihr ja entsprechend. Dem alles übergeben und zurücklehnen.- 150 GS/3 (Bj. 1960) und P200E (Bj. 1982) - Marktwert?
Lightfeet antwortete auf AlteVespas's Thema in Kaufberatung/Verkaufsberatung für Vespa und Lambretta RollerPX GS- fiese Masche im großen Auktionshaus
So ähnlich hat es mal jemand versucht, bei dem ich einen fast neuen Satz Winterreifen inkl. Felgen ersteigert hatte.. Paar Paragraphen aus dem BGB und ebenfalls aus den e-bay Richtlinien gekramt und 2 Tage hin & her geschrieben... Hat sie am Ende für 7,50 € rausgerückt... Da es sich bei dir ja offensichtlich um einen gewerblichen Anbieter handelt würde ich auf jeden Fall mal nen Anwalt zu Rate ziehen. So einfach dürfte er da eigentlich nicht raus kommen.- Verwechslungsgefahr!
- 150 GS/3 (Bj. 1960) und P200E (Bj. 1982) - Marktwert?
Lightfeet antwortete auf AlteVespas's Thema in Kaufberatung/Verkaufsberatung für Vespa und Lambretta RollerDie einzigen Fragen die noch bleiben sind: Warum hast du es für nötig gehalten hier zu lügen statt klar zu schreiben, dass du sie "schätzungsweise" günstig gekauft hast? UND: Glaubst du nicht auch, dass in einem solchen Forum (fast) alle Angebote/Schnäppchen auf dem Markt irgendwo/irgendwie gesehen werden? - Übel zugerichtete Teile
Wichtige Information
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung