Du glaubst doch hoffentlich nicht, daß man das nicht besser leistungsbezogen regeln könnte, daß sich da Hinz und Kunz für BWL einschreiben, oder? Und wieso sollten wir die "Studieneignung" ans (Eltern)Gehalt koppeln? Mal von der politischen Gerechtigkeit und der Bildung als Chance für die "Armen", an gesellschaftlichen Prozessen teilzunehmen, die sonst nur Zahlemann-Lobbyisten zugänglich sind, mal ganz zu schweigen. Wollen wir unseren gesellschaftlichen "Funktionsbedarf" wirklich "erwirtschaften"? Das hielte ich sogar für kontraproduktiv. Und eins muß auch immer klar sein: wer spart, hat weniger. (Ganz wertungsfrei gedacht.) EDITH wollte das ausgearbeitet haben: Argumente gegen die Einführung von Studiengebühren I. "Wirtschaftliche" Argumente 1. Die Befürworter von Studiengebühren begründen deren angeblich positiven Wirkungen mit fein ziselierten ökonomischen Argumenten. Man redet von einer nachfrageorientierten Steuerung des Studienangebots oder einer studienqualitätssteigernden Wettbewerbsorientierung der Hochschulen. Eine ganz elementare Grundannahme der ökonomischen Theorie wird allerdings tunlichst übergangen: Studiengebühren erhöhen den "Preis" für ein Studium und senken damit die Nachfrage nach einer wissenschaftlichen Ausbildung. Es wird heute so getan, als würde ein Studium die Studierenden nichts kosten. Kaum jemand spricht noch von den privaten 1Kosten für den Lebensunterhalt, die (inklusive außerordentlicher Ausgaben) monatlich durchschnittlich 784 Euro ausmachen (Vgl. Dohmen/Hoi, Bildungsausgaben in Deutschland, 2004, www.fibs-koeln.de), also pro Jahr mit rund 9.400 Euro anzusetzen sind. Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2003 als staatliche Durchschnittskosten für einen Studienplatz einen deutlich kleineren Betrag, nämlich 7.170 Euro aus. Nach Dohmen/Hoi haben staatliche Haushalte im Jahr 2000 für die Finanzierung des Bildungsprozesses an den Hochschulen rund 10,9 Milliarden Euro aufgebracht. Rechnet man die staatlichen Transferleistungen etwa für BaföG oder für steuerliche Entlastungen der Eltern (z.B. Kindergeld, Ausbildungsfreibeträge etc. etc.) mit rund 3,5 Milliarden Euro noch dazu, so entstanden dem Staat für die Hochschulbildung Ausgaben in Höhe von 14,4 Milliarden Euro. Für die privaten Haushalte errechneten Dohmen/Hoi für den Lebensunterhalt und Lernmittel Ausgaben in Höhe von rund 14 Milliarden Euro. Das heißt Staat und private Haushalte tragen jeweils etwa die Hälfte der für die Hochschulausbildung aufgewandten direkten Ausgaben. Pro Absolvent investiert die öffentliche Hand bei durchschnittlich 5 Studienjahren 78.250 Euro. (Der höhere Betrag gegenüber den Jahresdurchschnittskosten erklärt sich u.a. aus den Kosten für die Studienabbrecher.) Rechnet man einmal den Lebensunterhalt eines Studierenden mit rund 47.000 EUR [Anm.: Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln errechnet für Universitätsabsolventen, die zum Jahresende 2003 die Hochschule verlassen haben als Ausgaben für den Lebensunterhalt im Laufe eines Studiums zwischen 64.300 Euro für einen Philosophen in Westdeutschland (im Osten 51.300 Euro) und 47.800 EUR für einen Juristen (38.600 EUR im Osten)] und die Opportunitätskosten für entgangene Erwerbseinnahmen nur mit einem Betrag der weit unter dem durchschnittlichen Angestelltenbruttogehalt liegt, nämlich 2000 EUR pro Monat dagegen auf, dann kommt man zusätzlich auf noch einmal 120.000 EUR für die Erlangung eines Abschlusses. Die direkten und indirekten Kosten die ein Akademiker für seinen Abschluss aufbringen muss, sind also mehr als doppelt so hoch wie die staatlichen Investitionen. Wer also Studiengebühren mit dem Argument fordert, "was nichts kostet, ist auch nichts wert", der sollte erst einmal nachdenken, bevor er dem Stammtischredner nachplappert. 2. Daß der "Preis" für ein Studium durchaus die Nachfrage beeinflusst, mag man daran ablesen, daß seit der Verbesserung der Vergabedingungen und der Erhöhung der BAFöG-Sätze im Jahre 1999 der Anteil der Studierenden pro Jahrgang von 31,3% auf erfreuliche 37,1% angestiegen ist. In Österreich hingegen ist mit Einführung einer Studiengebühr die Zahl der Studierenden um 20%, was aber viel dramatischer ist, die Zahl der Studienanfänger um 15% gesunken. Auch wenn die Zahl mittlerweile wieder etwas angestiegen ist, so ist der Knick in der Verlaufsentwicklung ein deutliches Zeichen dafür, daß die Erhöhung der Kosten zugleich die Barrieren für ein Studium erhöht. Im internationalen Bildungsvergleich spielen bei den Schulen wie bei den Hochschulen in der letzten Dekade die skandinavischen Länder eine Vorbildrolle. Dort besteht nicht nur Studiengebührenfreiheit, sondern noch mehr: Die Studierenden erhalten eine elternunabhängige Studienbeihilfe. Das Ergebnis ist: In Finnland und Schweden studieren rd. 70% (Norwegen 60%) eines Altersjahrgangs, also doppelt so viele wie in Deutschland. Selbst wenn internationale Vergleichszahlen, wegen der Besonderheit der Dualen Berufsausbildung in Deutschland nicht völlig kompatibel sind, so beweist das skandinavische Beispiel ungeachtet der Tatsache, daß dort erheblich mehr für Bildung geworben wird als bei uns, nachdrücklich, daß eine "Preissenkung" bzw. gar eine "Subvention" für ein Studium die Nachfrage erheblich steigen lässt. Daß eine Studienbeihilfe auch für Deutschland nicht ein völlig abwegiger Gedanke ist, beweist das Duale System ? auch ein tertiärer Ausbildungsbereich. Dort gilt eine Ausbildungsvergütung für Auszubildende ? auch wenn gegenwärtig an deren Höhe gekratzt wird ? als selbstverständlich. 3. Es mag aus der Sicht manches Hochschulbediensteten verständlich sein, wenn er sich angesichts seiner persönlichen Belastung einen Rückgang der Studiennachfrage wünscht und deshalb (oft, ohne dies offen zuzugeben) für die Gebühr eintritt. In Deutschland täte aber gerade eine Erhöhung der Nachfrage nach wissenschaftlicher Ausbildung Not. Man kann es in nahezu jeder Statistik unter allen nur erdenklichen Betrachtungsweisen, sei es vom Institut der Deutschen Wirtschaft oder der OECD (um nur die gewiss nicht bildungsideologisch verdächtigen Quellen zu nennen) nachlesen: Deutschland braucht mehr und nicht etwa weniger Studierende. Nach einer jüngeren OECD-Statistik "Education at a Glance 2003" liegt Deutschland beim Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen 25 bis 34 Jahren, die einen tertiären Abschluss erreicht haben mit 22% gerade mal an 21. Stelle der dreißig erfassten Länder; der Durchschnitt liegt bei 28%. Was aber noch dramatischer für die Zukunft ist, das ist die Tatsache, daß der Anteil der 45 bis 54-jährigen mit einer wissenschaftlichen Qualifikation deutlich höher liegt. Angesichts des auch demographisch bedingten Rückgangs bei den neu in den Arbeitsmarkt tretenden wissenschaftlich qualifizierten Fachkräften, kann also ? wenn nichts getan wird ? noch nicht einmal mehr der Ersatzbedarf befriedigt werden. Es ist eine Selbsttäuschung, wenn man die Dramatik unseres Defizits im tertiären Bildungsbereich mit den Hinweisen herunterspielt, daß man die Niveaus der Hochschulabschlüsse kaum miteinander vergleichen kann oder daß einige der berufsqualifizierenden Abschlüsse der dualen Berufsausbildung in anderen Ländern von Hochschuleinrichtungen vergeben werden. Wer internationalen Datenvergleichen misstraut, dem sollten die relativ sicheren Verlaufsstatistiken im eigenen Land die Augen öffnen: Danach ist der Anteil der Studierenden an allen Auszubildenden nach einer jüngeren Tabelle der Kultusministerkonferenz weit unter das Niveau der frühen neunziger Jahre zurück gefallen. Das heißt: "Wir haben bei der Qualifikation im tertiären Bildungsbereich nicht etwa aufgeholt, sondern wir sind weiter zurückgefallen" (so der Alt-Bundespräsident Johannes Rau in seinem letzten Buch "Den ganzen Menschen bilden ? wider den Nützlichkeitszwang"). Statt also alles zu tun, um mehr Nachfrage nach wissenschaftlicher Qualifikation zu schaffen, werden mit der Studiengebühr die "Preise" erhöht und damit die Angebotsbedingungen für ein Studium verschlechtert. II. "Soziale" Argumente 1. Studiengebühren verfestigen die soziale Ungleichheit bei der Wahrnehmung der Bildungschancen. Die Pisa-Studie hat belegt, daß das deutsche Schulsystem zu den sozial selektivsten in der Welt gehört. Natürlich erfolgt die soziale Auslese, wenn nicht schon im Kindergarten auch schon in der vierten Klasse. Sie geht allerdings auch noch nach dem Abitur weiter. Aus der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes ergibt sich, daß von 100 Kindern hoher sozialer Herkunft 84 der Übergang in die gymnasiale Oberstufe und 72 die Aufnahme eines Studiums gelingt. Von 100 Kindern unterer sozialer Herkunft gelingt nur 33 der Übergang in eine weiterführende Schule und nur noch 8 überwinden die Schwelle zu einem Studium. Solche Zahlen sind nicht nur Ausdruck krasser sozialer Ungerechtigkeit bei der Möglichkeit zur Wahrnehmung von Bildungschancen, sondern darin drückt sich vor allem eine für die Erhaltung des gesellschaftlichen Wohlstandes nicht hinnehmbare Verschleuderung von volkswirtschaftlichem Leistungspotentials aus, wie sich das kaum ein anderes industrialisiertes Land leistet. Es bliebe also viel Raum für eine Reformagenda, bei der "soziale Gerechtigkeit" sich künftig vor allem auf gerechte Bildungschancen beziehen soll. (Und ich meine hier LEISTUNGSBEZOGEN.) Von konservativer Seite wird entgegengehalten, daß Hochschulpolitik nicht auch noch Sozialpolitik sein könne. Wer so argumentiert, muss sich aber den Vorwurf gefallen lassen, daß er für ungleiche Bildungschancen nach Lage der Primärverteilung des Sozialproduktes, also nach der bestehenden Verteilung von arm und reich in der Gesellschaft eintritt. Der soziale Status quo soll also auch für die künftigen Generationen verteidigt werden. Für Konservative ist und bleibt Elite eben da, wo oben ist. Fast alle Befürworter der Studiengebühr beteuern, daß die Einführung natürlich sozial verträglich sein müsse. Einmal abgesehen davon, daß man sich darüber, was "verträglich" - will sagen, zumutbar - ist, je nach politischem Standort endlos streiten kann. (Bei Goppel sieht man, wo das hinführt.) Um überhaupt eine Debatte darüber führen zu können, müssten erst einmal Vorschläge auf den Tisch gelegt werden, wie man sich eine "sozial verträgliche" Regelung und vor allem deren Finanzierung vorstellt. Zwischen den elaborierten und differenzierten Begründungen für die Einführung einer Studiengebühr und der sehr im Allgemeinen bleibenden Beteuerung, sie müsse natürlich "sozial verträglich" sein, klafft eine erhebliche Glaubwürdigkeitslücke. Wer "sozial verträgliche" Studiengebühren fordert, ohne präzise zu benennen, ab welchem Einkommen auf die Gebühr verzichtet wird oder wie und mit welchem Stipendiensystem die Finanzierung einer Gebühr unterstützt wird, kann nicht in Anspruch nehmen, daß er glaubwürdig ist "Sozial verträglich" ist im übrigen nicht gleichbedeutend mit "sozial förderlich". Wollte man die eklatante soziale Ungleichheit bei der Wahrnehmungsmöglichkeit von Bildungschancen abbauen, müsste man eher über eine bessere Förderung von Studierenden aus einkommensschwächeren Schichten nachdenken, als darüber, was an Belastungen sozial gerade noch verträglich ist. Exkurs: Die Befürworter der Studiengebühr verweisen gerne darauf, daß in Ländern mit Studiengebühren keine höhere soziale Auslese als bei uns stattfände. Daran ist so viel richtig als daß es kaum ein vergleichbares Land mit höheren sozialen Bildungsbarrieren als in Deutschland gibt. In dem immer wieder als vorbildlich genannten Australien, hat sich zwar die Bildungsbeteiligung seit 1989 um insgesamt 30% erhöht und damit auch die absolute Zahl der Studierenden niederer sozialer Herkunft, die schichtenspezifische Verteilung blieb aber - bei keineswegs vorbildlichen Raten - unverändert (Sturm/Wohlfahrth). Die Erhöhung der Zahl der Studierenden in Australien, dürfte eher in der deutlichen Steigerung des Studienplatzangebotes um jährlich 4% ihre Ursache haben. Im durch seine Eliteuniversitäten gelobten Land der USA kommen etwa in Harvard oder Yale ¾ der Studierenden von den oberen zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, von der unteren Hälfte nicht einmal 10%. Daß es an amerikanischen Hochschulen überhaupt Studierende aus unteren sozialen Schichten gibt, liegt meist an strengen administrativen Regelungen bis hin zur Festlegung von Quoten. 2. Studiengebühren bedeuten eine weitere Benachteiligung von Familien mit Kindern gegenüber Familien ohne Kinder. Selbst für Bezieher mittlerer Einkommen bedeutet das Studium eines oder gar mehrerer Kinder ein hohes finanzielles Opfer. Wer das verdrängt, geht an der sozialen Realität vorbei. Bei mehreren Kindern führt das selbst für eine Studienratsfamilie ? die übrigens noch keinen BAföG-Anspruch hat ? schon heute zu erheblichen Einschränkungen. Folgt man den Grundgedanken des sog. Pflegeversicherungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001, wonach der Staat Kindererziehende eher zu entlasten als zusätzlich zu belasten hat, ist die zusätzliche Belastung durch Studiengebühren nicht nur familienpolitisch bedenklich sondern faktisch eine weitere Benachteiligung von Familien mit Kindern gegenüber Familien ohne Kinder. Daß bei den Beziehern unterer aber auch höherer Einkommen ? auch unter Berücksichtigung von Kindergeld und steuerlichen Ausbildungsfreibeträgen - ein ganz natürliches Interesse besteht, daß die Kinder möglichst früh "auf ihren eigenen Beinen" stehen können, versteht sich von selbst. Eltern für die ein Studium einen selbstverständlichen Statuserhalt bedeutet, sind allerdings eher bereit dieses "Opfer" für ihre Kinder zu bringen, als Eltern aus bildungsferneren Milieus. Diese allgemeine Beobachtung hat Rolf Becker 2001 in einer empirischen Studie "Soziale Ungleichheit beim Hochschulzugang" nachdrücklich bestätigt. Den familienpolitischen Einwand gegen Studiengebühren meinen manche Befürworter mit dem Hinweis entkräften, zu können, daß schließlich auch für den Kindergarten Gebühren zu zahlen seien, warum dann nicht auch für einen Studienplatz. Ein schlechtes Beispiel mit einer seltsamen Logik: Ist nicht schon die Geburtenrate, auch auf Grund der Benachteiligung von Familien in Deutschland, niedrig genug, soll jetzt auch noch die Rate der Studierenden gesenkt werden? 3. Studiengebühren erhöhen die Abhängigkeit von Studierenden von ihren Eltern und schränken ihre Selbständigkeit als junge Erwachsene weiter ein. Anders als in den skandinavischen Ländern aber auch etwa bei unseren Nachbarn in den Niederlanden, wo der Staat jedem Studierenden eine Ausbildungsvergütung gewährt, sind die Eltern bei uns in der Regel bis zum siebenundzwanzigsten Lebensjahr ihrer Kinder für diese unterhaltspflichtig. Es fragt sich ohnehin, ob das vom Einkommen der Eltern abhängige Studienförderungs- und Steuerrecht noch der Lebenswirklichkeit junger Erwachsener gerecht wird und nicht schon längst auf eine Ausbildungsreformagenda gehörte. Anstatt die Selbständigkeit junger Erwachsener bei Entscheidungen über die eigene Ausbildung zu stärken, bewirkt die Gebühr das Gegenteil ? sie erhöht noch die Abhängigkeit vom elterlichen "Wechsel". 4. Studiengebühren zwingen noch mehr Studierende zu noch längerer Erwerbsarbeit neben dem Studium und wirken dadurch studienzeitverlängernd. Die Befürworter der Studiengebühr behaupten, ihre Einführung wäre ein Anreiz zu einem intensiveren Studium und damit zu kürzeren Studienzeiten. Wer für seinen Studienplatz bezahlen muss, setzte sich eher auf seinen Hosenboden, meint der Stammtisch. Die Wirklichkeit spricht allerdings eine ganz andere Sprache: Schon heute müssen etwa zwei Drittel aller Studierenden neben ihrem Studium einer Erwerbsarbeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu fristen und nach Befragungen ist diese Zeit, die dafür verloren geht, einer der Hauptgründe, warum sich die Studiendauer verlängert. Studiengebühren sind ein zusätzlicher Griff in leere Taschen und zwingen deshalb kaum zu intensiverem Studieren, sondern eher zu noch intensiverer Erwerbsarbeit neben dem Studium (immer brav steuerfrei!). III. Rechtspolitisches Argument Studiengebühren schränken das Grundrecht auf Bildung ein. Es wird zwar nur ganz selten offen ausgesprochen, aber jeder, der Ohren hat, zu hören, kann heraushören, daß in der Einführung von Studiengebühren auch ein Mittel gesehen wird, die "Überlast" von den Hochschulen zu nehmen. Dieses Argument rutscht allenfalls vor heimischer Kulisse heraus, wie etwa dem spätestens jetzt für seine deutliche hochschulpolitische Sprache bekannten Wissenschaftsminister Goppel auf einer Podiumsdiskussion am 12. Februar 2004 in der Universität Bayreuth. Vor allem in Kombination mit einem Auswahlrecht der Hochschulen wird die Abkehr von der Massenuniversität aber immer unverhohlener gefordert. So wird etwa der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz Peter Gaehtgens im SPIEGEL 7/2004 wie folgt zitiert: "In der Vergangenheit wurde die Zahl der Studenten auf zwei Millionen hochgetrieben, das neue Auswahlverfahren geht erstmals in die andere Richtung: mehr Qualität." Studiengebühren und Auswahlrecht der Hochschulen als Zugangsbarrieren schränken das Grundrecht auf Bildung ein. Jedenfalls wird damit die bisherige Linie der Verfassungsrechtsprechung aus dem grundlegenden Numerus-Clausus-Urteil des Jahres 1973 in Frage gestellt: Danach hat der Staat die wissenschaftliche Lehre sicherzustellen und zu fördern und in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl und dem Sozialstaatsprinzip das Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung zur gewährleisten. Ob und in welcher Höhe und mit welchen sozialen Kautelen Karlsruhe Studiengebühren wird man endgültig erstnoch in der Verhandlung der Folgefälle sehen. Man muss allerdings befürchten, daß die Einführung von Gebühren, nicht ohne rechtspolitische Auswirkungen bleiben wird und die veränderte Verfassungswirklichkeit dann auf die bisherige Verfassungsinterpretation zurückwirkt. Das Grundrecht hätte dann eben seinen Preis. Es wäre allerdings ein radikaler Bruch der kulturellen und rechtspolitischen Tradition, wenn es sich in Deutschland ähnlich wie in der angelsächsischen Kultur einbürgern würde, daß zwar alle Bürger das Recht haben, ihren Beruf und die dafür erforderliche wissenschaftliche Bildung frei zu wählen, allerdings unter der Bedingung, daß sie es sich denn leisten können. Wer sich allerdings erhofft, mittels Studiengebühr und Auswahlrecht die Zahl der Studienplätze verknappen zu können, der wird sich wohl täuschen. So lange die Hochschulen überwiegend aus staatlichen (steuerlichen) Mitteln finanziert werden, wird auch künftig die Rechtsprechung von den Hochschulen abverlangen, daß sie ihre Ausbildungskapazitäten voll ausschöpfen. (Mit den neuen Auslastungskoeffizienten ist das sogar noch einfacher "einklagbar" geworden.) Man kann also jedem, der von den Hochschulen nicht ausgewählt wurde und den Verdacht hat, daß die Kapazität nicht ausgelastet werden soll, nur raten, sich einzuklagen. (Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/cms/upload/pd...engebuehren.pdf )