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rokka

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Alle Inhalte von rokka

  1. rokka antwortete auf PMS's Thema in Blabla
    ich finde das ganz logisch was hier geschrieben steht.
  2. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    ich habe mich dieses jahr mal gezielt mit pulsuhr für den maratona dles dolomites vorbereitet. meinen trainingsplan hierfür habe ich mit 2peak erarbeitet. hat für mich erstaunlich gut funktioniert. man hat eine ganze menge parameter, die man einstellen kann.
  3. dann solltest du Abs. 4 aber mit zitieren, da wir ja hier nicht wissen welchen inhalt raketes arbeitsvertrag hat.
  4. das kann man so allgemeingültig nicht sagen!
  5. moin rakete! ich schick dir mal ne nachricht.
  6. habe ich herzhaft lachen können. ich hätte es nicht treffender ausdrücken können!
  7. im strafprozess gibt es nie pkh. wenn kein fall der notwendigen verteidigung vorliegt trägt der beschuldigte/angeklagte seine kosten grundsätzlich selber. ausnahme ist der freispruch. dann werden die notwendigen kosten der staatskasse auferlegt das mantra bitte nach punkt 1. abbrechen! für einen beschuldigten oder angeklagten beginnt die wahrheitspflicht NIE! auch nicht vor gericht. zu deinem konkreten fall: die reduzierung der tagessätze dürfte schwierig sein. müsste man akteneinsicht haben, um das beurteilen zu können. die höhe des tagessatzes kannst du selber kontrollieren. nettoeinkommen durch 30. so, und jetzt begebe ich mich als nummer 51 auf den meeresgrund....blubb....blubb...blubb
  8. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    war wirklich genial. wetter war super und die stimmung auch. meine bereinigte zeit habe ich jetzt auch mal ausgelesen. ist aber nicht viel besser: 6h06min dafür habe ich jetzt auch von allen passankünften ordentlich fotos und impressionen. hat sich auf jeden fall gelohnt. nächstes jahr wollen wir mal den gran fondo pinarello ins auge fassen. weiterhin gute fahrt!
  9. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    und wie ist es gelaufen? ich bin nach 6h58min im ziel gewesen. war schon ein tolles erlebnis.
  10. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    Startblock "Warsteiner" Startnummer 11351
  11. rokka antwortete auf Stefan_73's Thema in Blabla
    moin, ich habe auch mal eine technische frage: sind die höhen bei den lenkervorbauten genormt? ich habe nun meine ideale sitzposition gefunden und jetzt müsste der gabelschaft gekürzt werden. momentan sind oben noch zwei spacer drauf. wenn ich in zukunft aber mal einen anderne vorbau verwenden möchte, muss der ja auf den (gekürzten) gabelschaft passen. daher meine frage ob die vorbauten an der befestigung genormt sind. danke!
  12. mutig!
  13. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    wenn ich das so lese, frage ich mich ob meine vorbereitung ausreichend ist. im teutoburger wald bin ich 104km mit 1500hm in 4 stunden gefahren. vielleicht reicht es ja fürs ankommen...
  14. rokka antwortete auf rokka's Thema in Blabla
    heute maximum power test im teutoburger wald und morgen dann 100k mal sehen wie es vier wochen vorm start so aussieht. rokka
  15. -objekt auf jeden fall persönlich besichtigen -auf die mitteilung nach § 41 ZVG achten -wertgutachten einsehen. beinhaltet häufig fotos, grundrisse. aber auch baumängel und evtl. reparaturkosten. - details gibt es auch vom rechtspfleger am zuständigen amtsgericht, z.b. lastenfreiheit, grundschulden u.ä. - prüfen ob es eine teilungsversteigerung ist
  16. rokka antwortete auf fleischmesser's Thema in Blabla
    abgestimmt! jetzt 53!
  17. wenn der streitwert mit 10.000,00 angesetzt ist und die reine anwaltsgebühr 565,00 sein soll (vgl. dein 1. beitrag) dann passt das nicht. selbst wenn man die post- und telekommunikationspauschale abzieht gibt es diesen betrag nicht. bei dem besagten streitwert wäre die anwaltsgebühr entweder 486,00 (1,0), 583,20 (1,2) oder 631,80 (1,3). zur modifizierten unterlassungserklärung: wenn die angepasste unterlassungserklärung sich auf das sony entertainment sortiment bezieht, worauf bezog sie sich dann vorher?? wurde für den fall der zuwiderhandlung eine feste höhe der strafe vereinbart oder wurde vereinbart, dass die höhe der zu zahlenden strafe im ermessen des unterlassungsgläubigers liegt, diese aber im zweifel vom zuständigen gericht überprüft werden kann?
  18. rokka antwortete auf fleischmesser's Thema in Blabla
    viel erfolg!
  19. ich behaupte mal aus eigener erfahrung folgendes: die forderung hätte man mit hoher wahrscheinlichkeit senken können. auch wenn es sich um ein ganzes album handelte. und was ist mit der strafbewehrten unterlassungserklärung? hast du die mittlerweile abgegeben und wenn ja in welcher form? ansonsten ist die sache nämlich nicht vom tisch.
  20. dann will ich doch noch mal! einwurfschreiben: werden von vielen gerichten als ausreichend angesehen (stichwort anscheinsbeweis). es gibt aber auch etliche gerichte (insbesondere das OLG koblenz), die es als nicht ausreichend erachten. das sicherste ist die persönliche übergabe unter anwesenheit von zeugen oder die zustellung durch den gerichtsvollzieher. dann hat man auch gleich einen zeugen für den inhalt des schreibens. kurze fristen: man muss schon unterscheiden in welchem bereich die fristen gesetzt werden. hier geht es ja um fristen im bereich des gewerblichen rechtsschutzes. der rechteinhaber soll in eine position gebracht werden, dass er eine rechtsverletzung an seinen rechten schnell unterbinden kann. von daher sind in diesem bereich fristen von 5-7 tagen üblich und auch gerichtlich bestätigt. im zweifel für den angeklagten: das gilt nur im strafrecht. im zivilrecht gibt es eine klare beweislastregel.
  21. welche seite soll den braun-weissen gehören? oder meinst du den bereich hein-hoyer, s-v-u, budapesterstr.??
  22. die zusammenfassung der urteile ist in der tat "interessant". schade nur, dass der anwalt nicht auch mal die rechtsprechung der oberen kölner gerichte veröffentlicht. die sehen das in köln nämlich etwas anders als zum beispiel in hamburg! und die meisten abmahnanwälte suchen sich auf grundlage des "fliegenden gerichtsstandes" ein ihnen "gewogenes" gericht. natürlich kann man dagegen dann auch was machen. rokka
  23. das dürfte aussichtslos sein. im gewerblichen rechtsschutz sind fristen zwischen 7-10 tagen vollkommen üblich und von der rechtsprechung bestätigt. wenn die bei w&f nicht gepennt haben, dann ist der antrag auf erlass einer einstweiligen verfügung bereits bei gericht. wenn dem so sein sollte wird es von jetzt an teuer. kleiner trost: wenn dein anwalt dir zu dem vorgehen wirklich geraten hat und du darauf vertraut hast, würde ich mal nach dem stichwort "anwaltshaftung" und/oder "falschberatung rechtsanwalt" googlen. besser wäre es natürlich diesmal direkt kompetente hilfe in anspruch zu nehmen. ich hoffe, du kommst noch einigermaßen glimpflich aus der nummer raus! rokka
  24. bis wann solltest du die unterlassungserklärung abgegeben haben?
  25. wenn du die unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgibst (nach prüfung evtl. eine modifizierte), eröffnest du den geschädigten sofort die möglichkeit, den gerichtlichen weg zu beschreiten (darauf wurde ja auch schon von anderer seite hingewiesen). das wird noch teurer. der rat deines familienanwalts zeigt, dass er zumindest im gewerblichen rechtsschutz nicht zu hause ist. für deinen speziellen fall frag ihn mal nach den stichworten: - ip-adressen im zusammenhang mit filesharing verfahren - download-prozess - hashwert rokka

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