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BFC

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Alle Inhalte von BFC

  1. Wollte ja auch nur die Rechtslage darstellen... Tja, Theorie und Praxis.... Also der übliche (Rechts-) Weg, was anderes bleibt Dir nicht übrig, sorry...
  2. BFC

    Oldtimer?

    Mein Käfer ist gestern endlich weggegangen, daher momentan nur Roller, aber sollte ich mal wieder zu Geld kommen (was eher unwahrscheinlich ist... ), suche ich mir wieder ´n 1er Pirelli oder 2er GTI Edition One, Hauptsache tief, laut, hart, schnell und im Cult Society-Stil, also viel Originalteile umgearbeitet.... Eventuell auch wieder ´n Audi... Aufgrund der Spritpreise dürfte ´ne vollausgestattete S2-Limo von ´95 ja mittlerweile bezahlbar sein... Oldie nur, wenn´s ´n Leichenwagen oder verranzter Käfer ist...
  3. BFC

    Oldtimer?

    Ja, so´n richtiger kleiner Pornospoiler in Mattschwatt... aber nur in der 1. Serie bis, ich glaube, 1983, dann kamen die moderneren à la GSI... Die GT/E-Ausstattung hatten aber auch die "S"-Modelle (1,3S, 1,6S).... Zeig mir mal´n Rüsselsheimer (oder Kölner = noch schlimmer), der Dir nich unter´m A.... weggammelt, je jünger/mehr 80er-90er Jahre, desto schlimmer.... Aber meine Proll-Opel-Zeiten sind gottlob schon lange her, obwohl Opels bis ca. 1975 schon o.k. sind, aber eben keine 1er GTI´s aus der Pirelli-Serie oder Audi Quattro sind, bzw. eben nich aus Wolfsburg oder Ingolstadt...
  4. BFC

    Oldtimer?

    Die Spiegel sind Original-Engelmänner, Serie beim GT/E und auch Kadett C-QP... Gruß André (der mal´n C-Kadett und ´n B-Manta mit Chromstoßstangen und Vinyldach hatte...)
  5. Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist Nachtruhe, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe (BGH V ZB 11/98), dies gilt natürlich nur an Werktagen, denn sonntags ist Krach generell tabu... Der Vermieter hat gem. LG Hannover ZMR 1969, 281 für Abstellung der Lärmstörungen zu sorgen. Insbesondere ab 22.00 Uhr ist auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten (OLG Düsseldorf WM 1990, 116). Es gibt eine sog. Zimmerlautstärke, deren Höhe jedoch seitens der Gerichtsbarkeit nicht spezifiziert wurde.
  6. Hehe, müssen die, wenn Du Dich bedroht fühlst... Außerdem werden die bestimmt ein Amsthilfeersuchen bez. Betreuung einer hilflosen Person an´s Soz.-amt schicken... Und die Soz.-amtmuggels werden dem in KO schon eher nachgehen, als in einer 4-Mio.-Stadt wie B. Solltest Du zum Mieterverein gehen, brauchst Du keine Rechtsschutzversicherung, denn der Hausjurist des MV ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen...
  7. Moin! So, ich habe mir das ganze gerade angesehen und habe mal wieder die schlauen Rechtsentscheide bemüht... Also, definitiv stört der Typ so dermaßen den Hausfrieden, das eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) in Verbindung mit § 569 Abs. 2 BGB gerechtfertigt wäre. Dein Nachbar mißbraucht die Mietsache, hält sich nicht an die Hausordnung und stört durch sein Verhalten nachhaltig den Hausfrieden. Er kann sich im Falle der fristlosen Kündigung auch nicht auf soziale Härte wegen der drohenden Wohnungslosigkeit berufen, da er offenbar keine Miete zahlt und auch gegen die Hausordnung verstößt... So, da der Vermieter sich offenbar nicht drum kümmert, kannst Du nur noch eine Anzeige bei der Polizei mach und zwar immer wieder, da die Schärgen irgendwann den Vermieter und das Ordnungs- bzw. das Sozialamt kontaktieren werden. Selbstverständlich hast Du das Recht, und meiner Meinung nach auch die Pflicht, die Miete zu kürzen, da der Vermieter mieterseitig nur so dazu gezwungen, wo er es am schmerzlichsten spürt, am Geldbeutel nämlich. Wahrscheinlich führt der vermieter schon einen Rechtsstreit mit dem Mieter, aber bis der Typ raus muss, kann es tw. bis zu zwei Jahren dauern, je nach Gerichtsbarkeit.... Achte bei der Mietkürzung aber bitte unbedingt darauf, dass diese erst ab der nächsten Mietzahlung erfolgen kann. Als Minderungsprozentsatz würde ich gemäß eines Urteils des AG Köln, WM 89, 234 33% der Nettokaltmiete wg. Gestank aus der Nachbarwohnung bzw. 50% wg. nächtlichen Lärms im selben Haus (AG Braunschweig WM 1990, 147) ansetzen. Allerdings kannst Du immer nur den höchsten Prozentsatz ansetzen. Dieses teilst Du dem Vermieter per Einschreiben/Rückschein und zusätzlich noch auf normalem Postweg und telefonisch mit. Versuch mal, Deine Nachbarn ebenfalls dazu zu bringen, dass sie ebenfalls diesen Weg beschreiten, dann wird der Vermieter meiner Meinung nach schon tätig werden... Das mit dem Mieterverein ist immer so eine Sache, da ich in meiner Berufspraxis schon die haarsträubendsten (Form- und Frist-) Fehler seitens des MV´s erlebt habe. Aber es ist selbstverständlich eine Möglichkeit und für Dich wesentlich bequemer und streßfreier... Ich empfehle jedem den Kauf des Buches "Das neue Mietrecht" von Norman M. Spreng, erschienen im dtv-Verlag, isbn 3 423 05687 8 (dtv) bzw. ISBN 3 406 49751 9 (Beck-Verlag, da sind Mietminderungshöhen und Urteiel aufgeführt und natürlich auch Praxistips. Ich verwende dieses Buch ebenfalls und es leistet mir gute Dienste... So, viel Glück und schönen Gruß André
  8. Tja, weißt Du, ich und das HB-Männchen... :grins:
  9. BFC

    Wie wohnt Ihr?

    Sanierte 90m² 3-Raum-Altbauwohnung mit großer Küche und großem Bad, S-Bahn 100m vor der Tür, großer Hof, wo sich keiner über den Lärm vom Schrauben und Flexen beschwert..., von meinen Nachbarn den ehemaligen Hausmeisterkeller mit Strom und Werkbank und ebenerdigem Zugang zur Straße = Hier wohnen wir so lange, bis wir mal ein Haus bauen (im Berliner Umland schweinebillig...) und aufs Land ziehen... Miete: Typisch Berlin, also verhältnismäßig günstig... Noch ein Vorteil: die Spree ist umme Ecke, da kann der Hund laufen...
  10. Nee nee, schlimmer: "Was gibts denn heute zu essen?" oder "Kannst Du bitte mit Spike gassi gehen" sind ihre Klassiker und noch vieeel schöner, weil in dem Zusammenhang völlig sinnfrei: "Räumst Du den Müll, den Du gerade machst, bitte gleich wieder weg?!?" Und das, wenn man gerade dabei ist, sich die Finger aufzureißen... :uargh: Da denkt man schon mal daran, wie man die Sauerei mit der Leiche löst...
  11. Und ich lebe seit dreieinhalb Jahren mit der selben Frau zusammen... Meine Werkstatt im Keller hat leider weder Eisfach noch Backofen, wär aber noch mal ´ne Idee... Aber wenn ich ihr das erzähle... dann doch lieber Bollywood... :uargh: :uargh: Aber eigentlich isse ganz flauschig, ich bin eher auf die Palme zu bringen: z.B. ich am Schrauben an irgendwas in einer Fingeryogaposition (z.B. CarHifi/Alarm im Auto anschließen oder Heimkino aufbauen...) und meine Herzallerliebste stellt eine völlig belanglose und in dem Moment überflüssige, naja typisch-Frau-Frage eben... Da kann "Mann" schon richtig auf hundertachtzig kommen... :puke: :love: :uargh: ... Aber dafür iss man ja unter der Haube...
  12. Tja, Dreck inner Küche kost immer ´n Riesenblumenstrauß und einmal Bollywood gucken.... :puke:
  13. Aus meiner Heimat, wo ich ursprünglich herkomme: LABSKAUS MIT GURKEN UND SPIEGELEI, AAABER REICHLICH UND OFT!!! und dazu Holsten Edel... Außerdem Falscher Hase (Hackbraten) Da man in Berlin aber nur ekeliges Holsten Pilsener ausser PET bekommt, geht auch Sterni Export, Berliner Pilsener und natürlich BERLINER BÜRGERBRÄU ROTKEHLCHEN!!! (mjam mjam) und ornlich Pfeffi dazu In Berlin: BULETTEN, wat sonst! Strammer Max (Rührei mit Schinken und Schwarzbrot) und Stulle mit Zwiebelmett und schön Berliner Bier dazu, da freun sich die Nachbarn... BERNAUER SCHWARZBIER von der Bürgerbräu-Brauerei zu Friedrichshagen an der Spree (einzige Privatbrauerei in Berlin) Auch noch legger: Landskron Pils aus Görlitz und Frankfurter Pilsener aus Frankfurt/Oder Was gar nicht geht: Hultscheiß Pilsener :puke:, üble Plörre... und natürlich Darguner und Stierbier (beides aus Mecklenburg), Berliner Weisse mit Schuß, Berliner Bärenquell aus Schweineöde, ääh Schöneweide... (die können da nich nur keen Fußball spielen, die brauen auch´n Bier... ) Gruß André BFC Dynamo
  14. Und ich dachte immer, dass wären Kinderbücher, aber meine Frau geht hart auf die dreißig zu... Und die nächste Hiobsbotschaft weiß die noch gar nicht... Wir haben einen prima Küchentisch gegenüber von Backofen und Eisfach... Backofen = Motorgehäuse erwärmen, Eisfach = Simmerringe und Lager, Küchentisch = in die Küche verlegte Werkbank... :wasntme: Und irgendwie kam mir vorhin die Idee, mein Neuerwerb muss mal neu abgedichtet werden...
  15. Kommt auf die Hausverwaltung an... Ich habe meinen Mietern (ich war bei einer großen Berliner Hausverwaltung angestellt...) immer geraten, dass sie doch bitte nach dem Anruf das ganze noch mal auf normalem Postweg schriftlich melden, aus Nachweisgründen, sollte der Verwalter mal wechseln... Solltest Du das Gefühl haben, Deine Hausverwaltung sei nicht seriös, melde es vorab telefonisch sowie per Einschreiben/Rückschein und in Kopie auf normalem Postweg. Ist zwar teurer, aber Du hast den Nachweis, dass Du den Mangel gemeldet hast. Außer dem Postweg kannst Du das ganze natürlich mailen, es sei denn, die Mitarbeiter der Verwaltung sind alle jenseits der sechzig .... Eine seriöse Hausverwaltung bzw. Genossenschaft ist in der Regel daran interssiert, dass die Mieter zufrieden sind und wird umgehend eine Firma beauftragen... Gruß André Tja, ich bin Hausverwalter, kein Heizungsbauer, sorry. Meines Wissens gibt es an der Seite oben am Heizkörper so einen kleinen Schraubnippel, oder so, den must Du öffnen, bis da Blasen und Wasser rauskommen. Ist dem so, wäre es z. B. kein Wunder, dass Heizkörper nicht richtig funktionieren, denn das warme Wasser muss ja zirkulieren können... Das mit dem Entlüften muss meines Wissens nach auch sein, wenn der Heizkörper bollert... Gruß André
  16. Au prima, dass muss ich gleich mal meiner Chefin /Regierung/besseren Hälfte stecken, die beißt vor Wut in´s Kissen, weil auch so´n Harald Potter-Fan...
  17. Jo, mok wi... Ich bringe ´nen USB-Stick mit und nen Rohling für die anderen Fotos... Gruß André
  18. Jo, war lustig, das Rumgeballer , bis auf die Tatsache, dass ich meinen sch. Vergaser nach 24 Jahren wohl mal reinigen, den Motor neu abdichten und mir schnellstens ´nen anderen Auspuff besorgen muss, weil geht gar nicht mit dem schrottigen LeoVince-Krach... :puke: :uargh: Ich hoffe, dass alle heil nach hause gekommen sind und bis Mittwoch denn.. Gruß André
  19. Ne denn vieeel Spaß noch hoite, bis morsche middach denn... über und aus André
  20. Jo, pass auf: 1. Forderst Du den Vermieter auf, seiner Instandhaltungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB nachzukommen. 2. Setzt Du Ihm eine Frist von 10 Tagen (3 Tage Postweg eingerechnet) vom Tag des Schreibens an. Sollte er bis dahin nicht reagiert haben, kannst Du die Nettokaltmiete gemäß § 536 ff. BGB bzw. Rechtsprechnung (AG Köln WM 1975, 69) um 15 % mindern. Wichtig ist natürlich, dass Du die Miete nicht rückwirkend mindern kannst, sondern nur ab dem Tag des Schreibens. 3. Teilst Du ihm mit, dass wenn er nicht bis zum ... tätig geworden ist, Du Ersatz vornehmen, also eine Firma auf Kosten des Vermieters beauftragen wirst. 4. Ist es natürlich wichtig dabei, ob Dir gemäß § 536b BGB zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Mangel bereits bekannt war. Ist dem so, kannst Du die Miete nicht mindern. Das LG Berlin hat entschieden, das die Wohnräume während der Heizperiode vom 01.10.-30.04. von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr mind. 20°C und Bad/Toilette mind. 21°C erreichen müssen. Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr müssen mind. 18°C erreicht werden. Ich darf Dir zwar keine offizielle Rechtsberatung geben, aber da ich gelernter KGWler/Hausverwalter bin, kannst Du dem Vermieter das so mitteilen. Versuche aber mal vorher, ob die Heizkörper evtl. entlüftet werden müssen, vielleicht hilft das. Solltest Du eine Gasetagenheizung haben, muss evtl. Wasser auf der Therme aufgefüllt werden. Solltest Du noch Fragen haben, PM an mich. Gruß André
  21. Hört sich gut an... Feiern? Ich? Heute? Ich war so blöd und habe meiner Frau versprochen, dass wir Harald Potter gucken... Was hast denn zu feiern, hast die QM gewonnen?
  22. Ich dachte, Du hast ´nen Kater vom Niter in Bremen? Ansonsten Plätzchen holländischer Art backen?!?
  23. Ich mach mal Photos auffem Abrollern und zieh die dann auf CD wg. Notebook und Beamer beim Stammtisch und so...
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