freerider13 Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 (bearbeitet) Hallo!Mal ne kurze Frage an alle, die sich in dem Bereich auskennen: Habe momentan beruflich mit einem Rechtsanwalt zu tun, (Jahrgang '47) der als Titel M.A. angibt. Laut seinem Lebenslauf hat er an 2 Unis in D und einer in Ö Rechtswissenschaften studiert, als Abschluß "Mag. rer. pol. politische Wissenschaften in D. (?)Danach "Rechtsausbildung bei Kanzleien in Südafrika und New York" und später Zulassung als Rechtsanwalt in D "durch das Bay. Ministerium der Justiz"(1988).Mache selber grad BWL fertig, aber meines erachtens is M.A. doch "Magister Artium", oder? Kann mit dem Titel irgendwie keine echte Verbindung zum Juristen herstellen...Ist das sauber? Gibts diese Kombi? Eure Meinung!Danke,Jan Bearbeitet 12. April 2006 von freerider13 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Laeijn Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 OT AN:Hört sich ja fast nach "Catch me if you can!" an. Afrika und New York.. ;)Ich hab aber kein PLan davon, ... :wasntme: OT AUS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 12. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 12. April 2006 Genau deshalb wunder ich mich auch! Aber geben tuts ja alles... wüssts halt gern genauer! Jan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom73 Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 Genau deshalb wunder ich mich auch! Aber geben tuts ja alles... wüssts halt gern genauer! JanKann schon sein, dass er in D als RA zugelassen ist. BRAO § 4 Zugang zum Beruf des RechtsanwaltsZur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramtnach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat oder die Eingliederungsvoraussetzungennach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9.März 2000 (BGBl. I S. 182) erfüllt oder die Eignungsprüfung nach diesem Gesetzbestanden hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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