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T5 Auspuffanlagen!


T5Langhuber

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich verkaufe hier folgende Auspuffanlagen für die T5:

PmAuspuff ist verkauft!

1. Einen Pm! Der hat nen Titandämpfer vom Mizi hier aus dem Forum. Der Dämpfer ist ca. 1000 Km gelaufen, der Auspuff wohl mehr! Auf dem Dämpfer ist ein kleines Blechschild mit der Bsau Nr. aufgenietet(wegen Eintragung)! Hinten am Dämpfer ist er mal geschweißt worden, wodurch das Segment einen Tick kürzer ist. Daher ist er nicht nur reiner Drehzahlauspuff, sondern hat auch noch gut Druck von unten finde ich!

Leider hat er eine ganz kleine Beule die auf meine Kappe geht, wegen einem Bordstein! Alles in allem aber guter Zustand, auspacken, dranmontieren, Spaß haben!

Verkauft wird er, da für Langhub ein anderer her muß! Preis 160?+Versand(Hermes/versichert, sollte nicht so teuer sein!)

2. Ein originaler T5 Auspuff! Das Ding ist nagelneu! Hatte ihn 3 Tage zum testen drunter. Das einzige Manko, der Lack hat einige Kratzer von schlechter Lagerung(ca. 10 Jahre beim Piaggio Händler), aber sonst von innen und außen neu! Festpreis 110?+ 5,90 Versicherter Versand.

Hier die Bilärsssss!

PM: fiOqJeYt.jpg 76D6PwGj.jpg tNo3m2aY.jpg GRy6KFL6.jpg XN9LD53O.jpg

Original Pott: AFGqzRP2.jpg pPFRK8J7.jpg huDza966.jpg

Bearbeitet von T5Langhuber
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    • Mit halber und durchgehender Verzahnung, richtig? Achse ist durchgehend, Trommel ist halb. Sollte passen, oder?   Position gegen das Staubschutzblech ist ideal (1-2mm Abstand).   Ich messe morgen mal die Tiefe der Aufnahmen in den beiden Trommeln. Da müsste der Unterschied sein. Die beiden Achsen hatte ich zuvor schon verglichen und die sahen sehr gleich aus.
    • Die Rechtslage dazu findest Du im §29 StVZO, Abs.7    ... und ja, Du darfst mit Deiner Mopette fahren ... ganz normal (OK, grenzüberschreitend würd ich bleiben lassen, obwohl die Hauptuntersuchung eine nationale Angelegenheit ist, die die anderen Staaten nix angeht)   Tip am Rande: werd mal bei einer AUK berechtigten Werkstätte vorstellig und lass da die Abgasuntersuchung durchführen ...
    • ich formuliere das mal bürgerlich... Die HU "verlängert" sich durch die durchgeführte  HU um einen Monat. Dann würde diese bei dir 07.23 enden. Du bist weiterhin im Bereich einer OWI (nach BKatV "HU um X Monate überzogen -->kostet). Die nicht bestandene HU dient dir lediglich bei auf zwei, drei, vier Kontrollen als Nachweis, dass du bereits bei der HU warst. Erspart dir aber nicht das Bußgeld. Dieses musst du aber nur einmal entrichten, da es sich immer um die gleiche OWI handelt. Solltest du einen entsprechenden Zettel von der Polizei bekommen, so würde ich diesen bei der/den nächsten Kontrollen vorzeigen.  (ich will um die Uhrzeit jetzt nicht den "Beck" auspacken und nach den entsprechenden § suchen. Ist bei mir auch schon 12 Jahre her.)
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