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KRAD mit Leistungsbeschränkung

Featured Replies

Geschrieben

Hallo.

Weiß vielleicht jemand, bis wieviel kW im Fahrzeugschein der Vermerk "KRAD m. Leistungsbeschränkung" gilt? Ab wann ist der Roller nicht mehr leitungsbeschränkt?

Gruß

:-D

Geschrieben

kommst auf das verhältnis von gewicht zu leistung an.

meine sprint ist ohne leistungsbeschränkung :-D und meine px schon :-D(

Geschrieben
  • Autor

Und wie ist das Verhältnis? Ist das richtig: kW pro kg? Zahlen...?

Geschrieben

musst nach den bestimmungen zum stufenführerschein googeln.

Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mind. 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.

Bearbeitet von gravedigger

Geschrieben
  • Autor

Nehme ich dann das Gewicht des Rollers oder das zul. Gesamtgewicht.

Geschrieben

Bei der PX mit 109 kg oder sowas Leergewicht sind das etwa 17kw, die du fahren darfst. Sind etwa 23PS Motorleistung, also am Rad um die 20... immerhin... :-D

Geschrieben
  • Autor

Fahren darf ich alle Moppeds, das ist nicht das Problem. Mich interessiert nur, woher der Vermerk "mit Leistungsbeschränkung" kommt und wann er nicht mehr gilt.

Also nehme ich das Leergewicht des Rollers und die 0,16kW/kg, oder?

Bei 130kg (Cosa halt :-D ) wären es dann 20,8kW ohne Leistungsbeschränkung.

Liege ich mit meiner Annahme richtig?

Geschrieben

Leistungsbeshränkungen ,................ ist doch die Sache mit den Führerscheinklassen.

Leichtkraftrad 80 oder 125 ccm Leistungsbeschränkung auf 11KW. maqx 80 km/h

Motorradklasse ist ja zunächst auch Leistungsbeschrängt. Max 34PS (25KW), max 0,16KW/kg

In den Papieren muss eben eine Leistungsbeschränkung vermerkt sein damit man das Fahrzeug eben mit dem entsprechenden "lappen" fahren darf.

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