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Primavera ET 3 aus Italien , ohne Papiere , Gestohlen gemeldet !

Featured Replies

Geschrieben

Hallo Liebe Gemeinde ,

Ich muß das Thema nach 3 jahren noch mals aufgreifen da ich einfach nicht weiterkomm und ich die ET 3 irgendwie Zugelassen bekommen möchte .

Ich habe mir mal in der SUCHE die Beiträge durchgelesen wo es um Papiere geht , also BE und Brief.

Mein Stand ist nach wie vor so das ich bis heute nicht weiß ob die ET 3 beim KBA immer noch als gestohlen gemeldet ist , wenn nicht würde ich das frech über die Eidest.Klärung machen . Von der Polizei/BKA habe ich ja schon von damals noch die Bescheinigung das die aus der Suchanzeige raus ist.

Also die Bescheinigung der Polizei "zur Beantragung einer Zweitschrift für eine BE "

Jetzt habe ich aber im http://www.service.piaggio.com/Vintage/richdetail.asp?L=DE&B=Piaggio gesehen das man Herstellerbesheinigung + technische Homol.-Unterlagen , Papiere ordern kann ??????

Meine Fragen ,

- 1. hat das schon mal jemand gemacht , und wenn ja mit welchen Aufwand , was braucht man an Unterlagen zum Nachweisen ??

Habe ich vlt. so mit ne Chance ggf Ital.Papiere zu bekommen ??

- 2. hat sich irgendwas geändert , in Sachen Eides.Erkärung , bzg. werde gang , um Papiere zu erlangen ??

ich meine , erst Bescheinigung der Polizei , Eidest. Erklärung Amt Zulassungsstelle , Roller war vor X Jahren in D Zugelassen , Papiere sind Verloren ?

Tuv Vollabnahme , und nach 2-4 Wochen Zulassen .

Gibt es heute einen anderen Weg ??

Ich weiß einfach nicht weiter ..... ich glaube das ich die ET 3 dann als Teileträger nehme wenn man nichts machen kann .

Güße aus Wuppertal

Enzo

Der damalige Beitrag

http://www.germanscooterforum.de/topic/235259-primavera-aus-italien-ohne-papiere-gestohlen-gemeldet/page__fromsearch__1

Geschrieben

Hallo Enzo,

die Behörde vorher nicht anrufen und fragen, sondern die Voraussetzungen herstellen, die die zur Zulassung der Primavera brauchen.

Also das Technische mit TÜV und Datenblatt.

Dann den Kaufvertrag.

Damit die Zulasssung beantragen.

Die KBA - Abfrage macht das SVA, was obligatorisch sein dürfte.

Dann wird man sehen, was beim KBA hinterlegt ist und ob die PV immer noch als gestohlen da eingetragen steht.

Wenn nicht mehr gestohlen gemeldet, läuft die Nummer,

wenn immer noch gestohlen, ziehst Du die polizeiliche Eigentumserklärung aus der Tasche.

Dann wird der Sachbearbeiter entweder grübeln und vielleicht die Zulassung verwehren wollen,

oder er wird die PV als Dein Eigentum anerkennen und zulassen.

Ich würde im Vorfeld nicht zaudern und fragen und schlafende Hunde wecken, sondern den Sachbearbeiter mit

Deinem "Begehr" in aller Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft konfrontieren.

Immer freundlich bleiben und ihn fragen, was zu tun ist, wenn er meint, er könne die PV nicht zulassen.

Vielleicht räumst Du der Behörde eine Woche Bedenkzeit ein, in der der Sachbearbeiter die Sache mit seinen

Kollegen und Vorgesetzten besprechen kann.

Wenn alles nichts nutzt, würde ich den Weg vor das zuständige Verwaltungsgericht mit einem Rechtsanwalt

wählen. (Dein Anwalt fährt Roller... :-P )

Auf keinen Fall irgendwelche eidesstattlichen Versicherungen abgegen. Wenn die auffliegen, kannst Du´s

für den Rest vegessen.

Du tust ja nichts Unrechtes, die Polizei hat Dir das Eigentum an der PV bestätigt!

Nur Mut und sauber bleiben!

Gruß Markus

Bearbeitet von Markus1

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