Sprint5 Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 (bearbeitet) Servus!Habe eine kurze Frage zum oben genannten Thema.Vor einer Woche kam ein Brief mit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung von deralten Wohnung. Soweit alles Bestens weil ich noch was raus bekomme.Jetzt war heute ein Brief in der Post. Die Verwaltungsfirma hat einen Punktin der Auflistung der Kosten vergessen. Und zwar Gebäudereinigung.Verstehe ich das richtig das mit Gebäudereinigung die Reinigung von Flurund Treppenhaus gemeint ist? Die Wohnung habe ich pikobello bei der Übergabepräsentiert und auch so verlassen....Das macht 110€ aus die sie mir jetzt nachträglich abziehen wollen.Ist das rechtens? Oder ist das ein Fehler der Verwaltungsfirma der im nachhinein nicht von mir akzeptiert werden muss.110€ mehr im Geldbeutel eines Studenten wären schon ne feine Sache!Gruß, Phil. Bearbeitet 5. Dezember 2011 von Sprint5 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
50s-bastler Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Frag' doch einfach mal bei der Fa. nach, die wissen das am Besten. Dauert auch nicht unbedingt länger, als einen neuen Thread aufzumachen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sprint5 Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Is klar. Ich möchte mich nur bevor ich da anrufe, schlau machen.....Die können mir sonst was erzählen, weil ich von sowas keine Ahnung habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oehli Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Sich den Mietvertrag anzuschauen dürfte hier auch Aufklärung bringen.Entweder ist hier geregelt, daß der Mieter für Treppenhaus etc im Sinne der "Kehrwoche" zuständig ist, oder aber die Hausverwaltung hat das vergeben.Kein Jahr drin gewohnt ? Ansonsten müßte das ja auch in der letzten NKAbrechnung gelistet gewesen sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sprint5 Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Habe ziemlich genau 11 Monate in der wohnung gewohnt. Mir geht es im Grunde nur darum ob ich einen von denen gemachten Fehler akzeptieren muss. Ist ja nicht mein Problem wenn die die erste Auflistung verbocken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tc Geschrieben 6. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 Die können doch einen Fehler in der Abrechnung korrigieren, auch wenn er zu ihren Gunsten ist, oder?Ich sehe jedenfalls keinen Fehler darin, eine Kostenart, so sie vertragsgerscht ist, nachzuschieben.Schau einfach mal in Deinen Mietvertrag, da steht drin ob du zahlen musst oder feudeln solltest.Check eher mal den Schlüssel, nach dem die Nebenkosten berechnet wurden - m2 oder Verbrauch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uHerr Geschrieben 6. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 Habe ziemlich genau 11 Monate in der wohnung gewohnt.Mir geht es im Grunde nur darum ob ich einen von denen gemachtenFehler akzeptieren muss. Ist ja nicht mein Problem wenn die die ersteAuflistung verbocken.http://www.immobilien-kompass.de/nachrichten/steuern-recht/mieten-vermieten/:BGH-Urteil--Vermieter-duerfen-Betriebskostenabrechnungen-nachtraeglich-aendern/100035460.html"]http://www.immobilien-kompass.de/nachrichten/steuern-recht/mieten-vermieten/:BGH-Urteil--Vermieter-duerfen-Betriebskostenabrechnungen-nachtraeglich-aendern/100035460.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sprint5 Geschrieben 6. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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