tiMo-ac Geschrieben 4. April 2006 Teilen Geschrieben 4. April 2006 was kann ich tun, wenn ich keine papiere und nichts von meinem roller habe? ist alles ganz normal übern tisch gegangen der kaufvertrag etc ist alles da, nur der verkäufer hatte keine papiere und nichts mehr vom roller (ein bekannter von mir) was kann ich jetzt machen um wieder welche zu bekommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flipper242 Geschrieben 4. April 2006 Teilen Geschrieben 4. April 2006 unbedenklichkeitsbescheinigung (kraftfahrzeugbundesamt) beantragen und eine Einzelabnahme (Paragraph 21 StVZO) der ex-besitzer muss nochmal extra schreiben das er keine papiere mehr hat (damit hatte ich mal ärger)und das war es Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Langhuber Geschrieben 4. April 2006 Teilen Geschrieben 4. April 2006 Hallo,genau, das KBA muß nur einmal prüfen, ob der Roller in D nicht als getohlen gemeldet ist, danach steht einer Austellung neuer Papiere, Tüv Vollabnahme (§21) und Anmeldung nix mehr im Wege! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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