Mongom@n Geschrieben 26. März 2004 Teilen Geschrieben 26. März 2004 Kann mir jeman das Gutachten der Hella Lenkerendblinker mailen?Welche Blinker? Na, die von Hella, die an fast allen älteren Vespen stecken, die jeder der hier vertretene Händler als "Lenkerendblinker mit E-Prüfnorm" vertickt, die sie aber lt. meinem Fi**-TÜV gar nicht haben (ist aber auch wirklich nix E auf dem Glas).TÜV sagt, für die gibt es lediglich ein nationales Gutachten - und er stellt sich quer, das in Verbindung mit anderen, wahren E-Lampen zu akzeptieren.Nunja, ich brauch halt zumindest dieses "nationale Gutachten", sonst kann ich's total vergessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mongom@n Geschrieben 26. März 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2004 Jo...hab was gefunden.An alle SIPler und SCKler hier im Forum:DASSIST KEINE E-PRÜFNORM!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
px_power Geschrieben 27. März 2004 Teilen Geschrieben 27. März 2004 Ps:Nur die billig Repro's haben keine E Norm, die guten schon ....Vielleicht die falschen andrehen lassen?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nop Geschrieben 27. März 2004 Teilen Geschrieben 27. März 2004 (bearbeitet) die haben kein "e". die haben die alte prüf-schlangenlinie, wie auch alle alten scheinwerfer und rücklichter. von daher kein problem.eine "e"-prüfnorm gabs net 1961, und die gußformen sind noch heute die selben. und wer meine bilder nimmt bitte WENIGSTENS quellen angeben, ja?ed:und auf dem zettel steht BAUARTGENEHMIGUNG! Bearbeitet 27. März 2004 von nop Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
px_power Geschrieben 27. März 2004 Teilen Geschrieben 27. März 2004 und was bedeutet diese Schlangenlinie???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nop Geschrieben 27. März 2004 Teilen Geschrieben 27. März 2004 (bearbeitet) dass die teile BAUARTGEPRÜFT sind in deutschland, daher auch der zettel mit der BAUARTGENEHMIGUNG nummer K 22609 ...(ja, es gab auch eine zeit vor der globailsierung und der eu, in der jedes land seine eigenen teile-genehmigungsverfahren hatte... ) .googeln hilft auch oft:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/__22a.htmlhttp://www.tuning-recht.de/rechtliches/leuchtenzulassung/frühe Scheinwerfer in Deutschland, die noch nicht nach dem europäischen Anerkennungsrecht zugelassen wurden, haben anstelle des E-Prüfzeichens eine "Schlangenlinie" (~~~~) mit Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer.ed2:und mit "billig" oder repros hat das "e" auch nix zu tun - die alten originalen haben 100% KEIN "e", genau wie auf nem alten originalen picasso cein barcode drauf is! Bearbeitet 27. März 2004 von nop Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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