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GSFwa: Geld wieder einklagen (durch Gerichtsvollzieher)


MrBee

Empfohlene Beiträge

Danke für deine Mühen :thumbsup::cheers:

 

Direkt gegenüber ihm... Bzw. halt über den zuständigen Gerichtsvollzieher.

Könnte aber natürlich auch mal die Träuhänderin/Rechtsanwältin anrufen. Adresse steht ja im Insolvenzverfahren.

Vielleicht bringt es ja was.

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Gibt da so Sachen...

 

An sich ist der Schuldner verpflichtet, seine Schulden beim Verwalter Preis zu geben.

Wenn er es aber nicht tut - na ja...

Sobald die Insolvenz bei den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht ist, ist eigentlich nur noch der genannte Verwalter zuständig. Post ist an den zu richten.

Da hilft im Zweifel auch der GV wenig - außer, er war gewissenhaft und hat das entsprechend weitergeleitet. Muss aber nicht.

 

Deshalb: Sicherstellen, dass es dem Verwalter zugegangen ist.

 

Jan 

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Was der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenregie an neuen Verbindlichkeiten anhäuft, ist dem Verwalter ziemlich wurscht. Grob gesagt verwertet der bloß, was nicht niet- und nagelfest ist, zieht vom Erlös seinen eigenen Obulus und die Verfahrenskosten ab und schüttet den Rest -wenn was übrig bleibt, an die Insolvenzgläubiger gleichmäßig aus. I-Gläubiger sind nur diejenigen, die bereits vor Verfahrens Beginn eine Geldforderung gegen den Schuldner hatten. Und auch nur die sind am Ende von der Restschuldbefreiung betroffen. Neugläubiger bekommen zwar nichts von der Masse, können aber auch nach der Restschuldbefreiung weiter vollstrecken.

Bearbeitet von holunderbaer
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