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Hallo Zusammen, ich hoffe ich habe meinen Beitrag in den richtigen Bereich geschrieben. Stehe kurz vor dem Kauf eine px80. Passt alles soweit aber der Verkäufer hat keine BE mehr sonder nur noch einen Fahrzeugschein. Er sagte mir der wurde damals gegen die BE getauscht. Braucht man nicht beides zum zulassen? Und wenn ja, welche Schritte sind jetzt zum zulassen nötig. Hat wer Erfahrungen? Vielen Dank für eure Hilfe!

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Der grüne Pappzettel war der Brief. Der wurde abgelöst von der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Alles unter 125ccm hat diese nicht, sondern nur eine Betriebserlaubnis. 

 

Du brauchst auf jeden Fall die BE. Was auch immer der Verkäufer mit Schein meint, Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein vermutlich, nützt dir nix.

 

Keine BE bedeutet eine $21 Abnahme beim Tüv machen zu lassen. Das $21 Gutachten ist dann die neue BE.

 

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 Ich hab extra nochmal nachgesehen, wir haben nur eine Zulassungsbescheinigung Teil1 und die EU Konformitätsbescheinigung, nichts anderes.....

 

Vielleicht wurde die alte grüne Betriebserlaubnis beim Umbau auf 125er eingezogen ?

Dann müsste ein TÜV Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vorhanden sein....

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Umgebaut wurde wohl nichts. Er hat nur einen Schein. Sonst nix. Ich meine das dürfte für mich schwer werden zuzulassen, oder!? Eigentlich müsste der Vorbesitzer - er ist einziger Vorbesitzer - die Unbedenklichkeitserklärung inkl. Wisch von piaggio beim Amt besorgen und dann über Händler bei piaggio neue BE beantragen. Oder bin ich da falsch unterwegs. Ich meine man braucht entweder eine BE oder europäisches Gegenstück. Der vk meinte, dass die BE irgendwann eingezogen wurde. Hab nur sorgen, dass ich das Teil nicht angemeldet bekomme. Apro pro vollabnahme. Die Karre ist seit 2014 stillgelegt. D.h. Muss ich doch sowieso, oder!?

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Vollabnahme gibt's nicht mehr, einfach Hauptuntersuchung und gut ist es.....

 

Geh mit dem vorhandenen Papieren zur Zulassung und frag nach, notfalls beantragt man ne neue Betriebserlaubnis bei Vespa 

Etwas Aufwand, aber einfacher als wenn alles fehlen würde......

Bearbeitet von Sprotte
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Dank Dir. Die Unbedenklichkeitserklärung bzw. BE versuche ich dem Verkäufer jetzt noch aus den Rippen zu leiern. Dann sollte ja alles passen. Hoffe ich. Trotzdem komisch dass man dazu nirgends gute Infos erhält. Z.b. Bei den Zulassungsstellen. Die müssten ja auflisten was sie zur Zulassung brauchen. 

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mach das anders... wenn der Verkäufer die BE nicht mehr hat/findet......

 

er soll bei seiner Zulassungsstelle den Verlust der BE melden und Ausstellung eines Fahrzeugbriefs beantragen....

 

solbald der ausgestellt ist kannst Du ganz easy ummelden (letzten Tüv Bericht mitnehmen)

 

Rita

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Sprotte, die EU Konformitätsbescheinigung ist die Betriebserlaubnis.

 

Die Nummer mit "neue BE bei Piaggio beantragen" funktioniert nur bei Modellen mit deutscher Erstauslieferung, was bei eine PX 80 ja der Fall sein sollte.

 

Ob der Vorschlag von Rita funktioniert weiss ich nicht, die 80er hat ja keinen Brief.

 

Marsfillz, die Unbedenklichkeitsbescheining stelt die Zulassungstelle aus. Die sagt aus, dass das Moped nicht geklaut gemeldet ist. 

 

Wie kann der Verkäufer einen Schein haben, wenn der Roller seit 2014 stillgelegt ist?

 

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vor 17 Stunden schrieb Marsiflizz:

das geht so einfach? Braucht der Verkäufer dann besitznachweis (z.b. Alte Rechnung oder Kaufvertrag)?

ich bin davon ausgegangen, daß die noch auf ihn zugelassen ist...(dann wäre das die einfachste Vorgehensweise)

 

Rita

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vor 22 Minuten schrieb hellsfuffi:

Ob der Vorschlag von Rita funktioniert weiss ich nicht, die 80er hat ja keinen Brief.

 

ich hab auch für meine 50er einen Fahrzeugbrief....

 

wir beantragen oft für 125er einen Brief, da der dann bei finanzierten Fahrzeugen auf der bank hinterlegt wird

 

Rita

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vor 24 Minuten schrieb hellsfuffi:

 

 

Wie kann der Verkäufer einen Schein haben, wenn der Roller seit 2014 stillgelegt ist?

 

hatte ich wohl weiter oben überlesen...

 

früher wurde der schein beim Stilllegen eingezogen und so ein grüner Zettel (Stilllegebescheinigung ) in den Brief getackert

 

heute wird die Stillegung auf dem Schein vermerkt

 

Rita

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Hallo Zusammen, uff... Vielen Dank für die vielen Rückmeldung. Die gute Nachricht zuerst... Der vk hat die abe gefunden. Puh. Der Roller ist abgemeldet und der Schein ersetzt heute die abmeldebescheinigung. Wie Rita sagt. Ich hab mich nochmal zur Besorgung einer neuer BE schlau gemacht. Was gar nicht einfach war. So läufts wohl: (vllt. Kann es wer anderes gebrauchen). Man braucht einen Antrag zur Besorgung neuer BE von einem piaggio Händler. Damit zur Zulassungsstelle und ausfüllen/unterschreiben lassen. Kommt der Unbedenklichkeitserklärung gleich. Damit zum Händler. Der schickt das Ding zur Zentrale und die senden dann die neue BE zum Antragsteller. Kostet wohl 30-60€. Falls das alles bekannt war - vergesst das Geschreibe. War mir bisher nicht klar. Vllt. Hilft es wem. Ich hab jetzt zugeschlagen und hab zum Glück die BE!!!!

 

danke an Alle für die Hilfe!!!

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vor 2 Stunden schrieb Rita:

hatte ich wohl weiter oben überlesen...

 

früher wurde der schein beim Stilllegen eingezogen und so ein grüner Zettel (Stilllegebescheinigung ) in den Brief getackert

 

heute wird die Stillegung auf dem Schein vermerkt

 

Rita

 

Ah so. Ich melde immer weiter nur an, aber nie ab :-D

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Zu früh gefreut. Vk hat "nur" ein Gutachten vom TÜV (aus 2002) und dazu eine Erteilung einer BE auf das alte Kennzeichen. Kriege ich die Karte jetzt so ( mit altem Schein) angemeldet oder bedarf es zusätzlich einer Unbedenklichkeitserklärung? Weiß das wer? Oh man. Was ein Ärger. 

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Das kling garnicht so schlecht. Was steht auf dem Gutachten als Überschrift? Irgendwas mit §21? Dann kannst Du die Karre damit anmelden.

Lass dir mal ein Foto davon schicken, poste das hier, aber verdecke Namen und Fahrgestellnummer. Dann sagen wir dir was das ist.

 

Aber mal was anderes: Ist das Ding wenigstens ein Schnapper? PX 80 bekommt man ja an jeder Ecke zu nem guten Kurs.

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vor einer Stunde schrieb Marsiflizz:

Zu früh gefreut. Vk hat "nur" ein Gutachten vom TÜV (aus 2002) und dazu eine Erteilung einer BE auf das alte Kennzeichen. Kriege ich die Karte jetzt so ( mit altem Schein) angemeldet oder bedarf es zusätzlich einer Unbedenklichkeitserklärung? Weiß das wer? Oh man. Was ein Ärger. 

schick mir das alles mal als PM

 

Rita

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