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Ebay, EU, Paragraph usw


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kennt sich so ein bisschen mit diesem EU recht aus, welches die Gewährleistung (oder nicht gewährleistung) mit gebrauchten, privaten Verkäufen regelt?

Hat irgendwer sowas für mich?

Habe da ein problem mit nen Käufer welcher allen möglichen Scheiß reklamiert. (keine Vespa :-D ).

Danke und Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Bei Privatverkäufen kann sämtliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber auch gemacht werden. Ausnahme § 444 BGB: Arglistiges Verschweigen eines Mangels. Auch eine zugesicherte Eigenschaft (Bsp. "Roller fährt") muss zumindest zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen, wenn sonst sämtliche Haftung/Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Ganz anders beim Verbrauchsgüterkauf vom Unternehmer (§474 ff BGB). Hier kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Bei Gebrauchtsachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr (§ 475 Abs. 2 BGB) bzw. sie kann nicht kürzer als 1 Jahr vereinbart werden.

Problem ist immer die Definition des "Unternehmers"; Auch ein Garagenhändler, der im Jahr z. B. 5 Roller vertickt, kann Unternehmer sein, auch wenn er kein Gewerbe angemeldet hat.

Unser deutscher Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt (zum 01.01.2002), so dass das BGB und nicht EU-Recht einschlägig ist.

Olli

Bearbeitet von OlliF
Geschrieben
Bei Privatverkäufen kann sämtliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber auch gemacht werden. Ausnahme § 444 BGB: Arglistiges Verschweigen eines Mangels. Auch eine zugesicherte Eigenschaft (Bsp. "Roller fährt") muss zumindest zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen, wenn sonst sämtliche Haftung/Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Soll also heissen, daß man es reinschreiben muß, oder gilt das automatisch? :-D

Kann ja nicht in jede Kleinanzeige den kompletten Gesetzestext reinprügeln. :plemplem:

Geschrieben
Soll also heissen, daß man es reinschreiben muß, oder gilt das automatisch?
Genau. Schreibst du es nicht rein, dann haftest du, wie OlliF schon geschrieben hat, für die Mangelfreiheit und das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bei Gefahrübergang (das ist normalerweise der Zeitpunkt der Übergabe oder, beim Versendungskauf, des Absendens).
Kann ja nicht in jede Kleinanzeige den kompletten Gesetzestext reinprügeln.

Musst du auch nicht. Der Haftungsausschluss wird mit dem Käufer vereinbart. Das heisst, er gehört in den Vertrag und nicht in eine Kleinanzeige. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, ist das erstmal blöd. Darum solltest du ein paar Zeugen dabeihaben, die bestätigen können, dass der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgt. Bei ebay-Auktionen sieht es wieder anders aus. Der Angebotstext wird da Bestandteil des Vertrages. Deshalb muss der Haftungsausschluss da rein.

Gruss Tom

Geschrieben
Bei Privatverkäufen kann sämtliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies muss aber auch gemacht werden. Ausnahme § 444 BGB: Arglistiges Verschweigen eines Mangels. Auch eine zugesicherte Eigenschaft (Bsp. "Roller fährt") muss zumindest zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen, wenn sonst sämtliche Haftung/Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Soll also heissen, daß man es reinschreiben muß, oder gilt das automatisch? :-D

Kann ja nicht in jede Kleinanzeige den kompletten Gesetzestext reinprügeln. :plemplem:

Man kann ja einfach reinschreiben: Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung; gekauft wie gesehen/angeboten.

Maßgeblich ist der manifestierte Wille und nicht die Wiederholung des Gesetzes.

Olli

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    • Das 200er gibts V Sip neu mit ca 1650g. Fahr ich selber.  
    • Was hast Du da jetzt für Steuerzeiten mit dem Wössner Kolben und dem Umbau?
    • In den letzten Jahren war sie nach einmaligem Kicken da. Dazu musste ich Vollgas beim Kicken geben. Dieses Jahr, nach der ersten Vergaserreinigung, der Spriterneuerung und dem Auspuffwechsel sprang sie nur im Standgas an (mit gezogenem Choke). Nahm aber danach Gas an und fuhr dann problemlos. Und während der etwas längeren Fahrt hat sie plötzlich kein Gas mehr angenommen und ist aus gegangen. Seitdem hat sie das beschriebene Problem.  Den Auspuff hab ich schon überprüft. Der sitzt, wie er sitzen soll. Hab natürlich eine neue Dichtung eingebaut. Da bläst nichts raus. 
    • Mein Umbau inkl TÜV und Zulassung hat bestens geklappt. Leider bekomme ich die Vespa nicht wirklich zum laufen. Ich habe viele Stunden im Internet gesucht um mein Problem zu lösen, leider ohne Erfolg.   Ihr seid meine letzte Rettung, folgende Punkte sind mir bei der ersten "Ausfahrt" aufgefallen, wobei die Vespa so nicht fahrbar ist, ich komme immer wieder ein paar hundert Meter. - Nimmt sporadisch kein Gas an, wenn man sie in den Leerlauf lässt und kurz wartet kann man mit viel Gas wieder losfahren - der erste Gang geht einigermaßen, im zweiten nimmt sie noch weniger gas an, und im dritten geht sie beim fahren dann fast aus - Qualmt recht stark (Simmerringe alle neu) - Ging beim Fahren aus und der Kickstarter war daraufhin sehr schwergängig, wobei sie fast nicht mehr ansprang - Auspuff hat eine Undichtigkeit wobei das Öl am Endtopf runterläuft (Habe ich diese Woche mit Auspuff-Dichtmittel verschlossen) - Die Zündung wurde auf 18 Grad eingestellt - Am Set-Vergaser habe ich nichts verändert - Gemischsschraube 1,5 Umdrehungen raus - Standgas läuft super, geht nicht aus und dreht nicht von alleine hoch - Zündkerze eher dunkel und etwas feucht - Zylinder mit der Öffnung zum Vergaser hin verbaut, Geschlossene Seite zum Auslass - Falschluft am Vergaser würde ich ausschließen da der Vergaser neu ist und der Filzring verbaut ist - Vespa wurde noch nicht bedüst, die original im Vergaser verbaute Düse ist drin (denke HD72) die HD80 liegt noch bei mir am Tisch   Kann irgendetwas von meinen Punkten so gravierende Auswirkungen auf den Motorlauf haben? Ich mein zu fett oder zu mager ja das merkt man und sie bockt bisschen aber bei mir ist es ja doch so dass es keineswegs fahrbar ist.   Ich danke euch im Vorfeld.
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