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Gutachten für Teile PX80

Featured Replies

Geschrieben

Hallo, ich bin gerade dabei meine Vespa PX 80 Bj. 85 zusammen zu bauen und danach geht´s ab zum TÜV.

Da liegt auch schon das Problem, ich habe mir zwar schon eine menge Fahrzeugscheine runtergeladen, aber es wäre schön auch ein paar Gutachten zu haben.

Zu meinen Sachen die ich gerne eintragen lassen möchte:

LML Gabel mit Scheibenbremse

PEP Plus 2.0

Xenon Scheinwerfer

Polini 177 mit Langhubwelle und dicker Dichtung 190ccm

Vespatronic

Vergaser Del Orto PHBH 28

Klarglasscheinwerfer

Klarglasblinker

Rücklicht GS Nachbau

Stoßdämpfer Bitubo vorne YAV 255mm

Stoßdämpfer BGM Pro hinten 330mm

Also wenn einer von euch Irgendwelche nützlichen Tips, Gutachten oder noch Kopien hat, wäre es super.

Geschrieben

Gutachten wird's da wohl kaum geben - wird auf ne Einzelabnahme nach § 21 ablaufen.

Vorher mal mit dem Tüv sprechen.

Geschrieben

Also:

--> Xenon kannste vergessen, dafür brauchst Du 1. automatische Scheinwerferreinigungsanlage und 2. automatisch-lastabhängige Leuchtweitenregelung. Das trägt Dir keine Sau ein. :thumbsdown: Das Leuchtmittel und die Streuscheibe (Scheinwerfer) muss außerdem bauartgenehmigt sein (E-Prüfzeichen), und das gibts nicht für Vespas...

--> Vespatronic brauch nich eingetragen werden

--> Klarglasscheinwerfer/Rücklicht/Blinker sind auch eintragungsfrei, wenn bauartgenehmigt (E-Prüfzeichen oder nationales Prüfzeichen).

-->Leistungssteigerung durch Polini/Gaser/Auspuff sollte machbar sein, wenn nicht zu laut... Wichtig: Leistungsgutachten machen!! Und auf Geschwindigkeitsindex der Reifen achten!

--> LML-Gabel sollte auch kein Problem sein

--> Stoßdämpfer nur mit Gutachten!!

Generell sind Briefkopien usw. eher wertlos, da sowas nicht mehr als Prüfgrundlage für §19.2 und §19.3 zulässig ist!!

@diabolo: §21 (sog. Vollabnahme) ist i.d.R. nur nötig wenn eine komplett neue Betriebserlaubnis erstellt werden muss, z.B. wenn keine Papiere vorhanden sind etc. Alles andere sind Eintragungen nach §19 StVZO... :crybaby:

Bearbeitet von OFFI

Geschrieben

Polini 177 mit Langhubwelle und dicker Dichtung 190ccm

Vergaser Del Orto PHBH 28

@diabolo: §21 (sog. Vollabnahme) ist i.d.R. nur nötig wenn eine komplett neue Betriebserlaubnis erstellt werden muss, z.B. wenn keine Papiere vorhanden sind etc. Alles andere sind Eintragungen nach §19 StVZO... :crybaby:

Ist ne §21, da neue BE. :crybaby:

Wenn diabolo was schreibt, stimmt das schon. :thumbsdown:

Geschrieben

Also:

--> Xenon kannste vergessen, dafür brauchst Du 1. automatische Scheinwerferreinigungsanlage und 2. automatisch-lastabhängige Leuchtweitenregelung. Das trägt Dir keine Sau ein. :thumbsdown: Das Leuchtmittel und die Streuscheibe (Scheinwerfer) muss außerdem bauartgenehmigt sein (E-Prüfzeichen), und das gibts nicht für Vespas...

--> Vespatronic brauch nich eingetragen werden

--> Klarglasscheinwerfer/Rücklicht/Blinker sind auch eintragungsfrei, wenn bauartgenehmigt (E-Prüfzeichen oder nationales Prüfzeichen).

-->Leistungssteigerung durch Polini/Gaser/Auspuff sollte machbar sein, wenn nicht zu laut... Wichtig: Leistungsgutachten machen!! Und auf Geschwindigkeitsindex der Reifen achten!

--> LML-Gabel sollte auch kein Problem sein

--> Stoßdämpfer nur mit Gutachten!!

Also:

-> Das mit der automatischen Scheinwerferreinigungsanlage und automatischen Leuchtweitenregulierung stimmt bei 2-rädrigen Kraftfahrzeugen so nicht ganz. Jedoch wirds an der Bauartgenehmigung scheitern.

-> Streng genommen müsste man die Vespatronic auch eintragen, macht aber wenig Sinn.

-> Stoßdämpfer werden nicht eingetragen! Nur andere Federn sind eintragungspflichtig. Komplettes Federbein geht auch ohne Gutachten über §19(2)

Geschrieben
  • Autor

Ich danke euch für die schnellen Antworten, werde mal sehen ob ich alles zusammen bekomme.

Und am besten vorher nochmal beim TÜV nachfragen, was die alles haben wollen.

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