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Frage zum Thema Zulassung


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Hallo

ich habe heute die Papiere zu meiner Vespa erhalten.

Neben den diversen TÜV-Papieren (Hauptuntersuchung, Gutachten,...) war auch der alte Fahrzeugschein (ungültig) sowie eine grüne Betriebserlaubnis nach §21 STVZO.

Auf dem alten Fahrzeugschein und der Betriebserlaubnis war ein rosa Merkblatt angetackert mit folgendem Text:

"ACHTUNG - GUT AUFBEWAHREN!

Diese entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II für eine erneute Zulassung benötigt.

Sie ist deshalb aufzubewahren, bei Verkauf des Fahrzeuges dem Erwerber auszuhändigen, und bei der Wiederinbetriebnahme der dann zuständigen Zulassungsbehörde vorzulegen."

So nun meine Laien-Fragen:

1) so etwas wie einen Fahrzeugbrief wie beim Auto gibt es bei Vespas nicht ?

2) Was ist die Zulassungsbescheining Teil II ?

3) Was muss ich denn jetzt alles zur Zulassungstelle mitnehmen ?

4) Sind aus Eurer Sicht alle Papiere da die mich auch als Eigentümer nachweisen ?

Hab keine Lust mehrmals hinzurennen :thumbsdown:

Danke für schnelles Feedback

Bearbeitet von Ga-Ga-Gallier
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Bis 125ccm (oder waren es 80?) gab es statt dem Fahrzeugbrief (was heute der Zul.besch. Teil II entspricht) nur die BE. Dem zu Folge hast du alle benötigten Papiere zur Zulassung vorliegen, so du denn einen gültigen Personalausweis/Reisepass hast.

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Bis 125ccm (oder waren es 80?) gab es statt dem Fahrzeugbrief (was heute der Zul.besch. Teil II entspricht) nur die BE. Dem zu Folge hast du alle benötigten Papiere zur Zulassung vorliegen, so du denn einen gültigen Personalausweis/Reisepass hast.

Nach 1h warten bei der Zulassungsstelle wieder weggeschickt weil der Vorbesitzer zwar vom TÜV ein Gutachten hatte wegen Fahren ohne Blinker

dies aber nicht ohne weiteres jetzt gelten würde. Ich also nach Haus und per Fax ans Regierungspräsidium geschrieben mit Bitte um Erteilung der Ausnahmegenehmigung gemäss §70.

Es lebe die Bürokratie :thumbsdown:

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Manchmal hilft es auch, sich vorher ein wenig mit den Vorschriften zu beschäftigen.

Wenn der Hubraum unter 125 ccm bleibt (PV original hat 121 ccm eingetragen), handelt es sich um ein Leichtkraftrad, das nach § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO keine Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) braucht.

Wenn also dein Hubraum passt, solltest du dir die genannte Vorschrift ausdrucken (Google hilft da sehr) und der Sachbearbeiterin um die Ohren hauen.

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Manchmal hilft es auch, sich vorher ein wenig mit den Vorschriften zu beschäftigen.

Wenn der Hubraum unter 125 ccm bleibt (PV original hat 121 ccm eingetragen), handelt es sich um ein Leichtkraftrad, das nach § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO keine Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) braucht.

Wenn also dein Hubraum passt, solltest du dir die genannte Vorschrift ausdrucken (Google hilft da sehr) und der Sachbearbeiterin um die Ohren hauen.

Die Vespa hat 125 ccm !!!

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:thumbsdown:

Wieviel genau? Klar, dass das Modell Primavera 125 heißt, aber was steht bei dir in den Papieren?

Eine originale Primavera hat bei 55 mm Bohrung und 51 mm Hub exakt 121,167 cm³ Hubraum, liegt also unter 125 cm³ und braucht deshalb keine Blinker.

Wenn aber der Vorbesitzer z. B. einen "133"er Polini oder DR hat eintragen lassen, liegt der Hubraum mit 57 mm Bohrung und 51 mm Hub bei 130,139 cm³ und braucht deshalb Blinker. Es sei denn, es liegt ein Gutachten "ohne FRAZ" vom TÜV vor. Das erkennt die Zulassungsstelle aber nicht zwingend an und stellt deshalb neuerdings häufig keine Ausnahmegenehmigung mehr aus.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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