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Zum Begriff "Unbedenklichkeitsbescheinigung":

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes Felnsburg und wird ausgestellt, wenn nachgewieden wurde, dass dein gutes Stück - wo du hoechtwahrscheinlich keine Papiere für hast, und darum solche eine Bescheinigung brauchst, um eine neue ABE ausgestellt zu bekommen - nicht geklaut ist!

Und wenn du spezielle Reifen draufziehen willst, dann geht doch einfach zum Tüv oder zur Dekra und lass sie dir eintragen, sofernes moeglich ist!

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Du glaubst es nicht - oder??

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen bekommst Du wohl nicht weil gestohlene Reifen in keiner Kartei geführt werden. Was Du vielleicht suchst ist ein Gutachten welches besagt dass Du die Reifen an Deinem Roller fahren kannst. Das Gutachten erstellt Dir der TÜV, der kann Dir das auch eintragen.

diesen zettel dan immer mitführen

den würden Dir die Bullen ganz dezent einführen und dann mit Dir zum TÜV fahren

Wenn Du 90/90 fahren willst dann geh zum TÜV und lass das da absegnen!

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